Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge - Formular

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge ermächtigen Eltern eine Vertrauensperson, vorübergehend bestimmte Angelegenheiten ihres Kindes wahrzunehmen, etwa während einer Abwesenheit. So kann die Vertrauensperson im Bedarfsfall handeln.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht klar zu erteilen. Nachfolgend erklären wir, wofür sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Wozu dient die Vollmacht?

Die Vollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Bedarfsfall für das Kind zu handeln, etwa gegenüber Schule, Ärzten oder Betreuungseinrichtungen. Sie ist vor allem für Zeiten gedacht, in denen die Eltern verhindert sind.

Die elterliche Sorge selbst verbleibt bei den Eltern. Die Vollmacht räumt nur eine begrenzte Befugnis zur Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten ein.

Welche Angaben gehören hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie genau fest, welche Angelegenheiten die Vertrauensperson wahrnehmen darf und für welchen Zeitraum. So ist der Umfang der Vollmacht klar.

Für bestimmte weitreichende Entscheidungen kann die Vollmacht nicht ohne Weiteres ausreichen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Geht mit der Vollmacht die elterliche Sorge über?

Nein. Die elterliche Sorge verbleibt bei den Eltern. Die Vollmacht räumt nur eine begrenzte Befugnis zur Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten ein.

Für welche Angelegenheiten gilt die Vollmacht?

Das richtet sich nach dem festgelegten Umfang, etwa gegenüber Schule oder Ärzten. Für weitreichende Entscheidungen kann sie nicht ohne Weiteres ausreichen.

Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?

Ja. Es ist sinnvoll, einen Zeitraum festzulegen, etwa für die Dauer einer Abwesenheit der Eltern.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Sorgerechtsvollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge gemäß §§ 1626 ff. BGB

Hiermit erteilt der nachfolgend bezeichnete Vollmachtgeber:

________

wohnhaft in: ________

geboren am: ________

ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass mit der Nummer: ________, ausstellende Behörde: ________


– nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt –

die nachstehend bezeichnete bevollmächtigte Person:

________

wohnhaft in: ________

geboren am: ________

ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass mit der Nummer: ________, ausstellende Behörde: ________


– nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt –

die nachfolgend näher bestimmte Vollmacht zur Wahrnehmung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge für das nachstehend bezeichnete Kind.


§ 1 Vorbemerkung und Sorgerechtsverhältnis

1.1. Dem Vollmachtgeber steht für das in § 2 bezeichnete Kind die elterliche Sorge im Sinne der §§ 1626 ff. BGB zu.

1.2. Die Erteilung dieser Vollmacht erfolgt im Rahmen des § 1629 BGB und lässt das Sorgerecht des Vollmachtgebers unberührt. Der Vollmachtgeber bleibt jederzeit berechtigt, die übertragenen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.

1.3. Diese Vollmacht ersetzt keine gerichtliche Übertragung des Sorgerechts und begründet keine eigene sorgerechtliche Stellung des Bevollmächtigten.


§ 2 Betroffenes Kind

Name: ________

Geboren am: ________

Wohnhaft bei: ________


§ 3 Umfang der Vollmacht

3.1. Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, die nachstehend bezeichneten Bereiche der elterlichen Sorge in eigenständiger Verantwortung wahrzunehmen, das Kind insoweit zu vertreten und alle hierzu erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2. Die Vollmacht umfasst folgende Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge:

________

3.3. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse, soweit diese von dem in Ziffer 3.2 bezeichneten Umfang erfasst sind:

  • Angelegenheiten der Personensorge (§ 1631 BGB), einschließlich der Bestimmung des täglichen Aufenthalts sowie der Sorge für das Wohl des Kindes;
  • Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, einschließlich der Einwilligung in ärztliche Untersuchungen und notwendige Heilbehandlungen;
  • Angelegenheiten der schulischen und vorschulischen Betreuung sowie der Vertretung gegenüber Schulen, Kindertageseinrichtungen und Behörden;
  • Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 BGB.

3.5. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, es sei denn, der Vollmachtgeber stimmt dem im Einzelfall schriftlich zu.


§ 4 Beginn und Dauer der Vollmacht

4.1. Diese Vollmacht ist gültig ab dem ________.

4.2. Die Vollmacht gilt auf unbestimmte Zeit und bleibt bis zu ihrem Widerruf wirksam.

4.3. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam.

4.4. Die Vollmacht erlischt mit dem Eintritt der Volljährigkeit des in § 2 genannten Kindes, mit dem Wegfall des Sorgerechts des Vollmachtgebers sowie mit dem Tod des Bevollmächtigten.


§ 5 Innenverhältnis und Auskunftspflicht

5.1. Der Bevollmächtigte hat die übertragenen Angelegenheiten ausschließlich am Wohl des Kindes (§ 1697a BGB) auszurichten und im mutmaßlichen Interesse des Vollmachtgebers wahrzunehmen.

5.2. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, den Vollmachtgeber auf Verlangen über die ausgeübten Angelegenheiten zu unterrichten und über wesentliche Vorkommnisse, die das Kind betreffen, unverzüglich zu informieren.


§ 6 Haftung

6.1. Der Bevollmächtigte haftet im Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige zwingend gesetzlich angeordnete Haftungstatbestände.


§ 7 Datenschutz

Die im Rahmen dieser Vollmacht erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der übertragenen Angelegenheiten und unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.


§ 8 Schlussbestimmungen

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vollmacht bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

8.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.



Ort, Datum: ________, den ________




.................................................
________
Vollmachtgeber




.................................................
________
Bevollmächtigter

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.