Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihr Anliegen sachlich darzustellen. Nachfolgend erklären wir, worauf zu achten ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wann kommt ein Anspruch in Betracht?
Ein Anspruch kann insbesondere in Betracht kommen, wenn:
- Gepäck während der Beförderung verloren ging,
- Gepäck beschädigt wurde,
- Gepäck verspätet ausgeliefert wurde,
- die Voraussetzungen für einen Anspruch nach den geltenden Regelungen vorliegen.
Was sollte das Schreiben enthalten?
- Ihre Angaben und die Flug- und Buchungsdaten,
- die Schilderung des Vorfalls,
- eine Beschreibung des Gepäcks und des Schadens,
- Hinweise auf eine etwaige Schadensmeldung am Flughafen,
- die Forderung nach Entschädigung,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Ein Schaden sollte möglichst früh, idealerweise direkt am Flughafen, gemeldet worden sein. Bewahren Sie Belege wie Gepäckscheine und Quittungen auf.
Für solche Ansprüche können Fristen und Höchstgrenzen gelten, die sich ändern können. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie Ihre Daten und den Vorfall ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie es mit den Belegen an die Fluggesellschaft.
Häufige Fragen
Sollte ich den Schaden am Flughafen melden?
Ja. Ein Schaden oder Verlust sollte möglichst früh, idealerweise direkt am Flughafen, gemeldet werden. Bewahren Sie die Meldung auf.
Welche Belege sind wichtig?
Hilfreich sind Gepäckscheine, Bordkarten, Buchungsunterlagen und Quittungen, die den Wert oder den Schaden belegen.
Gibt es Fristen?
Für solche Ansprüche können Fristen gelten. Prüfen Sie diese, damit Ihr Anspruch nicht verfällt.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.