Diese Vorlage hilft Ihnen, die Anpassung verstaendlich zu begruenden und nachvollziehbar darzustellen. Nachfolgend erklaeren wir, wann eine Anpassung in Betracht kommt, welche Angaben hineingehoeren und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient die Anpassung der Vorauszahlung?
Die Vorauszahlung soll die laufenden Betriebskosten moeglichst genau abdecken. Ergibt eine Abrechnung, dass die bisherige Vorauszahlung zu hoch oder zu niedrig war, kann sie angepasst werden, damit kuenftige Abrechnungen ausgeglichener ausfallen.
Das Schreiben informiert den Mieter ueber die neue Hoehe und den Grund der Anpassung, damit er die Aenderung nachvollziehen kann.
Wann ist eine Anpassung moeglich?
- nach einer ordnungsgemaess erteilten Betriebskostenabrechnung,
- wenn sich aus der Abrechnung ein Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag ergibt,
- wenn sich die zu erwartenden Kosten erkennbar veraendert haben,
- in beide Richtungen, also zur Erhoehung wie zur Senkung.
Welche Angaben gehoeren hinein?
- die Bezeichnung von Vermieter, Mieter und Wohnung,
- den Bezug auf die zugrunde liegende Abrechnung,
- die bisherige und die neue Vorauszahlung,
- den Zeitpunkt, ab dem die neue Vorauszahlung gilt,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Anpassung sollte sich auf eine nachvollziehbare Abrechnung stuetzen. Stellen Sie den Zusammenhang zwischen Abrechnung und neuer Vorauszahlung klar dar, damit der Mieter die Aenderung pruefen kann.
Welche Voraussetzungen und Grenzen gelten, haengt vom Mietverhaeltnis ab und kann sich aendern. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Mietangaben ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Stellen Sie die Anpassung dem Mieter nachweisbar zu.
Haeufige Fragen
Kann die Vorauszahlung auch gesenkt werden?
Ja. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, kann eine Anpassung nach unten in Betracht kommen. Die Anpassung kann in beide Richtungen erfolgen.
Braucht es fuer die Anpassung eine Abrechnung?
In der Regel stuetzt sich eine Anpassung auf eine vorausgegangene, ordnungsgemaesse Abrechnung. Diese sollte dem Mieter vorliegen oder beigefuegt werden.
Muss der Mieter der Anpassung zustimmen?
Ob eine Zustimmung erforderlich ist, haengt vom Einzelfall ab. Eine nachvollziehbare Begruendung auf Basis der Abrechnung ist in jedem Fall wichtig.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.