Diese Vorlage hilft Ihnen, die Anpassung verständlich zu begründen und nachvollziehbar darzustellen. Nachfolgend erklären wir, wann eine Anpassung in Betracht kommt, welche Angaben hineingehören und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wozu dient die Anpassung der Vorauszahlung?
Die Vorauszahlung soll die laufenden Betriebskosten möglichst genau abdecken. Ergibt eine Abrechnung, dass die bisherige Vorauszahlung zu hoch oder zu niedrig war, kann sie angepasst werden, damit künftige Abrechnungen ausgeglichener ausfallen.
Das Schreiben informiert den Mieter über die neue Höhe und den Grund der Anpassung, damit er die Änderung nachvollziehen kann.
Wann ist eine Anpassung möglich?
- nach einer ordnungsgemäß erteilten Betriebskostenabrechnung,
- wenn sich aus der Abrechnung ein Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag ergibt,
- wenn sich die zu erwartenden Kosten erkennbar verändert haben,
- in beide Richtungen, also zur Erhöhung wie zur Senkung.
Welche Angaben gehören hinein?
- die Bezeichnung von Vermieter, Mieter und Wohnung,
- den Bezug auf die zugrunde liegende Abrechnung,
- die bisherige und die neue Vorauszahlung,
- den Zeitpunkt, ab dem die neue Vorauszahlung gilt,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Anpassung sollte sich auf eine nachvollziehbare Abrechnung stützen. Stellen Sie den Zusammenhang zwischen Abrechnung und neuer Vorauszahlung klar dar, damit der Mieter die Änderung prüfen kann.
Welche Voraussetzungen und Grenzen gelten, hängt vom Mietverhältnis ab und kann sich ändern. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Mietangaben ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Stellen Sie die Anpassung dem Mieter nachweisbar zu.
Häufige Fragen
Kann die Vorauszahlung auch gesenkt werden?
Ja. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, kann eine Anpassung nach unten in Betracht kommen. Die Anpassung kann in beide Richtungen erfolgen.
Braucht es für die Anpassung eine Abrechnung?
In der Regel stützt sich eine Anpassung auf eine vorausgegangene, ordnungsgemäße Abrechnung. Diese sollte dem Mieter vorliegen oder beigefügt werden.
Muss der Mieter der Anpassung zustimmen?
Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine nachvollziehbare Begründung auf Basis der Abrechnung ist in jedem Fall wichtig.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.