Aufhebungsvertrag für gewerbliche Mietverträge - Mietrecht - Formular Vorlage Word & PDF

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Vermieter und gewerblicher Mieter ein Mietverhältnis über Gewerberäume einvernehmlich. So lassen sich der Beendigungszeitpunkt und die Abwicklung gemeinsam und flexibel festlegen.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Beendigung und die offenen Punkte klar zu regeln. Nachfolgend erklären wir, wann ein solcher Vertrag sinnvoll ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag bei Gewerberaum?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das gewerbliche Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Gerade bei länger laufenden Gewerbemietverträgen kann das für beide Seiten vorteilhaft sein.

Der Vertrag legt fest, zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet und wie die Räume zurückgegeben werden.

Wann ist er sinnvoll?

Was sollte der Vertrag enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Bei Gewerberaum sind oft besondere Punkte zu klären, etwa der Umgang mit Einbauten oder vorgenommenen Umbauten. Regeln Sie diese ausdrücklich im Vertrag.

Da gewerbliche Mietverhältnisse häufig komplexe Vereinbarungen enthalten, ist bei größeren Objekten fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Was passiert mit Einbauten des Mieters?

Der Umgang mit Einbauten und Umbauten sollte im Aufhebungsvertrag geregelt werden, etwa ob sie zu entfernen sind oder übernommen werden.

Muss eine Kündigungsfrist beachtet werden?

Nein. Beim Aufhebungsvertrag wird der Beendigungszeitpunkt einvernehmlich festgelegt, sodass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Sollte der Zustand der Räume dokumentiert werden?

Ja. Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand bei der Rückgabe fest und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Mietaufhebungsvertrag

über die einvernehmliche Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses



Zwischen

________
________

- nachstehend als „Vermieter“ bezeichnet -
und

________
________

- nachstehend als „Mieter“ bezeichnet -

- Vermieter und Mieter nachstehend einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt -

wird der nachstehende Mietaufhebungsvertrag geschlossen:


Präambel

Die Parteien haben am ________ einen gewerblichen Mietvertrag über das nachfolgend bezeichnete Mietobjekt abgeschlossen:

________

(nachfolgend „Mietobjekt“ oder „Mietsache“ genannt).

Das Mietverhältnis war auf bestimmte Zeit, ursprünglich bis zum ________, befristet. Die Parteien sind sich darüber einig, das Mietverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen vorzeitig zu den nachfolgend geregelten Bedingungen zu beenden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:


§ 1 Einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses

1.1. Die Parteien heben das in der Präambel bezeichnete Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des ________ (nachfolgend „Beendigungszeitpunkt“) auf. Das Mietverhältnis endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

1.2. Die im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarte Miete nebst Betriebs-, Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen ist vom Mieter bis zum Beendigungszeitpunkt unverändert zu den bisherigen Fälligkeitsterminen zu entrichten.

1.3. Soweit dieser Aufhebungsvertrag keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen enthält, bleiben die Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrages für den Zeitraum bis zum Beendigungszeitpunkt vollumfänglich in Kraft.

1.4. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen; der Vermieter widerspricht einer solchen Fortsetzung bereits jetzt vorsorglich und ausdrücklich.


§ 2 Räumung und Rückgabe des Mietobjekts

2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt spätestens bis zum ________, spätestens jedoch mit Ablauf des Beendigungszeitpunkts, vollständig geräumt, im vertragsgemäßen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB).

2.2. Der Mieter hat sämtliche von ihm eingebrachten Einrichtungsgegenstände, Einbauten und Installationen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist (§ 539 Abs. 2 BGB).

2.3. Bei Rückgabe übergibt der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel und sonstigen Zugangsmittel zum Mietobjekt vollzählig.

2.4. Über die Rückgabe ist ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem der Zustand des Mietobjekts sowie die abgelesenen Zählerstände festgehalten werden.

2.5. Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurück, so bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB sowie auf Ersatz eines weitergehenden Schadens, unberührt.


§ 3 Betriebs- und Nebenkostenabrechnung

3.1. Der Vermieter erstellt die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum bis zum Beendigungszeitpunkt spätestens bis zum ________.

3.2. Die Zählerstände werden am Tag der Rückgabe gemeinsam abgelesen und im Übergabeprotokoll dokumentiert.

3.3. Etwaige Nachzahlungen hat der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen.

3.4. Ein sich aus der Abrechnung ergebendes Guthaben erstattet der Vermieter dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Abrechnung auf folgende Bankverbindung des Mieters: ________.


§ 4 Kaution

4.1. Eine vom Mieter geleistete Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von ________ Euro wird vom Vermieter nach Rückgabe des Mietobjekts und unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

4.2. Der nach Verrechnung etwaiger berechtigter Gegenansprüche verbleibende Betrag wird dem Mieter spätestens innerhalb einer angemessenen Frist, längstens jedoch nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung, auf die in § 3.4 genannte Bankverbindung erstattet.


§ 5 Abfindung

5.1. Der Vermieter zahlt an den Mieter für die vorzeitige Aufgabe des Mietbesitzes eine einmalige Abfindung in Höhe von ________ Euro (netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt).

5.2. Die Zahlung der Abfindung erfolgt Zug um Zug gegen vollständige, vertragsgemäße Rückgabe des Mietobjekts durch Überweisung auf die in § 3.4 genannte Bankverbindung oder, sofern die Parteien dies vereinbaren, in bar gegen Quittung bei Übergabe.


§ 6 Belehrung über ein etwaiges Widerrufsrecht

6.1. Soweit der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und dieser Vertrag unter den Voraussetzungen der §§ 312 ff. BGB zustande gekommen ist, steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

6.2. Der Mieter kann seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) gegenüber dem Vermieter widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

6.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen beiderseits zurückzugewähren. Handelt der Mieter in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, besteht kein Widerrufsrecht.


§ 7 Ausgleichsklausel

7.1. Mit der vollständigen Erfüllung der in diesem Aufhebungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt.

7.2. Von dieser Ausgleichsklausel ausgenommen sind Ansprüche aus der noch zu erstellenden Betriebs- und Nebenkostenabrechnung (§ 3), Ansprüche im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mietsicherheit (§ 4) sowie Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Etwaige im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarte strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.

8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag gibt die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zur Beendigung des Mietverhältnisses vollständig wieder.

8.4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




Ort: ________, den ________




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Vermieter




............................................................
Mieter

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