Über dieses Dokument
Mit einer Mieterselbstauskunft geben Wohnungsinteressenten dem Vermieter Auskunft über sich, etwa zu ihrer Person und ihrer Situation. Sie dient dem Vermieter als Grundlage für die Auswahl und erleichtert die Bewerbung um eine Wohnung.
Diese Vorlage hilft Ihnen, die Angaben übersichtlich zusammenzustellen. Nachfolgend erklären wir, wofür die Selbstauskunft dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wozu dient die Mieterselbstauskunft?
Die Selbstauskunft gibt dem Vermieter einen Überblick über den Interessenten. Sie kann die Chancen bei einer Bewerbung verbessern, weil der Vermieter die wichtigsten Angaben gebündelt erhält.
Die Angaben sollten wahrheitsgemäß gemacht werden. Zugleich dürfen nur zulässige Fragen gestellt werden.
Welche Angaben sind üblich?
- Angaben zur Person und zur Anzahl der einziehenden Personen,
- Angaben zur beruflichen Situation,
- Hinweise zur bisherigen Wohnsituation,
- Angaben, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind,
- Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Nicht jede Frage ist zulässig. Der Vermieter darf nur solche Angaben verlangen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind. Unzulässige Fragen müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Achten Sie auf den Umgang mit Ihren Daten. Welche Angaben verlangt werden dürfen, kann sich ändern, weshalb eine kritische Prüfung sinnvoll ist.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die gewünschten Angaben ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Geben Sie die unterschriebene Selbstauskunft beim Vermieter ab.
Häufige Fragen
Muss ich jede Frage beantworten?
Nein. Nur zulässige Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden.
Sollte ich wahrheitsgemäße Angaben machen?
Ja. Bei zulässigen Fragen sollten Sie wahrheitsgemäße Angaben machen, da falsche Angaben Folgen haben können.
Was ist mit dem Datenschutz?
Achten Sie darauf, welche Daten Sie weitergeben. Der Vermieter darf nur Angaben verlangen, die für das Mietverhältnis erforderlich sind.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.