Diese Vorlage hilft Ihnen, die übernommenen Gegenstände und die Zahlung eindeutig festzuhalten. Nachfolgend erklären wir, wann eine Ablösevereinbarung sinnvoll ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was ist eine Ablösevereinbarung?
Eine Ablösevereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter. Gegenstand ist die Übernahme von Möbeln, Einbauküche, Bodenbelägen, Lampen oder ähnlichen Werten, die der Vormieter zurücklassen möchte.
Sie ist vom Mietvertrag mit dem Vermieter zu unterscheiden. Die Ablöse betrifft nur das Verhältnis zwischen Vor- und Nachmieter und bindet den Vermieter nicht.
Wann brauchen Sie eine Ablösevereinbarung?
Typische Anlässe sind:
- die Übernahme einer Einbauküche oder fest eingebauter Möbel,
- der Kauf von Lampen, Regalen oder Gartenmöbeln des Vormieters,
- die Ablöse von Renovierungen oder Verbesserungen, die der Vormieter vorgenommen hat,
- jede Situation, in der ein Geldbetrag für zurückgelassene Gegenstände gezahlt wird.
Was sollte die Vereinbarung enthalten?
- Namen und Anschriften von Vor- und Nachmieter,
- die genaue Anschrift der Wohnung,
- eine Liste der übernommenen Gegenstände mit Zustand,
- den vereinbarten Ablösebetrag und den Zahlungsweg,
- den Zeitpunkt der Übergabe,
- Ort, Datum und die Unterschriften beider Parteien.
Worauf sollten Sie achten?
Beschreiben Sie die Gegenstände möglichst genau und halten Sie ihren Zustand fest, am besten mit Fotos. So lassen sich spätere Meinungsverschiedenheiten über Umfang und Zustand der Ablöse vermeiden.
Ob ein vereinbarter Betrag angemessen ist, hängt vom Zeitwert der Gegenstände ab. Bei größeren Werten kann es sinnvoll sein, den Zustand vor der Zahlung gemeinsam zu prüfen.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Beantworten Sie die Fragen im Formular - die Angaben werden laufend in das Dokument übernommen.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie die Vereinbarung als Word- und PDF-Datei herunter.
- Unterschreiben Sie das Dokument zum Zeitpunkt der Übergabe in zwei Exemplaren.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter der Ablöse zustimmen?
Die Ablöse betrifft das Verhältnis zwischen Vor- und Nachmieter. Ob der Vermieter einzubeziehen ist, hängt davon ab, ob fest eingebaute Bestandteile betroffen sind. Bei Unsicherheit klären Sie das vorab.
Wie hoch darf der Ablösebetrag sein?
Der Betrag sollte sich am Zeitwert der übernommenen Gegenstände orientieren. Überhöhte Forderungen können angreifbar sein. Eine genaue Liste mit Zustand hilft, einen fairen Wert zu bestimmen.
Was passiert, wenn ein Gegenstand defekt ist?
Halten Sie den Zustand bei Übergabe fest. Stellt sich heraus, dass ein Gegenstand abweichend beschrieben war, können sich Ansprüche ergeben. Eine genaue Dokumentation beugt Streit vor.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.