Ablösevereinbarung - Formular Online zum Ausfüllen

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Ablösevereinbarung regeln Vormieter und Nachmieter die Übernahme von Einrichtungsgegenständen, Einbauten oder vom Vormieter geschaffenen Verbesserungen gegen Zahlung eines Ablösebetrags. Sie schafft Klarheit darüber, was übernommen wird und welcher Betrag dafür fließt.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die übernommenen Gegenstände und die Zahlung eindeutig festzuhalten. Nachfolgend erklären wir, wann eine Ablösevereinbarung sinnvoll ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist eine Ablösevereinbarung?

Eine Ablösevereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter. Gegenstand ist die Übernahme von Möbeln, Einbauküche, Bodenbelägen, Lampen oder ähnlichen Werten, die der Vormieter zurücklassen möchte.

Sie ist vom Mietvertrag mit dem Vermieter zu unterscheiden. Die Ablöse betrifft nur das Verhältnis zwischen Vor- und Nachmieter und bindet den Vermieter nicht.

Wann brauchen Sie eine Ablösevereinbarung?

Typische Anlässe sind:

Was sollte die Vereinbarung enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Beschreiben Sie die Gegenstände möglichst genau und halten Sie ihren Zustand fest, am besten mit Fotos. So lassen sich spätere Meinungsverschiedenheiten über Umfang und Zustand der Ablöse vermeiden.

Ob ein vereinbarter Betrag angemessen ist, hängt vom Zeitwert der Gegenstände ab. Bei größeren Werten kann es sinnvoll sein, den Zustand vor der Zahlung gemeinsam zu prüfen.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Muss der Vermieter der Ablöse zustimmen?

Die Ablöse betrifft das Verhältnis zwischen Vor- und Nachmieter. Ob der Vermieter einzubeziehen ist, hängt davon ab, ob fest eingebaute Bestandteile betroffen sind. Bei Unsicherheit klären Sie das vorab.

Wie hoch darf der Ablösebetrag sein?

Der Betrag sollte sich am Zeitwert der übernommenen Gegenstände orientieren. Überhöhte Forderungen können angreifbar sein. Eine genaue Liste mit Zustand hilft, einen fairen Wert zu bestimmen.

Was passiert, wenn ein Gegenstand defekt ist?

Halten Sie den Zustand bei Übergabe fest. Stellt sich heraus, dass ein Gegenstand abweichend beschrieben war, können sich Ansprüche ergeben. Eine genaue Dokumentation beugt Streit vor.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Ablösevereinbarung über Einrichtungsgegenstände



Zwischen

________

________

- nachfolgend "Verkäufer" genannt -


und

________

________

- nachfolgend "Käufer" genannt -

- gemeinsam nachfolgend die "Parteien" genannt -


wird die nachstehende Ablösevereinbarung (Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB) geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Verkäufer verkauft an den Käufer die nachfolgend aufgeführten, gebrauchten Einrichtungsgegenstände (nachfolgend "Kaufgegenstände") und überträgt das Eigastimmung daran nach Maßgabe dieses Vertrages:

Gegenstand: ________

Einzelpreis: ________ EUR

Gegenstand: ________

Einzelpreis: ________ EUR

Gegenstand: ________

Einzelpreis: ________ EUR

(2) Die Kaufgegenstände befinden sich derzeit in folgender Wohnung:

________

(3) Der Käufer hat die Kaufgegenstände vor Vertragsschluss besichtigt und ihren gegenwärtigen, gebrauchten Zustand zur Kenntnis genommen.


§ 2 Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

(1) Der vereinbarte Gesamtkaufpreis für sämtliche Kaufgegenstände beträgt ________ EUR (in Worten: ________ Euro). Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar, enthalten.

(2) Der Gesamtkaufpreis ist, sofern in Absatz 4 keine Ratenzahlung vereinbart ist, in einer Summe bis zum ________ zur Zahlung fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt unbar durch Überweisung auf das folgende Konto des Verkäufers:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

(4) Abweichend von Absatz 2 kann der Kaufpreis nach gesonderter Vereinbarung in ________ gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zum ________ zu entrichten.

(5) Jede Rate beträgt ________ EUR.

(6) Die weiteren Raten sind jeweils zum ________. eines jeden Monats fällig.

(7) Gerät der Käufer mit einer Rate länger als eine Woche in Verzug, wird der gesamte noch offene Restkaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen der §§ 286 ff. BGB; bei Verzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

(8) Das Eigentum an den Kaufgegenständen geht gemäß § 449 BGB (Eigentumsvorbehalt) erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtkaufpreises auf den Käufer über.


§ 3 Übergabe, Räumungspflicht und aufschiebende Bedingung

(1) Die Kaufgegenstände werden dem Käufer am Belegenheitsort gemäß § 1 Abs. 2 übergeben. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen und die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 BGB).

(2) Der Verkäufer ist gegenüber dem Vermieter der in § 1 Abs. 2 bezeichneten Wohnung zur Entfernung der Kaufgegenstände bei Beendigung seines Mietverhältnisses verpflichtet. Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung geht diese Entfernungs- und Räumungspflicht auf den Käufer über; der Verkäufer wird insoweit im Innenverhältnis freigestellt.

(4) Der Verkäufer versichert, dass die Kaufgegenstände in seinem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind.

(5) Werden die Kaufgegenstände nicht bis zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt vom Käufer übernommen, gerät der Käufer in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Der Verkäufer ist in diesem Fall nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Gegenstände anderweitig zu veräußern; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.


§ 4 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Kaufgegenstände werden gebraucht und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelgewährleistung verkauft. Der Käufer erwirbt die Gegenstände im gegenwärtigen, ihm bekannten Zustand.

(2) Der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, sowie nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

(3) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB).


§ 5 Schlussbestimmungen

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).




Ort: ________, den ________




........................................
________
Verkäufer




........................................
________
Käufer

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.