Allgemeine Bürgschaft - Formular Online zum Ausfüllen

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Kommt der Hauptschuldner seinen Pflichten nicht nach, kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die verbürgte Forderung und die Beteiligten klar zu benennen. Nachfolgend erklären wir, wann eine Bürgschaft sinnvoll ist, welche Inhalte hineingehören und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Sie dient der Sicherung der Hauptforderung.

Die Bürgschaft ist von der Hauptschuld abhängig: Sie besteht nur, soweit auch die gesicherte Forderung besteht. Erlischt die Hauptforderung, entfällt grundsätzlich auch die Bürgschaft.

Wann wird eine Bürgschaft genutzt?

Was sollte die Bürgschaft enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Eine Bürgschaft kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da der Bürge im Ernstfall persönlich haftet. Prüfen Sie daher den Umfang der Verpflichtung sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

Für die Wirksamkeit einer Bürgschaft gelten besondere Formanforderungen, die vom Einzelfall abhängen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Wann kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Je nach Ausgestaltung kann der Bürge verlangen, dass zunächst der Schuldner in Anspruch genommen wird.

Kann ich meine Haftung als Bürge begrenzen?

Ja. Es ist möglich, die Bürgschaft betragsmäßig oder zeitlich zu begrenzen. Eine solche Begrenzung sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Was bedeutet die Akzessorietät der Bürgschaft?

Sie bedeutet, dass die Bürgschaft vom Bestand der Hauptforderung abhängt. Besteht die gesicherte Forderung nicht oder nicht mehr, entfällt grundsätzlich auch die Bürgschaft.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

B Ü R G S C H A F T S V E R T R A G

(selbstschuldnerische Bürgschaft gemäß §§ 765 ff., 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB)


zwischen


Name: ________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Bürge“ genannt -


und


Name: ________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Gläubiger“ genannt -


- Bürge und Gläubiger nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt -


wird folgender Bürgschaftsvertrag geschlossen:


§ 1 Gegenstand der Bürgschaft

(1) Der Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger zur Sicherung der nachstehend bezeichneten Verbindlichkeiten die selbstschuldnerische Bürgschaft im Sinne der §§ 765 ff. BGB.

(2) Hauptschuldner der gesicherten Verbindlichkeiten ist:

Name: ________

Anschrift: ________

Geburtsdatum: ________

(3) Gesichert werden sämtliche bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus folgendem Rechtsverhältnis (nachfolgend „Hauptverbindlichkeit“):

________

(4) Die Bürgschaft erstreckt sich gemäß § 767 BGB auch auf die jeweiligen Nebenforderungen, insbesondere auf Zinsen, Verzugsschäden sowie die dem Gläubiger durch Kündigung und Rechtsverfolgung gegenüber dem Hauptschuldner entstehenden Kosten, jedoch nur im Rahmen des in § 2 bestimmten Höchstbetrages.


§ 2 Höchstbetrag der Bürgschaft

(1) Die Haftung des Bürgen aus diesem Vertrag ist auf einen Höchstbetrag von ________ Euro (in Worten: ________ Euro) begrenzt.

(2) Über diesen Höchstbetrag hinaus haftet der Bürge aus dieser Bürgschaft nicht.


§ 3 Selbstschuldnerische Haftung; Verzicht auf Einreden

(1) Die Bürgschaft wird als selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Der Bürge verzichtet gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).


§ 4 Dauer und Kündigung der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaft wird auf unbestimmte Zeit übernommen.

(2) Der Bürge kann diese Bürgschaft frühestens nach Ablauf von ________ ab Vertragsschluss mit einer Frist von ________ zum Ablauf der Frist ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an den Gläubiger zu richten.

(3) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist die Inanspruchnahme des Bürgen aus dieser Bürgschaft auf den Stand der Hauptverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist begrenzt; für danach begründete Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet der Bürge nicht.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(5) Die Bürgschaft ist zudem bis zum ________ befristet. Mit Ablauf dieses Datums erlischt die Bürgschaft für danach begründete Hauptverbindlichkeiten; eine bis dahin entstandene Haftung bleibt unberührt.


§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ________.




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Ort, Datum




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Unterschrift Bürge

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.