Zusatzvereinbarung über Gleitzeit - Arbeitsrecht - Formular Vorlage Word & PDF

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Zusatzvereinbarung über Gleitzeit ergänzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag um eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Die Gleitzeit ermöglicht es, Beginn und Ende der Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen selbst zu bestimmen.

  • Beantworten Sie 20 einfache Fragen - das Dokument füllt sich dabei automatisch
  • Live-Vorschau: Sehen Sie zu, wie sich Ihr Dokument in Echtzeit aktualisiert
  • Als Word (.docx) und PDF herunterladen
  • Bearbeiten Sie Ihre Antworten und laden Sie jederzeit erneut herunter

So funktioniert's

  1. 1Beantworten Sie ein paar einfache Fragen
  2. 2Sehen Sie Ihr Dokument in der Live-Vorschau
  3. 3Einmal zahlen - als Word & PDF herunterladen

Diese Vorlage hilft Ihnen, die Gleitzeit verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklären wir, wofür sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Wozu dient die Zusatzvereinbarung?

Die Vereinbarung legt fest, in welchem Rahmen die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann. Dazu gehören in der Regel eine Kernarbeitszeit und ein Gleitzeitrahmen, innerhalb dessen Beginn und Ende variieren können.

Sie schafft Klarheit über die Flexibilität und die Pflichten, etwa die Erfassung der Arbeitszeit.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie den Gleitzeitrahmen und den Umgang mit Zeitguthaben klar fest, damit für beide Seiten Klarheit besteht. Beachten Sie die Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhezeiten.

Bei der Einführung von Gleitzeit können Mitbestimmungsrechte berührt sein. Bei Unsicherheit ist eine Abstimmung sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Was ist eine Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit ist der Zeitraum, in dem Anwesenheit erwartet wird. Außerhalb dieser Zeit können Beginn und Ende der Arbeit im Gleitzeitrahmen variieren.

Wie wird mit Plus- und Minusstunden umgegangen?

Der Umgang mit Zeitguthaben und der Ausgleich sollten in der Vereinbarung geregelt werden, damit für beide Seiten Klarheit besteht.

Sind Mitbestimmungsrechte zu beachten?

Bei der Einführung von Gleitzeit können Mitbestimmungsrechte berührt sein. Eine Abstimmung mit der Interessenvertretung kann erforderlich sein.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

GLEITZEITVEREINBARUNG

Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag



zwischen

________

Anschrift: ________

vertreten durch ________

- nachfolgend „Arbeitgeber“ -

und

________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Arbeitnehmer“ -

- gemeinsam nachfolgend „Parteien“ -

Präambel

Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________, zuletzt geändert am ________. Der Arbeitnehmer ist im Unternehmen des Arbeitgebers als ________ tätig.

Die Parteien beabsichtigen, die Lage der Arbeitszeit im Wege einer Gleitzeitregelung flexibel auszugestalten. Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, innerhalb des nachfolgend festgelegten Zeitrahmens Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Der Arbeitnehmer hat hierbei die berechtigten betrieblichen Belange zu wahren. Im Konfliktfall haben die betrieblichen Interessen Vorrang, sofern nicht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den persönlichen Belangen des Arbeitnehmers der Vorrang einzuräumen ist. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbesondere zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG), bleiben unberührt.

Vor diesem Hintergrund wird ________ des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrages abgeändert und durch die nachfolgende Gleitzeitregelung ersetzt:


§ 1 Regelmäßige Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige (durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit (Gesamtarbeitszeit) beträgt ________ Stunden, ausschließlich der gesetzlichen Ruhepausen.

(2) Die regelmäßige Arbeitszeit ist im Durchschnitt des in § 6 dieser Vereinbarung bestimmten Ausgleichszeitraums zu erbringen.


§ 2 Beginn und Ende der Arbeitszeit (Gleitzeitspanne)

(1) Im Rahmen der Gleitzeitregelung kann der Arbeitnehmer innerhalb der nachfolgend bestimmten Zeitspannen Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit eigenverantwortlich festlegen, soweit nicht zwingende betriebliche Belange entgegenstehen.

(2) Die Gleitzeitregelung gilt an folgenden Wochentagen: ________ mit folgenden Gleitzeitspannen:

Arbeitsbeginn: von ________ Uhr bis ________ Uhr.

Arbeitsende: von ________ Uhr bis ________ Uhr.


§ 3 Kernarbeitszeit

(1) Die Kernarbeitszeit liegt zwischen ________ Uhr und ________ Uhr.

(2) Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht ein genehmigter Abwesenheitsgrund (insbesondere Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder bezahlte Freistellung) vorliegt.


§ 4 Funktionszeit

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des Betriebs wird eine Funktionszeit zu folgenden Bedingungen vereinbart:

________


§ 5 Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten

(1) Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers darf ________ nicht überschreiten.

(2) Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden gemäß § 3 Satz 1 ArbZG nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG).

(3) Die gesetzlichen Ruhepausen (§ 4 ArbZG) sowie die ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG) sind zwingend einzuhalten.


§ 6 Ausgleichszeitraum

(1) Es wird ein Ausgleichszeitraum von ________ vereinbart.

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Zeitguthaben und Zeitschulden bis zum Ende des jeweiligen Ausgleichszeitraums in Ausgleich zu bringen. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit soll die nach § 1 vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit am Ende des Ausgleichszeitraums weder über- noch unterschreiten.


§ 7 Zeitschulden und Zeitguthaben

(1) Verbleibende Zeitschulden am Ende des Ausgleichszeitraums werden nicht vergütet; sie sind grundsätzlich in den folgenden Ausgleichszeitraum zu übertragen und dort auszugleichen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

(2) Ein bestehendes Zeitguthaben wird nur dann vergütet, soweit es auf ausdrücklich angeordneten oder genehmigten Überstunden beruht (vgl. § 9). Im Übrigen wird Zeitguthaben durch entsprechende Freizeit innerhalb des folgenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen. Eine Auszahlung des durch eigenverantwortliche Gleitzeitgestaltung entstandenen Guthabens erfolgt nicht.


§ 8 Aussetzung der Gleitzeit aus betrieblichen Gründen

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die gleitende Arbeitszeit im Rahmen seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken, soweit dringende betriebliche Belange dies erfordern.

(2) Die Aussetzung bedarf einer ausdrücklichen Anordnung durch den Arbeitgeber oder den zuständigen Vorgesetzten. Sie ist auf das betrieblich notwendige Maß zu beschränken.


§ 9 Mehrarbeit und Überstunden

(1) Mehrarbeit und Überstunden sind nur zu leisten, wenn sie vom Arbeitgeber zuvor ausdrücklich angeordnet oder genehmigt wurden.

(2) Im Rahmen der Gleitzeitregelung eigenverantwortlich erbrachte Arbeitszeiten gelten nicht als Überstunden. Angeordnete oder genehmigte Überstunden werden gesondert erfasst und nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrages vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen.


§ 10 Zeiterfassung

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach den betrieblichen Vorgaben vollständig und zutreffend zu erfassen.

(2) Für jeden Ausgleichszeitraum wird eine Gleitzeitkarte bzw. ein entsprechender Zeitnachweis geführt. Der Arbeitnehmer hat die Richtigkeit der Eintragungen zu bestätigen.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG bleiben unberührt.

(5) Die Parteien bestätigen, je eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten zu haben.




______________________

Ort, Datum




______________________

Unterschrift Arbeitgeber




______________________

Ort, Datum




______________________

Unterschrift Arbeitnehmer

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.