Über dieses Dokument
Mit einer Zusatzvereinbarung über Abrufarbeit ergänzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den bestehenden Arbeitsvertrag um Regelungen zur Arbeit auf Abruf. Sie legt fest, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Arbeitsleistung abgerufen wird.
Diese Vorlage hilft Ihnen, die Abrufarbeit verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklären wir, wofür sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wozu dient die Zusatzvereinbarung?
Die Vereinbarung regelt, dass die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall abgerufen wird, und ergänzt den Arbeitsvertrag um die nötigen Bedingungen. Damit beide Seiten planen können, sind klare Regelungen wichtig.
Wichtige Punkte sind die vereinbarte Arbeitszeit, die Ankündigungsfrist und die Lage der Arbeitszeit.
Welche Punkte sollte sie regeln?
- die Bezeichnung der Parteien,
- die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit,
- die Ankündigungsfrist für Einsätze,
- die Lage der Arbeitszeit,
- die Mindest- und Höchstgrenzen der Abrufe.
Worauf sollten Sie achten?
Legen Sie die Arbeitszeit ausdrücklich fest, da andernfalls eine gesetzlich vorgesehene Dauer als vereinbart gelten kann. Beachten Sie die Vorgaben zur Ankündigung von Einsätzen.
Da die Anforderungen an Abrufarbeit sich ändern können, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Bedingungen ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Lassen Sie die Vereinbarung von beiden Seiten unterschreiben.
Häufige Fragen
Muss eine Arbeitszeit festgelegt werden?
Ja, das ist wichtig. Fehlt eine Vereinbarung zur Dauer der Arbeitszeit, kann eine gesetzlich vorgesehene Dauer als vereinbart gelten.
Wie kurzfristig darf abgerufen werden?
Für den Abruf bestehen Ankündigungsfristen, die einzuhalten sind. Die Vorgaben sollten in der Vereinbarung aufgegriffen werden.
Ergänzt die Vereinbarung den Arbeitsvertrag?
Ja. Sie ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag um die Regelungen zur Abrufarbeit. Der übrige Vertrag bleibt grundsätzlich unverändert.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.