Vereinbarung über das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses - Formular Vorlage Word & PDF

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Pflichten für eine bestimmte Zeit aus, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Während des Ruhens entfallen die Arbeitspflicht und die Pflicht zur Vergütung in der Regel.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, das Ruhen klar zu regeln. Nachfolgend erklären wir, wofür es dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was bedeutet das Ruhen des Arbeitsverhältnisses?

Beim Ruhen bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, die Hauptpflichten werden aber vorübergehend ausgesetzt. Das kommt etwa bei längeren Auszeiten oder bestimmten Freistellungen vor.

Nach Ablauf des Ruhens leben die Pflichten in der Regel wieder auf. Die Vereinbarung regelt die Einzelheiten.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Klären Sie, was während des Ruhens mit der sozialen Absicherung geschieht und wie die Rückkehr gestaltet wird. Diese Punkte sind für beide Seiten wichtig.

Da das Ruhen verschiedene rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berührt und sich Regelungen ändern können, ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Bleibt das Arbeitsverhältnis beim Ruhen bestehen?

Ja. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, die Hauptpflichten werden aber vorübergehend ausgesetzt. Nach dem Ruhen leben sie in der Regel wieder auf.

Wird während des Ruhens Vergütung gezahlt?

In der Regel entfallen Arbeitspflicht und Vergütungspflicht während des Ruhens, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Was gilt für die soziale Absicherung?

Fragen der Sozialversicherung und Absicherung während des Ruhens sollten geklärt werden, da sie vom Einzelfall abhängen können.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Vereinbarung über das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses

(Ruhensvereinbarung)


zwischen

________, ________

– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –

und

________, ________

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –

– Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –

Präambel

Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________. Die Parteien beabsichtigen, die wechselseitigen Hauptleistungspflichten aus diesem Arbeitsverhältnis für einen befristeten Zeitraum einvernehmlich ruhen zu lassen, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende:

§ 1 Gegenstand und Beginn des Ruhens

(1) Die Parteien vereinbaren, das auf dem Arbeitsvertrag vom ________ beruhende Arbeitsverhältnis mit Wirkung ab dem ________ ruhen zu lassen.

(2) Für die Dauer des Ruhens sind die wechselseitigen Hauptleistungspflichten suspendiert. Der Arbeitnehmer ist insbesondere nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, der Arbeitgeber ist insoweit nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (§ 611a Abs. 2 BGB findet für diesen Zeitraum keine Anwendung).

(3) Das Arbeitsverhältnis als solches wird durch diese Vereinbarung nicht beendet, sondern lediglich ruhend gestellt.

§ 2 Dauer und Befristung des Ruhens

(1) Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist befristet bis zum Ablauf des ________.

(2) Mit Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitpunktes lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten in seinem ursprünglichen Umfang wieder auf. Der Arbeitnehmer nimmt zu diesem Zeitpunkt seine vertragsgemäße Tätigkeit wieder auf und kehrt an seinen Arbeitsplatz zurück.

(3) Eine vorzeitige Beendigung oder eine einvernehmliche Verlängerung des Ruhenszeitraums bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 3 Fortbestehende Rechte und Pflichten

(1) Während der Dauer des Ruhens bleibt das Arbeitsverhältnis im Übrigen mit allen Rechten und Pflichten bestehen, die nicht von der Ruhensvereinbarung erfasst werden. Hierzu zählen insbesondere die wechselseitigen Treue- und Rücksichtnahmepflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB sowie etwaige fortbestehende Verschwiegenheits- und Wettbewerbspflichten.

(2) Die Betriebszugehörigkeit bleibt von dem Ruhen unberührt; etwaige hieran anknüpfende Ansprüche richten sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Bestimmungen.

(3) Das Recht beider Parteien zur ordentlichen sowie zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt während des Ruhenszeitraums unberührt.

§ 4 Sozialversicherung

(1) Der Arbeitgeber wird das Ruhen des Arbeitsverhältnisses gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des SGB IV, ordnungsgemäß melden.

(3) Eine darüber hinausgehende arbeitgeberseitige Beratungs- oder Belehrungspflicht besteht nicht; insoweit verzichtet der Arbeitnehmer auf eine weitergehende Belehrung durch den Arbeitgeber.

§ 5 Urlaub

Die Parteien sind sich darüber einig, dass während des Ruhenszeitraums keine neuen Urlaubsansprüche entstehen, soweit dies gesetzlich, tariflich oder vertraglich zulässig ist. Bis zum Beginn des Ruhens entstandene und noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche bleiben nach Maßgabe des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) erhalten.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere § 623 BGB, bleiben unberührt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer ________




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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber ________

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