Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs - Formular Vorlage Word & PDF
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N U T Z U N G S V E R E I N B A R U N G
über die Nutzung eines Internetzugangs
Zwischen
________
________
- nachfolgend Zugangsinhaber genannt -
und
________
________
- nachfolgend Zugangsnutzer genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Zugangsinhaber unterhält in seinem Objekt einen Internetzugang über WLAN.
(2) Der Zugangsinhaber gestattet dem Zugangsnutzer im Vertrauen auf seine Rechtstreue die kostenlose Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet unter den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung.
(3) Dem Zugangsnutzer ist nicht gestattet, Dritten Zugang zum Internet zu gewähren.
(4) Der Zugangsinhaber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs. Insbesondere können Störungen, beispielsweise durch höhere Gewalt oder Wartungsmaßnahmen, nicht ausgeschlossen werden.
(6) Der Zugangsinhaber behält sich vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Vereinbarung
Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit Unterschrift dieser Vereinbarung in Kraft und gilt für folgende Dauer: ________.
§ 3 Zugangsdaten
(1) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Zugangsinhaber hat dem Zugangsnutzer die erforderlichen Zugangsdaten mitzuteilen (Netzwerkname, WLAN-Schlüssel, etc.).
(2) Der Zugangsnutzer darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, sofern nicht vorher eine Zustimmung des Zugangsinhabers eingeholt wurde. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten.
(3) Der Zugangsnutzer hat dem Zugangsinhaber den Verlust oder die Zugänglichmachung der Zugangsdaten an Dritte zu melden.
(4) Der Zugangsinhaber hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu ändern oder zeitlich zu beschränken. In diesem Fall kann der Zugangsnutzer jedoch die Mitteilung der neuen Zugangsdaten verlangen.
§ 4 Datenschutzbestimmungen
(1) Der Zugangsinhaber ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsmäßigen Internetnutzung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, aufgerufene Internetadressen, IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum, Dauer, etc.) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben.
(2) Die personenbezogenen Daten werden nach fünf Jahren nach Ende der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung gelöscht, wenn der Zugangsnutzer innerhalb dieser Zeit den Internetanschluss nicht mehr genutzt hat.
§ 5 Haftungsausschluss des Zugangsinhabers
(1) Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Zugangsnutzers.
(2) Der Zugangsinhaber weist den Zugangsnutzer darauf hin, dass der Router die WPA-3-Verschlüsselung verwendet, sodass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht eingesehen werden können.
(3) Der Zugangsinhaber weist den Zugangsnutzer darauf hin, dass die Zurverfügungstellung des Internetzugangs keinen Virenschutz beinhaltet. Es obliegt dem Zugangsnutzer, sein Endgerät vor Schadsoftware (sog. Malware, d.h. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) zu schützen.
(4) Der Zugangsinhaber übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien oder Geräten des Zugangsnutzers, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, es sein denn diese werden vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Zugangsinhaber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
§ 6 Verantwortlichkeit des Zugangsnutzers
(1) Der Zugangsnutzer ist verpflichtet, das geltende Recht zu beachten. Er hat mithin die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
(2) Der Zugangsnutzer ist allein und ausschließlich verantwortlich für seine eigenen oder fremden bereitgehaltenen Daten und Inhalte im Internet.
(3) Der Zugangsnutzer ist insbesondere für etwaige über die Internetverbindung in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte verantwortlich. Die durch den Besuch von kostenpflichtigen Internetseiten oder das Eingehen von Verbindlichkeiten entstehenden Kosten hat er selbst zu tragen.
(4) Der Zugangsnutzer ist insbesondere zu Folgendem nicht berechtigt:
- Die Nutzung des Internetzugangs zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten;
- Insbesondere jede Nutzung des Internetzugangs, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt;
- Die Nutzung des Internetzugangs zur widerrechtlichen Vervielfältigung, Verbreitung oder zum Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Gütern (z.B. Filme, Musik oder Software), insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen bzw. der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken;
- Die Nutzung des Internetzugangs zur Verbreitung von belästigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, bedrohenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten;
- Die Nutzung des Internetzugangs zum Besuch von Internetseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten, wie z.B. volksverhetzendem oder kinderpornographischem Inhalt, gewaltverherrlichendem bzw. -verharmlosendem Inhalt, sowie Internetseiten, die zu Straftaten anleiten oder die Kinder oder Jugendliche sittlich schwer gefährden;
- Die Nutzung des Internetzugangs zur Versendung von unverlangten Massen-Nachrichten (sog. Spam), anderer unzulässiger Werbung oder Viren;
- Die Nutzung des Internetzugangs zum Eindringen in fremde Datennetze (sog. Hacking).
§ 7 Freistellung des Zugangsinhabers von Ansprüchen Dritter
(1) Der Zugangsnutzer stellt den Zugangsinhaber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung oder eines Verstoßes gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung durch den Zugangsnutzer haben könnten, frei.
(2) Diese Freistellung bezieht sich auch auf etwaige anfallende Kosten und Aufwendungen aus der Inanspruchnahme oder der Abwehr der Ansprüche Dritter.
§ 8 Kündigung
(1) Diese Nutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Zugangsnutzer gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verstößt oder den Internetzugang rechtsmissbräuchlich nutzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz bzw. Sitz des Zugangsinhabers.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
________, den ________
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Anhang: MAC-Adressen der Nutzergeräte
- Mobiltelefon:......................................................
- Tablet:......................................................
- Laptop:......................................................
- Computer:......................................................
- Andere:......................................................
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