Vorvertrag - Immobilien - Formular Online zum Ausfüllen
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Notarieller Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie
Abgeschlossen am ________ in ________
Zwischen
Firma: ________
Vertreten durch: ________
Adresse: ________
- nachfolgend Verkäufer genannt -
und
Firma: ________ Vertreten durch: ________
Adresse: ________
- nachfolgend Käufer genannt -
wie folgt:
§ 1 Gegenstand des Vorvertrages und des künftigen Kaufvertrages
1.1. Gegenstand dieses Vorvertrages ist die Verpflichtung der Parteien, einen notariellen Kaufvertrag über folgende Immobilie abzuschließen:
1.2. Adresse der Immobilie: ________.
1.3. Der Kaufgegenstand bestimmt sich detailliert gemäß dem Entwurf des notariellen Hauptvertrages, der diesem Vorvertrag als Anlage 1 beigefügt ist und von den Parteien hiermit als verbindliche Grundlage für den künftigen Kaufvertrag anerkannt wird.
1.4. Mitverkauf Zubehör/Inventar: Folgendes Zubehör und/oder Inventar wird mitverkauft und ist, soweit nachfolgend kein separater Preis bestimmt ist, im Gesamtkaufpreis enthalten:
________
§ 2 Kaufpreis
2.1. Der gesamte Kaufpreis für den Kaufgegenstand (einschließlich etwaigen mitverkauften Inventars, sofern nicht separat bepreist) beträgt: ________ Euro.
§ 3 Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages
3.1. Beide Parteien verpflichten sich unwiderruflich, auf der Grundlage dieses Vorvertrages und der in Anlage 1 beigefügten Entwurfsfassung (sofern beigefügt), den notariellen Kaufvertrag über den oben bezeichneten Kaufgegenstand abzuschließen.
3.2. Der Abschluss des Hauptvertrages soll bis spätestens zum ________ erfolgen. Sollte die Beurkundung des Hauptvertrages bis zu diesem Datum aus Gründen scheitern, die keine der Parteien zu vertreten hat (z. B. behördliche Genehmigungen stehen noch aus), verlängert sich die Frist angemessen, jedoch nicht länger als erforderlich.
3.3. Das Recht des Käufers aus diesem Vorvertrag auf Abschluss des Hauptvertrages ist nicht abtretbar und nicht vererbbar.
§ 4 Vertragsstrafe
4.1. Falls eine Partei schuldhaft die Beurkundung des Hauptvertrages trotz Fälligkeit ihrer Verpflichtung vereitelt oder sich grundlos weigert, diesen zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei.
4.2. Die Höhe der Vertragsstrafe wird hiermit auf ________ Euro festgelegt.
4.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unbenommen.
§ 5 Bindungsentgelt
5.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer zur Zahlung eines Bindungsentgelts an den Verkäufer verpflichtet ist.
5.2. Das Bindungsentgelt beträgt: ________ Euro.
5.3. Die Zahlung des Bindungsentgelts ist fällig am ________.
5.4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bank: ________
5.5. Kommt der Hauptvertrag fristgerecht und wie vereinbart zustande, wird das Bindungsentgelt in voller Höhe auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet.
5.6. Kommt der Hauptvertrag aus Gründen nicht zustande, die der Käufer nicht zu vertreten hat (z. B. wirksamer Rücktritt), so ist das Bindungsentgelt vom Verkäufer unverzüglich an den Käufer zurückzuzahlen.
5.7. Kommt der Hauptvertrag aus Gründen nicht zustande, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. grundlose Verweigerung des Abschlusses), so verbleibt das Bindungsentgelt beim Verkäufer, soweit keine Vertragsstrafe vereinbart wurde.
§ 6 Sicherung durch Vormerkung
6.1. Zur Sicherung des künftigen Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung aus dem abzuschließenden Hauptvertrag wird hiermit die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung gemäß § 883 BGB im Grundbuch von ________, Blatt-Nr. ________, zugunsten des Käufers bewilligt und beantragt.
6.2. Der Verkäufer bewilligt bereits jetzt die Löschung der Vormerkung durch den Notar, jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
6.2.1. Wenn der Notar die vollständige Zahlung des Kaufpreises gemäß den Zahlungsbedingungen des Hauptvertrages auf das Notaranderkonto (oder direkt an den Verkäufer, je nach Vereinbarung im Hauptvertrag) bestätigt.
6.2.2. Wenn der Hauptvertrag nicht bis zum Ablauf der genannten Frist (________) beurkundet ist und die Gründe hierfür vom Käufer gemäß diesem Vorvertrag zu vertreten sind und keine Verlängerung vereinbart oder rechtlich begründet ist.
6.2.3. Wenn eine Partei wirksam von diesem Vorvertrag zurückgetreten ist und der Vorvertrag somit beendet ist.
6.3. Die Parteien weisen den beurkundenden Notar an, von dieser Löschungsbefugnis nur unter den vorgenannten Voraussetzungen Gebrauch zu machen.
§ 7 Zahlungsbedingungen Kaufpreis (im künftigen Hauptvertrag)
7.1. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass im Hauptvertrag geregelt werden wird, dass der Kaufpreis erst fällig und zahlbar wird, wenn alle notwendigen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind. Typische Fälligkeitsvoraussetzungen sind:
7.1.1. Die Eintragung der Vormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch.
7.1.2. Das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen (z. B. Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz).
7.1.3. Die Löschung nicht übernommener Lasten im Grundbuch ist gesichert (z. B. durch Notaranderkonto oder Löschungsbewilligungen der Banken des Verkäufers).
7.1.4. Das Vorliegen der Mitteilung des Notars an den Käufer über die Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen.
7.2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt dann typischerweise per Überweisung auf das vom Verkäufer oder Notar zu benennende Konto bis zu einem im Hauptvertrag zu vereinbarenden konkreten Zahlungstermin, der nach Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen liegt.
7.3. Im Falle des Zahlungsverzugs werden für den Kaufpreis Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Verzug pro Jahr vereinbart.
§ 8 Besitzübergang, Lasten- und Nutzenwechsel
8.1. Der genaue Zeitpunkt des Übergangs des Besitzes, der Nutzungen, Lasten und öffentlichen Abgaben (z. B. Grundsteuer, Versicherungen) an der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer wird im Hauptvertrag geregelt. Dies erfolgt typischerweise am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung oder einem anderen, dann zu vereinbarenden Datum.
§ 9 Zustand der Immobilie / Gewährleistung
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Zustand der Immobilie maßgeblich auf einer oder mehreren Besichtigungen durch den Käufer basiert.
9.2. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel an der Immobilie und den mitverkauften Anlagen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat oder für ausdrücklich übernommene Garantien.
9.3. Ungeachtet des Ausschlusses der Sachmängelhaftung sichert der Verkäufer zu bzw. garantiert für:
9.3.1. Die Lastenfreiheit des Kaufgegenstandes von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und von Rechten Dritter, soweit diese nicht vom Käufer übernommen werden.
9.3.2. Das Vorhandensein einer aufrechten Bau- und Benutzungsbewilligung, soweit nach den Bauvorschriften erforderlich.
9.3.3. Das Nichtbestehen von offenen Erschließungsbeiträgen und sonstigen liegenschaftsbezogenen Abgaben, Steuern und Gebühren für Zeiträume vor dem Besitzübergang.
9.3.4. Die Freiheit von Altlasten und schädlichen Bodenkontaminationen, soweit dem Verkäufer bekannt oder aus amtlichen Registern ersichtlich.
9.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer spätestens bei Beurkundung des Hauptvertrages einen Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuhändigen.
§ 10 Rücktritt bei unzureichender Finanzierung
10.1. Der Käufer ist berechtigt, von diesem Vorvertrag zurückzutreten, wenn er die für den Kaufpreis erforderliche Finanzierung nicht erhält.
10.2. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist gegenüber dem Verkäufer zu erklären.
10.3. Voraussetzung für den Rücktritt ist, dass der Käufer trotz ernsthafter und ausreichender Bemühungen keine bindende Finanzierungszusage von einem oder mehreren deutschen Kreditinstituten bis spätestens zum ________ erhalten hat.
10.4. Die Ablehnung der Finanzierung ist dem Verkäufer durch Vorlage schriftlicher Ablehnungsbescheide der Bank(en) unverzüglich nach dem ________ nachzuweisen.
10.5. Bei wirksam erklärtem Rücktritt gemäß dieser Bestimmung endet der Vorvertrag, und bereits geleistete Zahlungen (insbesondere das Bindungsentgelt) sind unverzüglich zurückzuzahlen.
§ 11 Mietverhältnisse
11.1. Dem Verkäufer ist bekannt, dass die Immobilie derzeit vermietet ist. Der Käufer tritt mit dem Besitzübergang in die bestehenden Mietverträge gemäß § 566 BGB ein.
§ 12 Kosten und Steuern
§ 13 Notarielle Hinweise und Vollmachten
13.1. Die Parteien wurden vom beurkundenden Notar über die rechtliche Tragweite dieses Vorvertrages, insbesondere über die wechselseitigen Verpflichtungen zum Abschluss des Hauptvertrages, belehrt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der notariellen Form.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung am nächsten kommt.
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Ort, Datum
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Verkäufer
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Ort, Datum
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Käufer
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Ort, Datum
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Notar
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