Sorgerechtsvollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge gemäß §§ 1626 ff. BGB
Hiermit erteilt der nachfolgend bezeichnete Vollmachtgeber:
________
wohnhaft in: ________
geboren am: ________
ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass mit der Nummer: ________, ausstellende Behörde: ________
– nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt –
die nachstehend bezeichnete bevollmächtigte Person:
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wohnhaft in: ________
geboren am: ________
ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass mit der Nummer: ________, ausstellende Behörde: ________
– nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt –
die nachfolgend näher bestimmte Vollmacht zur Wahrnehmung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge für das nachstehend bezeichnete Kind.
§ 1 Vorbemerkung und Sorgerechtsverhältnis
1.1. Dem Vollmachtgeber steht für das in § 2 bezeichnete Kind die elterliche Sorge im Sinne der §§ 1626 ff. BGB zu.
1.2. Die Erteilung dieser Vollmacht erfolgt im Rahmen des § 1629 BGB und lässt das Sorgerecht des Vollmachtgebers unberührt. Der Vollmachtgeber bleibt jederzeit berechtigt, die übertragenen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
1.3. Diese Vollmacht ersetzt keine gerichtliche Übertragung des Sorgerechts und begründet keine eigene sorgerechtliche Stellung des Bevollmächtigten.
§ 2 Betroffenes Kind
Name: ________
Geboren am: ________
Wohnhaft bei: ________
§ 3 Umfang der Vollmacht
3.1. Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, die nachstehend bezeichneten Bereiche der elterlichen Sorge in eigenständiger Verantwortung wahrzunehmen, das Kind insoweit zu vertreten und alle hierzu erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2. Die Vollmacht umfasst folgende Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge:
________
3.3. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse, soweit diese von dem in Ziffer 3.2 bezeichneten Umfang erfasst sind:
- Angelegenheiten der Personensorge (§ 1631 BGB), einschließlich der Bestimmung des täglichen Aufenthalts sowie der Sorge für das Wohl des Kindes;
- Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, einschließlich der Einwilligung in ärztliche Untersuchungen und notwendige Heilbehandlungen;
- Angelegenheiten der schulischen und vorschulischen Betreuung sowie der Vertretung gegenüber Schulen, Kindertageseinrichtungen und Behörden;
- Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 BGB.
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3.5. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, es sei denn, der Vollmachtgeber stimmt dem im Einzelfall schriftlich zu.
§ 4 Beginn und Dauer der Vollmacht
4.1. Diese Vollmacht ist gültig ab dem ________.
4.2. Die Vollmacht gilt auf unbestimmte Zeit und bleibt bis zu ihrem Widerruf wirksam.
4.3. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam.
4.4. Die Vollmacht erlischt mit dem Eintritt der Volljährigkeit des in § 2 genannten Kindes, mit dem Wegfall des Sorgerechts des Vollmachtgebers sowie mit dem Tod des Bevollmächtigten.
§ 5 Innenverhältnis und Auskunftspflicht
5.1. Der Bevollmächtigte hat die übertragenen Angelegenheiten ausschließlich am Wohl des Kindes (§ 1697a BGB) auszurichten und im mutmaßlichen Interesse des Vollmachtgebers wahrzunehmen.
5.2. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, den Vollmachtgeber auf Verlangen über die ausgeübten Angelegenheiten zu unterrichten und über wesentliche Vorkommnisse, die das Kind betreffen, unverzüglich zu informieren.
§ 6 Haftung
6.1. Der Bevollmächtigte haftet im Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige zwingend gesetzlich angeordnete Haftungstatbestände.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen dieser Vollmacht erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der übertragenen Angelegenheiten und unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
§ 8 Schlussbestimmungen
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8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vollmacht bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
8.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Ort, Datum: ________, den ________
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Vollmachtgeber
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Bevollmächtigter