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Untervollmacht

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Über dieses Dokument

Mit einer Untervollmacht überträgt ein Bevollmächtigter die ihm erteilte Vertretungsmacht ganz oder teilweise auf eine weitere Person. So kann ein Unterbevollmächtigter im Rahmen der Untervollmacht handeln.

Untervollmacht nach § 167 BGB: ein Bevollmächtigter erteilt im Rahmen seiner Vollmacht einem Unterbevollmächtigten eine Untervollmacht. Ursprünglicher Vollmachtgeber Privatperson oder im Handelsregister eingetragene Gesellschaft; wahlweise mit Ausnahmen, weiteren Untervollmachten und Enddatum. Anrede Herr/Frau wählbar, Rollenbezeichnungen im generischen Maskulinum.

Diese Vorlage hilft Ihnen, die Untervollmacht klar zu erteilen. Nachfolgend erklären wir, wofür sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist eine Untervollmacht?

Bei einer Untervollmacht gibt ein Bevollmächtigter seine Vertretungsmacht ganz oder teilweise an eine andere Person weiter. Voraussetzung ist, dass er hierzu berechtigt ist.

Der Umfang der Untervollmacht kann nicht weiter reichen als die ursprüngliche Vollmacht. Sie hängt von dieser ab.

Welche Angaben gehören hinein?

  • die Bezeichnung des Bevollmächtigten und des Unterbevollmächtigten,
  • den Bezug auf die ursprüngliche Vollmacht,
  • den Umfang der Untervollmacht,
  • etwaige Beschränkungen,
  • Ort, Datum und Unterschrift.

Worauf sollten Sie achten?

Prüfen Sie, ob Sie nach der ursprünglichen Vollmacht zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt sind. Manche Vollmachten schließen dies aus.

Der Umfang der Untervollmacht sollte klar festgelegt werden und kann nicht weiter reichen als die Hauptvollmacht.

So füllen Sie die Vorlage aus

  • Tragen Sie die Beteiligten und den Umfang ein.
  • Prüfen Sie die Vorschau.
  • Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
  • Übergeben Sie die Untervollmacht dem Unterbevollmächtigten.

Häufige Fragen

Darf ich immer eine Untervollmacht erteilen?

Nicht in jedem Fall. Prüfen Sie, ob Sie nach der ursprünglichen Vollmacht hierzu berechtigt sind. Manche Vollmachten schließen eine Untervollmacht aus.

Kann die Untervollmacht weiter reichen als die Hauptvollmacht?

Nein. Der Umfang der Untervollmacht kann nicht weiter reichen als die ursprüngliche Vollmacht.

Kann ich die Untervollmacht widerrufen?

In der Regel kann eine Untervollmacht widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Unterbevollmächtigten mitgeteilt werden.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

U N T E R V O L L M A C H T

(gemäß § 167 in Verbindung mit § 164 ff. BGB)


I. Beteiligte

Der Unterzeichnende,

Herr ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „Hauptbevollmächtigter" genannt –

erteilt hiermit als ursprünglich Bevollmächtigter im Wege der Untervollmacht (Substitution) eine Vollmacht an

Herrn ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „Unterbevollmächtigter" genannt –


II. Zugrunde liegende Hauptvollmacht

1. Dem Hauptbevollmächtigten wurde durch

Herrn ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „ursprünglicher Vollmachtgeber" genannt –

eine Hauptvollmacht erteilt.

2. Die ursprüngliche Vollmacht zwischen ________ und ________ hat folgenden Umfang:

________

3. Die Befugnis des Hauptbevollmächtigten, eine Untervollmacht zu erteilen, ergibt sich aus der ihm erteilten Hauptvollmacht. Diese Untervollmacht kann inhaltlich und im Umfang nicht weiter reichen als die zugrunde liegende Hauptvollmacht.


III. Umfang der Untervollmacht

________

2. Von der Untervollmacht ausdrücklich ausgenommen sind die folgenden Rechtsgeschäfte und Handlungen, die der Unterbevollmächtigte nicht wahrnehmen darf:

________

3. Der Unterbevollmächtigte ist ________ (berechtigt / nicht berechtigt), seinerseits weitere Untervollmachten zu erteilen.


IV. Geltungsdauer und Erlöschen

1. Diese Untervollmacht gilt einmalig und ausschließlich für die unter Ziffer III. genannten Rechtsgeschäfte, längstens jedoch bis zum ________.

2. Die Untervollmacht erlischt mit dem Erlöschen der zugrunde liegenden Hauptvollmacht, im Übrigen nach Maßgabe der §§ 168, 172 BGB.

3. Eine Aushändigung dieser Vollmachtsurkunde im Original an den Unterbevollmächtigten gilt als Nachweis der Bevollmächtigung gemäß § 172 BGB. Nach Erlöschen der Vollmacht ist die Urkunde zurückzugeben (§ 175 BGB).


V. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Untervollmacht unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



________, den ________





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________

(Unterschrift des Hauptbevollmächtigten)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.