Erbausschlagung - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Erbausschlagung erklären Sie, dass Sie ein Ihnen angefallenes Erbe nicht annehmen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie aus anderen Gründen nicht erben möchten. Die Ausschlagung ist form- und fristgebunden.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Ausschlagung vorzubereiten. Nachfolgend erklären wir, worauf bei einer Erbausschlagung zu achten ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was bedeutet eine Erbausschlagung?

Mit der Ausschlagung lehnen Sie das Erbe ab. Dadurch gelten Sie als nicht Erbe geworden, und das Erbe fällt der nächstberufenen Person zu. Auch Schulden des Nachlasses gehen dann nicht auf Sie über.

Die Ausschlagung muss innerhalb einer bestimmten Frist und in einer bestimmten Form gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Wann kommt eine Ausschlagung in Betracht?

Was ist bei Frist und Form zu beachten?

Für die Ausschlagung gilt eine Frist, die mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung beginnt. Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe in der Regel als angenommen.

Die Ausschlagung ist in einer besonderen Form gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Da die Folgen weitreichend sind und sich Regelungen ändern können, ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Ausschlagung?

Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Wird sie versäumt, gilt das Erbe in der Regel als angenommen.

Schlage ich mit dem Erbe auch die Schulden aus?

Ja. Mit der Ausschlagung gehen auch die Verbindlichkeiten des Nachlasses nicht auf Sie über. Das Erbe fällt der nächstberufenen Person zu.

Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?

Eine einmal erklärte Ausschlagung kann nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden. Prüfen Sie die Entscheidung daher sorgfältig.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Frau ________
________

________, den ________

An das
Amtsgericht ________
- Nachlassgericht -
________

Aktenzeichen: ________

Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft

in der Nachlasssache des/der verstorbenen ________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Nachlasssache des/der

________,
geboren am ________ in ________,
verstorben am ________ in ________,
zuletzt wohnhaft gewesen in ________,

gebe ich, ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, gegenüber dem Nachlassgericht folgende Erklärung ab:

1. Ausschlagung der Erbschaft

2. Berufungsgrund und Verwandtschaftsverhältnis

Ich bin zur Erbfolge berufen als ________ des/der Erblassers/Erblasserin. Der Anfall der Erbschaft beruht auf folgendem Berufungsgrund: ________.

3. Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und Wahrung der Ausschlagungsfrist

Von dem Anfall der Erbschaft sowie von dem Grund der Berufung habe ich am ________ Kenntnis erlangt. Die Ausschlagung erfolgt damit innerhalb der Frist des § 1944 BGB.

4. Vorbehaltlose Erklärung

Diese Ausschlagung erfolgt vorbehaltlos und unbedingt im Sinne des § 1947 BGB. Eine vorherige Annahme der Erbschaft im Sinne des § 1943 BGB ist nicht erfolgt.

5. Hinweis zu weiteren Berufenen

Ich bitte um Aufnahme dieser Erklärung zu den Nachlassakten sowie um eine Bestätigung des Eingangs.

Mit freundlichen Grüßen



..........................................
________

(Unterschrift)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.