Diese Vorlage hilft Ihnen, die Ausschlagung vorzubereiten. Nachfolgend erklären wir, worauf bei einer Erbausschlagung zu achten ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was bedeutet eine Erbausschlagung?
Mit der Ausschlagung lehnen Sie das Erbe ab. Dadurch gelten Sie als nicht Erbe geworden, und das Erbe fällt der nächstberufenen Person zu. Auch Schulden des Nachlasses gehen dann nicht auf Sie über.
Die Ausschlagung muss innerhalb einer bestimmten Frist und in einer bestimmten Form gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Wann kommt eine Ausschlagung in Betracht?
- wenn der Nachlass voraussichtlich überschuldet ist,
- wenn die Verbindlichkeiten den Wert übersteigen könnten,
- wenn Sie das Erbe einer anderen Person zukommen lassen möchten,
- wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht erben wollen.
Was ist bei Frist und Form zu beachten?
Für die Ausschlagung gilt eine Frist, die mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung beginnt. Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe in der Regel als angenommen.
Die Ausschlagung ist in einer besonderen Form gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Da die Folgen weitreichend sind und sich Regelungen ändern können, ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie Ihre Angaben und die Angaben zum Erbfall ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Beachten Sie Frist und Form bei der Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Ausschlagung?
Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Wird sie versäumt, gilt das Erbe in der Regel als angenommen.
Schlage ich mit dem Erbe auch die Schulden aus?
Ja. Mit der Ausschlagung gehen auch die Verbindlichkeiten des Nachlasses nicht auf Sie über. Das Erbe fällt der nächstberufenen Person zu.
Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?
Eine einmal erklärte Ausschlagung kann nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden. Prüfen Sie die Entscheidung daher sorgfältig.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.