Generalvollmacht - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Generalvollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie in einem weiten Bereich Ihrer Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge, etwa für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht und ihren Umfang festzulegen. Nachfolgend erklären wir, was eine Generalvollmacht kennzeichnet, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht räumt der bevollmächtigten Person eine umfassende Vertretungsmacht ein. Sie kann viele Bereiche abdecken, etwa Vermögens- und Verwaltungsangelegenheiten.

Wegen ihrer weiten Reichweite setzt sie ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Manche Angelegenheiten erfordern zusätzlich besondere Regelungen oder Formen.

Welche Punkte sollte die Vollmacht regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Wegen der weiten Reichweite sollten Sie die Vollmacht nur einer Person geben, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Überlegen Sie, ob einzelne Befugnisse ausgenommen werden sollen.

Für bestimmte Angelegenheiten, etwa im Gesundheits- oder Immobilienbereich, können besondere Anforderungen gelten. Bei wichtigen Vorsorgefragen ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Wie weit reicht eine Generalvollmacht?

Sie räumt eine umfassende Vertretungsmacht ein. Für bestimmte Angelegenheiten können jedoch besondere Anforderungen oder Formen gelten.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja. Eine Vollmacht kann in der Regel widerrufen werden. Der Widerruf sollte der bevollmächtigten Person und betroffenen Stellen mitgeteilt werden.

Worin unterscheidet sie sich von einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist auf den Vorsorgefall ausgerichtet. Eine Generalvollmacht kann weiter gefasst sein. Die Gestaltung sollte zur jeweiligen Zielsetzung passen.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

G E N E R A L V O L L M A C H T

(General- und Vorsorgevollmacht)



Die unterzeichnende Vollmachtgeberin

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt -


erteilt hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend „Bevollmächtigte“ genannt -


§ 1 Umfang der Vollmacht

(1) Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt die Bevollmächtigte, sie in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich umfassend zu vertreten und alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die von der Vollmachtgeberin selbst vorgenommen werden könnten und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung zulässt (§§ 164 ff. BGB).

(2) Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf insbesondere Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin eines Dritten vornehmen.

(3) Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. die Vertretung gegenüber Privatpersonen, sämtlichen Behörden und öffentlichen Stellen, namentlich Gerichten, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern und Kreditinstituten;

2. die Vornahme und Entgegennahme von Zahlungen sowie die Erteilung rechtsverbindlicher Quittungen;

3. den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Rechtsgeschäften sowie die Eingehung von Rechtsverbindlichkeiten;

4. die Wahrnehmung sämtlicher Steuerangelegenheiten, einschließlich der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden nach der Abgabenordnung (AO);

5. die Verfügung über das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Vollmachtgeberin;

6. die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen sowie deren Kündigung;

7. den Abschluss und die Kündigung neuer Mietverträge;

8. die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten aus den von der Vollmachtgeberin abgeschlossenen Verträgen;

9. die Entgegennahme und das Öffnen der an die Vollmachtgeberin gerichteten Post sowie deren Umleitung;

10. die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Auswahl und Beauftragung eines Rechtsbeistandes;

11. die Erteilung von Untervollmachten;

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung oder Barabhebung),
  • die Einrichtung von Festgeld- und sonstigen Einlagenkonten,
  • die Inanspruchnahme vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite,
  • die Beantragung von Zahlungskarten;

14. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;

15. die Bestellung, Änderung, Kündigung und Aufgabe dinglicher Rechte jeder Art an Grundstücken;

16. die Ausübung von Stimm- und Gesellschafterrechten, insbesondere die Teilnahme an Gesellschafter- und Hauptversammlungen;

17. die Abgabe persönlicher Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB sowie die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO;

18. die Ausschlagung von Erbschaften und Vermächtnissen.

(4) Höchstpersönliche Erklärungen, die einer Vertretung nicht zugänglich sind (z. B. Errichtung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung, Eheschließung), sind von dieser Vollmacht nicht umfasst.


§ 2 Innenverhältnis und Vergütung

(1) Im Innenverhältnis hat die Bevollmächtigte die Vollmacht im Interesse und nach dem mutmaßlichen Willen der Vollmachtgeberin auszuüben und etwaige Weisungen zu beachten.

(2) Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat lediglich Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Auslagen nach § 670 BGB.


§ 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer

(1) Diese Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(2) Die Vollmacht gilt zeitlich unbegrenzt und bleibt auch im Falle einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit der Vollmachtgeberin in vollem Umfang wirksam (Vorsorgevollmacht).

(3) Die Vollmacht behält ihre Gültigkeit, solange sie nicht widerrufen wird. Die Vorlage dieser Vollmacht im Original oder in beglaubigter Abschrift genügt als Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Dritten.


§ 4 Widerruf und Erlöschen

(1) Die Vollmacht ist jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist gegenüber der Bevollmächtigten zu erklären; die ausgehändigten Vollmachtsurkunden sind zurückzugeben (§ 175 BGB).

(2) Diese Generalvollmacht gilt über den Tod der Vollmachtgeberin hinaus (transmortale Vollmacht). Nach dem Tod der Vollmachtgeberin kann sie von deren Erben widerrufen werden.


§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



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Ort, Datum



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Unterschrift Vollmachtgeberin



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Ort, Datum



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Unterschrift Bevollmächtigte

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.