Übernahmevereinbarung
über einen Mietvertrag
Zwischen
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- im Folgenden Vermieter genannt -
und
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- im Folgenden Vormieter genannt -
und
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- im Folgenden Nachmieter genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Mietsache
Die Adresse der gegenständlichen Mietwohnung lautet:
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§ 2 Bestehendes Mietverhältnis
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Der Mietvertrag wurde am ________ abgeschlossen. Dieser Mietvertrag regelt abschließend alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.
§ 3 Austritt des Vormieters
Die Parteien sind sich einig, dass der Vormieter ab dem Eintrittsdatum des Nachmieters, das heißt ab dem ________, aus dem gegenständlichen Mietvertrag ausscheidet.
§ 4 Eintritt des Nachmieters
Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter zum Austrittsdatum des Vormieters am ________ mit sämtlichen Rechten und Pflichten, sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, vollumfänglich in das bestehende Mietverhältnis eintritt.
Der Mietvertrag wird ab dem ________ allein mit dem Nachmieter fortgesetzt.
§ 5 Übernahme von Rechten und Pflichten, Zustimmung des Vermieters
Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Nachmieters allein mit diesem fortgesetzt wird.
Der Nachmieter übernimmt nur die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, die ab dem Eintritt in den Mietvertrag entstehen. Für Ansprüche, die vor dem Eintritt in das Mietverhältnis entstanden sind, haftet der Nachmieter nicht.
§ 6 Mietkaution und Nebenkostennachzahlung
6.1. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Mietkaution auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Mietkaution in Höhe von ________ € (in Worten: ________) durch den Vermieter.
6.2. Der Nachmieter hat die Kaution, die der Vormieter an den Vermieter gezahlt hat, an den Vormieter zu erstatten.
6.3. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Nebenkosten auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Nebenkostenabrechnung. Der Nachmieter übernimmt die Pflicht, Nebenkostennachzahlungen zu begleichen.
§ 7 Einrichtungsgegenstände, Einbauten und bauliche Veränderungen
7.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter keinerlei Einrichtungsgegenstände, Einbauten oder bauliche Veränderungen des Vormieters übernimmt.
7.2. Der Vormieter ist verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände sowie die vorgenommenen Einbauten und Umbauten zu räumen, sie zu beseitigen und zurückzubauen.
§ 8 Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schäden
8.1. Der Nachmieter übernimmt mit dem Eintritt in den Mietvertrag die Verpflichtung des Vormieters, die Schäden an der Mietsache zu beseitigen und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Dadurch wird der Vormieter von dieser Pflicht gegenüber dem Vermieter befreit.
8.2. Demzufolge hat der Nachmieter alle Schäden an der Mietsache zum Mietende zu beseitigen, ganz gleich, ob diese vor oder nach seinem Eintritt in den Mietvertrag entstanden sind.
8.3. Im Gegenzug hat der Vormieter dem Nachmieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zu leisten.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Ort der Mietsache.
9.4. Diese Vereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung erstellt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
Die Parteien haben diese Vereinbarung gelesen, verstanden und genehmigen sie durch ihre nachstehende Unterschrift.
________, den ________
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