Mietvertrag - Bewegliche Sachen - Musterformular
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M I E T V E R T R A G
über bewegliche Sachen
Zwischen
________,
________
- nachfolgend Mieter genannt -
und
________,
________
- nachfolgend Vermieter genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter folgende bewegliche Sache zur Nutzung entgeltlich und auf auf unbestimmte Zeit zu überlassen:
________
1.2. Zustand des Gegenstandes: Neu.
§ 2 Mietzeit
2.1. Die Mietzeit des Vertrages ist unbestimmt, die Miete beginnt am ________. Der Vermieter kann die Sache nur, innerhalb einer bestimmten Frist, gegenüber dem Mieter, die Herausgabe der Sache verlangen. Die Frist beträgt: ________.
2.2. Dem Mieter obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen.
2.3. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch schuldhaftes Handeln des Mieters, so hat dieser den vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für mögliche Verzugsschäden, die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung entstehen.
§ 3 Zweck der Miete
3.1. Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich zu folgendem privaten Zweck:
________
3.2. Der vermietete Gegenstand darf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich vom Mieter für benannten Verwendungszweck genutzt werden.
3.3. Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.
§ 4 Mietpreis
4.1. Die Gesamtmiete für die vereinbarte Mietzeit beträgt:
4.2. Die Miete wird täglich entrichtet und beträgt: ________ Euro (________).
4.3. Sie ist im Voraus auf das Konto des Vermieters einzuzahlen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________
4.4. Der Mietpreis wird nach Beginn des Vertrages immer nach den in 1. vereinbarten Zeitintervallen fällig.
§ 5 Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete übersteigt.
§ 6 Untervermietung
Die Parteien vereinbaren, dass die Untervermietung, mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter, zugelassen ist.
§ 7 Haftung und Dritte
7.1. Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter, auch wenn die Schäden durch Dritte herbeigeführt werden. Die Mietsache darf nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters, weiterveräußert oder verpfändet werden.
7.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Seinem Verschulden steht das seiner Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich.
7.4. Seinem Verschulden steht das seiner Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
7.5. Der Vermieter haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.
§ 8 Rückgabe
Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an folgendem Ort dem Vermieter zu übergeben:
________
§ 9 Übergabe
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, dass ihm die vermieteten Sachen am ________ laut dem genannten Zustand übergeben worden sind. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
§ 10 Mietkaution
10.1. Es wird eine Kaution für die Mietsache in Höhe von ________ Euro (________) vereinbart. Diese ist dem Vermieter in voller Höhe im Voraus auf das zuvor genannte Konto" und wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück überwiesen oder bar ausgehändigt, sofern die Mietsache ordnungsgemäß und ohne Mängel zurückgegeben wird und der Mieter auch sonst keine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
10.2. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
§ 11 Versicherung
11.1. Die Parteien vereinbaren eine Versicherung für die Mietsache. Die Kosten für die Versicherung trägt der Mieter.
11.2. Die Mietsache wird über folgende Versicherung versichert:
________
§ 12 Schlussbestimmungen
Ort:...................., den:....................
............................................................
Unterschriften Vermieter
............................................................
Unterschriften Mieter
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