Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer
Zwischen
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vertreten durch ________
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nachfolgend „Vermieter" genannt -
und
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nachfolgend „Mieter" genannt -
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietsache
1.1. Der Vermieter vermietet ein möbliertes Zimmer in der Wohnung/dem Haus unter folgender Anschrift:
________
1.2. Das Zimmer hat eine Größe von ________ m².
1.3. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:
________
1.4. Der Mieter darf folgende Gemeinschaftsflächen und -gegenstände mitbenutzen:
1.5. Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt:
________
§ 2 Mietzeit
2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und ist auf unbestimmte Zeit.
2.2. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate. Der Vermieter hat jedoch das Recht, das Mietverhältnis bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats zu kündigen.
2.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Mietzins
3.1. Die Kaltmiete beträgt monatlich ________ EUR.
3.2. Zusätzlich zahlt der Mieter eine monatliche Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR. Die Gesamtmiete beträgt somit ________ EUR.
3.3. Die Miete ist bis spätestens zum 1. Tag des Monats zu zahlen und ist per Banküberweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________
§ 4 Mietkaution
4.1. Zur Sicherheit ist eine Mietkaution in Höhe von ________ EUR zu hinterlegen.
4.2. Die Kaution wird in bar oder per Banküberweisung auf ein vom Vermieter benanntes Kautionskonto gezahlt.
4.3. Der Vermieter hat die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel 3 bis 6 Monate), an den Mieter zurückzuzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
4.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu nutzen.
§ 5 Pflichten des Mieters
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung zu beachten.
5.2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und ausreichend zu lüften und zu heizen.
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§ 6 Bauliche Veränderungen und Schönheitsreparaturen
6.1. Bauliche Veränderungen an der Mietsache sowie an den Gemeinschaftsflächen darf der Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.
6.2. Die laufenden Schönheitsreparaturen während der Mietzeit obliegen dem Mieter, soweit sie durch dessen Gebrauch erforderlich werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
§ 7 Haftung des Mieters
7.1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und den Einrichtungsgegenständen, die durch ihn, seine Hausgehilfen oder Besucher schuldhaft verursacht wurden.
7.2. Er ist für die Dauer der Mietzeit verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu versichern (z.B. Haftpflichtversicherung).
§ 8 Rückgabe und Beendigung
8.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.
8.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, einschließlich solcher, die er selbst hat anfertigen lassen. Verloren gegangene Schlüssel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
§ 9 Schlussbestimmungen
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9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
________, den ________
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Vermieter
, ________, vertreten durch ________
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Mieter
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