Untermietvertrag für möbliertes / unmöbliertes Zimmer - Formular Vorlage Word & PDF

Gültig in Deutschland

Mit einem Untermietvertrag ueber ein Zimmer ueberlaesst ein Hauptmieter einem Untermieter ein einzelnes Zimmer seiner Wohnung zur Nutzung, moebliert oder unmoebliert. Der Vertrag regelt die Untermiete und die Mitbenutzung gemeinsamer Bereiche.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Untervermietung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, worauf zu achten ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Untermietvertrag?

Der Vertrag regelt, dass der Untermieter ein Zimmer nutzt und gemeinsame Bereiche wie Kueche oder Bad mitbenutzt. Bei moeblierter Vermietung sollte das Inventar festgehalten werden.

Eine Untervermietung setzt in der Regel die Erlaubnis des Vermieters voraus. Diese sollte vor Abschluss eingeholt werden.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Holen Sie die Erlaubnis des Vermieters ein, bevor Sie untervermieten. Halten Sie bei moeblierter Vermietung das Inventar mit Zustand fest, am besten als Anlage.

Klaeren Sie die Nutzung der gemeinsamen Bereiche und die Hausordnung, damit das Zusammenleben reibungslos verlaeuft.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?

In der Regel ja. Eine Untervermietung setzt meist die Erlaubnis des Vermieters voraus. Diese sollte vor Abschluss eingeholt werden.

Sollte das Inventar festgehalten werden?

Bei moeblierter Vermietung ist es sinnvoll, das Inventar mit Zustand festzuhalten, am besten als Anlage zum Vertrag.

Wie wird die Mitbenutzung geregelt?

Die Nutzung gemeinsamer Bereiche wie Kueche oder Bad sollte klar geregelt werden, ebenso die Hausordnung.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Untermietvertrag

über ein möbliertes Zimmer




Zwischen


________
________

- nachfolgend Hauptmieter genannt -


und


________
________

- nachfolgend Untermieter genannt -



wird Folgendes vereinbart:



§ 1 Mietsache

1.1. Der Hauptmieter hat von ________, wohnhaft in ________ (nachfolgend Vermieter genannt) folgendes Haus angemietet:

________

1.2. Das Haus befindet sich in der ________. Etage und besteht aus insgesamt Zimmern und folgenden Nebenräumen:

________

1.3. Der Untermieter darf alle angegeben Nebenräume mitnutzen.

1.4. Der Hauptmietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.

1.5. Dem Untermieter Zimmer mit einer Gesamtgröße von ________ m² untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Untermieter vor.

1.6. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände bzw. Mobiliar:

________

1.7. Mitvermietet werden folgende Räume, Flächen oder Anlagen:

________

1.8. Dem Untermieter ist es gestattet, folgende Gemeinschaftsräume bzw. -flächen mitzunutzen:

________

1.9. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermiete folgende Schlüssel ausgehändigt:

________

1.10. Die dem Vertrag als Anlage beigefügte Hausodnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages.


§ 2 Mietdauer

2.1. Der Untermietvertrag beginnt am ________.

Das Untermietverhätlnis wird gemäß § 575 Abs. 1 Ziffer 1 BGB befirstet geschlossen und endet am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf, da der Hauptmieter die Räume als Wohnung für sich, seine Angehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will und folgende Gründe bestehen:

________

2.2. Die Dauer des Untermietverhältnisses wird zudem durch die Dauer des Hauptmietvertrages zwischen Hauptmieter und dem Hauptvermieter beeinflusst. Dieser Untermietvertrag kann nicht über das Ende des Hauptmietverhältnisses hinaus fortgesetzt werden. Um der Besonderheit des Untermietverhältnisses Rechnung zu tragen, wird dem Hauptmieter ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wird der Hauptmietvertrag zu einem Zeitpunkt beendet, der vor dem ________ liegt, darf der Hauptmieter abweichende vom Vorstehenden diesen Untermietvertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Hauptmietvertrag endet. Die Kündigung hat in einem Fall unverzüglich nach der Kenntniserlangung über den Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietverhältnisses zu erfolgen, sonst haftet der Hauptmieter für Schäden, die dem Untermieter dadurch entstehen, dass er von dem Mietende verspätet erfährt.

2.4. Setzt der Untermieter nach Ablauf der Untermietzeit den Gebrauch der Mieträume fort, gilt das Untermietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert oder neu begründet, § 545 BGB findet keine Anwendung.

2.5. Der Untermieter darf die Wohnung bereits ab dem ________ betreten. Die vorläufige Gebrauchsüberlassung der Mietsache an den Untermieter erfolgt unentgeltlich.


§ 3 Miete und Betriebskoten

3.1. Die monatliche Miete beträgt bei Beginn des Untermietverhältnisses insgesamt, inklusiv aller Nebenkosten: EUR ________ (________).

3.2. Erhöht sich die von dem Haptmieter an den Hauptvermieter nach Hauptmietvertrag zu zahlende Grundmiete, sind sich die Vetragsparteien einig, dass Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zu dem Untermieter ab dem Zeitpunkt ihrer Ehöhung im Hauptmietverhältnis gelten. Der Hauptmieter kann von dem Untermieter erhöhte Grundmiete erst verlangen, wenn er die Mieterhöhung im Hauptmietverhältnis nachweisen kann.


§ 4 Kaution

4.1. Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis zahlt der Untermieter dem Hauptmieter eine Kaution gemäß § 550 b BGB in Höhe von: EUR ________ (________).

4.2. Die Kaution wird vier Wochen nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.


§ 5 Mietzahlungen

5.1. Die Miete (inklusive der Vorauszahlungen) ist spätestens bis zum ________ zu zahlen. Weiterhin hat der Untermieter die Miete in bar zu zahlen.


§ 6 Kündigung

6.1. Der Untermietvertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, also kann dieser nicht vor Ablauf dieser Zeit ordentlich gekündigt werden.

6.2. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.


§ 7 Ersatzuntermieter


§ 8 Verweis auf den Hauptmietvertrag

Die im Hauptmietvertrag festgehaltenen Regelungen gelten auch für diesen Untermietvertrag.


§ 9 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte

Dem Untermieter ist es nicht gestattet, die Mietsache ganz oder teilweise an Dritte weiter unterzuvermieten oder sonst zum Gebrauch zu überlassen. Eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hauptmieters sowie des Vermieters. Verweigert der Hauptmieter die Zustimmung, so steht dem Untermieter ein Recht zur Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften zu.


§ 10 Instandhaltung und Schönheitsreparaturen

Der Untermieter hat die Mietsache und die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Besucher oder die von ihm beauftragten Personen schuldhaft verursacht werden. Auftretende Schäden hat der Untermieter dem Hauptmieter unverzüglich anzuzeigen. Für die Durchführung von Schönheitsreparaturen gelten die Regelungen des Hauptmietvertrages entsprechend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.


§ 11 Rückgabe der Mietsache

11.1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

11.2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1. Die Tierhaltung in dem von dem Untermieter gemieteten Raum ist nicht erlaubt.

12.2. Verbrauchsmaterialien (z. B. Klopapier, Reinigungsmittel, Schwämme, Scheuertücher, Staubsaugerbeutel, Müllbeutel, Spülbürste, Glühbirnen/gemeinsame Räume, Reinigungswerkzeuge) sind von dem Untermieter anteilig zu tragen. Die entsprechenden Kosten sind nicht in der Mietleistung enthalten.

12.3. Ein gemeinsamer Telefon- und/oder Internetanschluss darf nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Handlungen benutzt werden. Es ist insbesondere untersagt, rechtswidrig sonderrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Bilder, Musikstücke oder Texte aus dem Internet herunterzuladen und/oder für Dritte über den Anschluss bereitzustellen.

12.4. Der Untermieter ist angehalten den für seine Person entstandenen Müll nach dem Dualen System (Grüner Punkt) zu entsorgen (Trennen des Mülls).

12.5. Ein Kühlschrank oder sonstige Haushaltsgeräte (Ausnahme: Wasserkocher) dürfen in dem vom Untermieter gemieteten Zimmer nicht aufgestellt werden. Andere Elektrogeräte müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Technisch defekte Geräte dürfen nicht angeschlossen werden.

12.6. Das Rauchen ist in dem an den Untermieter vermieteten Zimmer gestattet, wenn dieser das wünscht. In der restlichen Wohnung ist es nicht erlaubt.


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.




________, ________





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Unterschrift Hauptmieter





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Unterschrift Untermieter

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