Sponsoringvertrag - Formular Online zum Ausfüllen

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Sponsoringvertrag - Formular Online zum Ausfüllen
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Sponsoringvertrag




Zwischen

________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Veranstalter" genannt


und


________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Sponsor" genannt




Präambel

Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsonsor auf.


§
1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum Hauptsonsor der ________.


§
2 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:

  • Recht, sich als "Offizieller Hauptsonsor" der ________ (Veranstaltungsname) zu bezeichnen und diese Bezeichnung im Rahmen der Marktkommunikation, z.B. auf Geschäftspapieren, in Anzeigen, in Pressemitteilungen, in Geschäftsberichten, in Fernseh- und Hörfunkspots sowie in Kundenmitteilungen zu nutzen. Zur Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos und sonstiger offizieller Embleme ist der Sponsor ebenfalls berechtigt.
  • Bereitstellung von ________ Eintrittskarten Der Veranstalter gewährt dem Sponsor einen Preisnachlass von ________ % auf den regulären Kartenpreis.
  • Bereitstellung von ________ Parkscheinen für den VIP-Parkplatz.
  • Anzeige auf einer Umschlagseite im Programmheft der Veranstaltung: ________.
  • Anzeige im Innenteil des Programmheftes.
  • Anzeige auf den Werbebanden. Der Veranstalter wird dem Sponsor die genauen, ihm zustehenden Werbeflächen durch Bereitstellung eines Bandenplanes mitteilen.
  • ________ in der Veranstaltungsstätte.
  • Die Einbindung des Unternehmenslogos des Sponsors in sämtlichen Drucksachen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingesetzt werden (z.B. Handzettel/Flyer, Veranstaltungsplakate, Pressemitteilungen, Eintrittskarten, Ergebnisinformationen, Broschüren, Anzeigen, Briefpapier, Media Guide, Startnummern).
  • Integration des Unternehmenslogos auf den offiziellen Sponsorenboards im Hospitalitybereich, den Hintergrundwänden bei Interviews.
  • Nennung des Sponsors als "Offizieller Hauptsponsor der Veranstaltung" in Radiospots, in denen die Veranstaltung beworben wird.
  • Informations-/Promotionstand am Veranstaltungsort zur Eigenpräsentation.
  • Einbindung des Sponsorenlogos auf den Internetseiten des Veranstalter in der Rubrik „Sponsoren", mit der Möglichkeit, einen Link auf die Homepage des Sponsors zu setzen.
  • Einbindung des Sponsors in sämtliche Presseaktivitäten im Zusammenhang mit der gesponserten Veranstaltung (Nennung bei Pressekonferenzen, Einbindung des Sponsorenlogos in Pressemitteilungen etc.).
  • Schaltung von ________ Videospots von max. ________ Sekunden pro Veranstaltungstag.
  • Der Sponsor erhält nach der Veranstaltung eine Dokumentationsmappe, mit allen vom Veranstalter umgesetzten Werbe- und PR-Maßnahmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Vertragsparteien, bei denen der Name bzw. Wort-/Bildmarken des Sponsors verwendet werden, sind durch diesen vorab freizugeben.

Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:

________

Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.


§
3 Leistungen des Sponsors

3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zzgl. MwSt. pro Rate.

3.3. Die Raten werden monatlich ausgezahlt und ist am 1. Werktag des Monats fällig.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.

3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________


§
4 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.


§
5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit

Der Sponsor ist Hauptsonsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.


§
6Rechteübertragung/Nutzungsrechte

Der Veranstalter überträgt dem Sponsor für die Dauer dieses Vertrages die zur Wahrnehmung der in § 2 genannten Rechte erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Übertragung der Rechte auf Dritte sowie eine Unterlizenzierung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

  • Der Sponsor ist berechtigt, das Vereins- bzw. Veranstaltungslogo sowie sonstige offizielle Embleme des Veranstalters ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte und nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Die Nutzung hat in der vom Veranstalter vorgegebenen Form und Gestaltung zu erfolgen.
  • Mit Beendigung dieses Vertrages enden sämtliche dem Sponsor eingeräumten Rechte. Der Sponsor ist verpflichtet, die Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos sowie sämtlicher offizieller Embleme und Bezeichnungen unverzüglich einzustellen und entsprechende Werbemittel nicht weiter zu verwenden.


§
7 Ausfall der Veranstaltung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.


§
8 Vertragsstrafe

Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.


§
9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten


§
10 Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.


§
11 Salvatorische Klausel


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird der Betriebsort bzw. Sitz des Veranstalters vereinbart.




____________________________
Ort, Datum




____________________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters




______________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors

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