SCHULDBEITRITTSERKLÄRUNG
(Kumulative Schuldübernahme)
zwischen
________
________
– nachfolgend „Gläubiger“ –
und
________
________
– nachfolgend „Hauptschuldner“ –
und
________
________
– nachfolgend „Beitretender“ –
– Gläubiger, Hauptschuldner und Beitretender nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ –
Präambel
Zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner besteht eine fällige bzw. künftig fällig werdende Geldforderung. Der Beitretende beabsichtigt, dieser Schuld im Wege des Schuldbeitritts (kumulative Schuldübernahme) beizutreten und neben dem Hauptschuldner als Gesamtschuldner gemäß §§ 421 ff. BGB einzustehen. Der Schuldbeitritt erfolgt zusätzlich und nicht anstelle der Verpflichtung des Hauptschuldners; eine befreiende Schuldübernahme im Sinne der §§ 414 ff. BGB ist ausdrücklich nicht beabsichtigt. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende:
§ 1 Gegenstand des Schuldbeitritts
(1) Der Hauptschuldner schuldet dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von ________ EUR (nachfolgend „Hauptschuld“), zuzüglich Zinsen in Höhe von ________ % p. a.
(2) Der Beitretende tritt hiermit der vorgenannten Hauptschuld bei und verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, neben dem Hauptschuldner als Gesamtschuldner für die Hauptschuld einschließlich aller Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzustehen.
(3) Der Gläubiger nimmt den Schuldbeitritt an.
§ 2 Umfang der Haftung; Gesamtschuld
(1) Der Beitretende haftet für die Hauptschuld in ihrem jeweiligen Bestand zum Zeitpunkt der Erfüllung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, Verzugszinsen sowie der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
(2) Hauptschuldner und Beitretender haften als Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421 ff. BGB. Der Gläubiger ist berechtigt, die Leistung nach seinem Belieben ganz oder teilweise vom Hauptschuldner, vom Beitretenden oder von beiden zu fordern. Bis zur vollständigen Bewirkung der Leistung bleiben beide verpflichtet.
(3) Eine Einrede der Vorausklage steht dem Beitretenden nicht zu; § 771 BGB findet auf den Schuldbeitritt keine Anwendung. Vorsorglich verzichtet der Beitretende auf die Einrede der Vorausklage.
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat duis aute irure dolor in reprehenderit voluptate.
§ 3 Angaben zur Hauptschuld
(1) Die Hauptschuld beläuft sich derzeit auf ________ EUR (in Worten: ________ Euro).
(2) Die Hauptschuld beruht auf folgendem Rechtsgrund:
________
(3) Die Hauptschuld ist fällig am ________.
(4) Die Zahlungspflicht des Beitretenden wird mit Eintritt der Fälligkeit der Hauptschuld fällig, soweit der Hauptschuldner die Hauptschuld bis dahin nicht erfüllt hat.
§ 4 Innenverhältnis und Rückgriff
(1) Im Innenverhältnis zwischen dem Hauptschuldner und dem Beitretenden bleibt der Hauptschuldner allein zur Tragung der Hauptschuld verpflichtet. Im Verhältnis zueinander gilt abweichend von § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, dass der Hauptschuldner die Hauptschuld in vollem Umfang allein zu tragen hat.
(2) Soweit der Beitretende den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner gemäß § 426 Abs. 2 BGB nebst etwaiger Sicherheiten auf den Beitretenden über.
(3) Der Hauptschuldner ist verpflichtet, dem Beitretenden sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem aus der Erfüllung der Hauptschuld sowie aus deren Geltendmachung entstehen.
§ 5 Mitteilungspflichten
(1) Der Gläubiger wird den Beitretenden über einen Zahlungsverzug des Hauptschuldners ohne schuldhaftes Zögern unterrichten.
(2) Der Hauptschuldner ist verpflichtet, den Beitretenden über wesentliche Umstände, die den Bestand oder die Fälligkeit der Hauptschuld betreffen, unverzüglich zu informieren.
§ 6 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Schuldbeitrittserklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf diese Schuldbeitrittserklärung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung ________.
§ 8 Salvatorische Klausel
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat duis aute irure dolor in reprehenderit voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt.
____________________________
Ort, Datum
____________________________
Unterschrift des Gläubigers
____________________________
Unterschrift des Hauptschuldners
____________________________
Unterschrift des Beitretenden