Diese Vorlage hilft Ihnen, den beanstandeten Vorgang genau zu beschreiben und die erwartete Aenderung klar zu benennen. Im Anschluss erlaeutern wir, worauf es bei einer Abmahnung ankommt und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine foermliche Beanstandung eines bestimmten Verhaltens im Arbeitsverhaeltnis. Sie benennt die konkrete Pflichtverletzung, weist auf die arbeitsvertraglichen Pflichten hin und kuendigt fuer den Wiederholungsfall Konsequenzen an.
Sie unterscheidet sich von einer blossen Ermahnung dadurch, dass sie ausdruecklich eine Warnung enthaelt. Die Abmahnung wird in der Regel zur Personalakte genommen.
Wann ist eine Abmahnung angebracht?
Eine Abmahnung kommt vor allem bei steuerbarem Fehlverhalten in Betracht, zum Beispiel:
- wiederholtes Zuspaetkommen oder unentschuldigtes Fehlen,
- Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen,
- Verstoesse gegen betriebliche Regeln,
- unangemessenes Verhalten gegenueber Kollegen oder Kunden.
Welche Bestandteile gehoeren hinein?
Eine wirksame Abmahnung sollte folgende Punkte klar benennen:
- die genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens mit Datum und Ort,
- den Hinweis, gegen welche Pflicht verstossen wurde,
- die Aufforderung, das Verhalten kuenftig zu unterlassen,
- die Ankuendigung von Konsequenzen im Wiederholungsfall,
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Abmahnung sollte sich auf einen genau bezeichneten Vorfall stuetzen. Pauschale Vorwuerfe ohne konkrete Angaben sind oft angreifbar. Je genauer der Sachverhalt geschildert ist, desto belastbarer ist die Abmahnung.
Weil die rechtlichen Anforderungen vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen, ist es bei schwierigen Faellen ratsam, den konkreten Vorgang fachkundig pruefen zu lassen.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und den beanstandeten Vorgang in das Formular ein.
- Pruefen Sie die Vorschau auf Vollstaendigkeit und Genauigkeit.
- Laden Sie die Abmahnung als Word- und PDF-Datei herunter.
- Uebergeben oder uebersenden Sie das unterschriebene Schreiben nachweisbar.
Haeufige Fragen
Muss vor einer Kuendigung immer abgemahnt werden?
Bei verhaltensbedingten Gruenden ist eine vorherige Abmahnung haeufig erforderlich, aber nicht in jedem Fall. Ob eine Abmahnung notwendig ist, haengt von der Schwere des Vorfalls ab.
Kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?
Ja. Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung verlangen oder die Entfernung aus der Personalakte fordern, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
Wie viele Abmahnungen sind noetig?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer ausreichend gewarnt wurde. Bei schweren Verstoessen kann bereits eine Abmahnung genuegen.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Eine Abmahnung ist auch muendlich moeglich, die Schriftform ist aber aus Beweisgruenden ueblich und empfehlenswert.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.