Diese Vorlage hilft Ihnen, den beanstandeten Vorgang genau zu beschreiben und die erwartete Änderung klar zu benennen. Im Anschluss erläutern wir, worauf es bei einer Abmahnung ankommt und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine förmliche Beanstandung eines bestimmten Verhaltens im Arbeitsverhältnis. Sie benennt die konkrete Pflichtverletzung, weist auf die arbeitsvertraglichen Pflichten hin und kündigt für den Wiederholungsfall Konsequenzen an.
Sie unterscheidet sich von einer bloßen Ermahnung dadurch, dass sie ausdrücklich eine Warnung enthält. Die Abmahnung wird in der Regel zur Personalakte genommen.
Wann ist eine Abmahnung angebracht?
Eine Abmahnung kommt vor allem bei steuerbarem Fehlverhalten in Betracht, zum Beispiel:
- wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen,
- Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen,
- Verstöße gegen betriebliche Regeln,
- unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden.
Welche Bestandteile gehören hinein?
Eine wirksame Abmahnung sollte folgende Punkte klar benennen:
- die genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens mit Datum und Ort,
- den Hinweis, gegen welche Pflicht verstoßen wurde,
- die Aufforderung, das Verhalten künftig zu unterlassen,
- die Ankündigung von Konsequenzen im Wiederholungsfall,
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Abmahnung sollte sich auf einen genau bezeichneten Vorfall stützen. Pauschale Vorwürfe ohne konkrete Angaben sind oft angreifbar. Je genauer der Sachverhalt geschildert ist, desto belastbarer ist die Abmahnung.
Weil die rechtlichen Anforderungen vom Einzelfall abhängen und sich ändern können, ist es bei schwierigen Fällen ratsam, den konkreten Vorgang fachkundig prüfen zu lassen.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und den beanstandeten Vorgang in das Formular ein.
- Prüfen Sie die Vorschau auf Vollständigkeit und Genauigkeit.
- Laden Sie die Abmahnung als Word- und PDF-Datei herunter.
- Übergeben oder übersenden Sie das unterschriebene Schreiben nachweisbar.
Häufige Fragen
Muss vor einer Kündigung immer abgemahnt werden?
Bei verhaltensbedingten Gründen ist eine vorherige Abmahnung häufig erforderlich, aber nicht in jedem Fall. Ob eine Abmahnung notwendig ist, hängt von der Schwere des Vorfalls ab.
Kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?
Ja. Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung verlangen oder die Entfernung aus der Personalakte fordern, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
Wie viele Abmahnungen sind nötig?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer ausreichend gewarnt wurde. Bei schweren Verstößen kann bereits eine Abmahnung genügen.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Eine Abmahnung ist auch mündlich möglich, die Schriftform ist aber aus Beweisgründen üblich und empfehlenswert.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.