M I E T V E R T R A G
über eine Ferienwohnung
(Zeitmietvertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Zwischen
________
Anschrift: ________
- nachfolgend „Vermieter“ genannt -
und
________
Anschrift: ________
- nachfolgend „Mieter“ genannt -
- Vermieter und Mieter nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien“ -
wird der nachfolgende Mietvertrag über die Anmietung des näher bezeichneten Mietobjektes geschlossen:
Präambel
Der Mietvertrag betrifft die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch zu Erholungs- und Urlaubszwecken im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die mietrechtlichen Kündigungsschutzvorschriften der §§ 573 ff. BGB finden auf dieses Mietverhältnis keine Anwendung.
§ 1 Mietgegenstand, Ausstattung und Belegung
1.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die nachstehend bezeichnete Ferienunterkunft (nachfolgend „Mietobjekt“) zum vertragsgemäßen Gebrauch:
________
1.2. Das Mietobjekt wird für höchstens ________ Personen vermietet. Die vereinbarte Höchstbelegung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Es gilt die diesem Vertrag als Anlage beigefügte Hausordnung.
1.3. Das Mietobjekt ist ein ________-Objekt.
1.4. Bei Belegung mit mehr Personen als nach Ziffer 1.2 zulässig schuldet der Mieter eine pauschale Gebühr pro Nacht und pro zusätzlichem Gast in Höhe von ________ EUR. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
1.5. Das Mietobjekt wird mit folgender Ausstattung vermietet:
1.5.1. Anzahl Schlafzimmer: ________
1.5.2. Anzahl Wohnzimmer: ________
1.5.3. Gartenmitbenutzung: ________
1.6. Wohnfläche der Mieträume: ca. ________ qm. Angaben zur Wohnfläche dienen lediglich der Beschreibung und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB.
1.7. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die nachfolgend bezeichneten Einrichtungen mitzubenutzen, soweit diese vorhanden und nachstehend bestätigt sind:
1.7.1. Swimmingpool: ________
1.7.2. Waschmaschine: ________
1.7.3. TV mit Kabel/Satellit: ________
1.7.4. Geschirrspülmaschine: ________
1.7.5. Separater Telefonanschluss: ________
1.8. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel, die er bei Abreise vollzählig zurückzugeben hat:
________
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
2.1. Das Mietverhältnis wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ________ bis zum ________ überlassen. Anzahl der Übernachtungen: ________. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 542 Abs. 2 BGB).
2.2. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab ________ Uhr.
2.3. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens ________ Uhr.
2.4. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, wird vermutet, dass das Mietobjekt bei Übergabe vertragsgemäß und vollständig war.
2.5. Für jede angefangene Stunde, die nach der in Ziffer 2.3 genannten Uhrzeit überschritten wird, schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen solchen Schadensersatzanspruch anzurechnen.
2.6. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter besenrein übergeben und sämtliche Schlüssel vollzählig aushändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
3.1. Der Mietpreis ist als Gesamt-Inklusivpreis vereinbart und umfasst die Grundmiete sowie alle festen Nebenkosten (Endreinigung, Strom, Wasser, Heizungs- und Servicepauschalen). Eine gesonderte Betriebskostenabrechnung im Sinne der §§ 556 ff. BGB findet nicht statt.
3.2. Der Gesamtpreis für die gesamte Mietzeit beträgt EUR ________ (inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar).
3.3. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bankinstitut: ________
3.4. Der Mietpreis ist, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
3.5. Eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von ________ EUR ist vom Mieter zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes und Prüfung auf etwaige Schäden unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Mietende, an den Mieter zurückgezahlt, soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
§ 4 Sorgfaltspflichten und Haftung
Xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx.
4.2. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.3. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Fälle höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung, Naturereignisse) haftet der Vermieter nicht.
4.4. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mitbenutzung von Einrichtungen, insbesondere eines Swimmingpools, auf eigene Gefahr erfolgt. Eine übergeordnete Aufsichtspflicht des Vermieters besteht nicht.
§ 5 Rücktritt durch den Mieter
5.1. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
5.2. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalierten Ersatz für die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
________
Xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1. Der Vermieter ist berechtigt, vor oder während der Mietzeit vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 543 BGB), wenn der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug gerät oder sich vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er das Mietobjekt nachhaltig vernachlässigt, beschädigt oder andere Mieter bzw. Nachbarn erheblich und nachhaltig stört.
6.2. Der Vermieter ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende, unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.
6.3. Tritt der Vermieter aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund zurück oder kündigt er aus diesem Grund, so bleibt sein Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis gemäß § 537 Abs. 1 BGB bestehen. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Mietobjektes erlangt.
§ 7 Vertragsaufhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Erfüllung dieses Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Beide Vertragsparteien werden alsdann von ihren künftigen vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzugewähren.
§ 8 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Die Tierhaltung ist für dieses Mietverhältnis wie folgt geregelt: ________.
§ 9 Hausordnung
9.1. Eine Hausordnung wird dem Mieter als Anlage zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen, zu vermeiden. Musizieren und sonstige laute Geräusche sind in der Zeit von ________ zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
9.2. Die Veranstaltung von Feiern und Partys ist dem Mieter untersagt.
§ 10 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung dieses Mietverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. melderechtliche Vorschriften). Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Vermieters.
§ 11 Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
13.3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart (§ 38 ZPO).
________, ________
....................................................
Unterschrift des Vermieters
....................................................
Unterschrift des Mieters