Diese Vorlage hilft Ihnen, die nötigen Angaben für den Antrag zusammenzustellen. Nachfolgend erklären wir, wofür ein Erbschein dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts ausweist. Er erleichtert es den Erben, über den Nachlass zu verfügen und sich gegenüber Dritten als berechtigt auszuweisen.
Ob ein Erbschein erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. In manchen Fällen genügt ein notarielles Testament oder eine andere Urkunde.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
- wenn Banken oder Versicherungen einen Nachweis der Erbenstellung verlangen,
- wenn eine Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist,
- wenn kein ausreichender anderer Nachweis vorliegt,
- wenn mehrere Erben ihre Anteile nachweisen müssen.
Welche Angaben gehören in den Antrag?
- die Angaben zur verstorbenen Person,
- die Angaben zu den Erben und ihrem Verwandtschaftsverhältnis,
- den Grund der Erbfolge, etwa Testament oder gesetzliche Erbfolge,
- die Erbquoten der einzelnen Erben,
- Angaben zu etwaigen weiteren Erben.
Worauf sollten Sie achten?
Für den Antrag sind in der Regel weitere Unterlagen erforderlich, etwa Personenstandsurkunden oder ein Testament. Stellen Sie diese zusammen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Häufig ist im Rahmen des Antrags eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Da die Anforderungen vom Einzelfall abhängen und sich ändern können, ist fachkundiger Rat oft hilfreich.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Angaben zur verstorbenen Person und zu den Erben ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Nachlassgericht ein.
Häufige Fragen
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht in jedem Fall. Liegt etwa ein notarielles Testament vor, kann ein Erbschein verzichtbar sein. Ob er benötigt wird, hängt davon ab, was Dritte als Nachweis verlangen.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Den Erbschein kann beantragen, wer ein berechtigtes Interesse als Erbe geltend macht. Bei mehreren Erben sind die jeweiligen Anteile anzugeben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Häufig werden Personenstandsurkunden, ein etwaiges Testament und weitere Nachweise benötigt. Die genauen Anforderungen erfahren Sie beim Nachlassgericht.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.