Arbeitsvermittlung - Vertrag - Formular, Mustervorlage

Gültig in Deutschland

Mit einem Arbeitsvermittlungsvertrag beauftragt ein Unternehmen oder eine Person einen Vermittler damit, eine passende Arbeitskraft oder eine passende Stelle zu vermitteln. Der Vertrag regelt den Auftrag, die Verguetung und die Pflichten der Beteiligten.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Bedingungen der Vermittlung klar festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer ein solcher Vertrag dient, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was regelt ein Arbeitsvermittlungsvertrag?

Der Vertrag legt fest, dass der Vermittler taetig wird, um einen Kontakt zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern herzustellen, und unter welchen Bedingungen dafuer eine Verguetung anfaellt.

Er beschreibt den Umfang des Auftrags und die Voraussetzungen, unter denen die Vermittlung als erfolgreich gilt.

Welche Punkte sollte der Vertrag enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden gelten besondere Schutzvorschriften, etwa im Hinblick darauf, wer die Verguetung traegt. Diese koennen sich aendern.

Pruefen Sie daher die aktuellen Anforderungen oder holen Sie fachkundigen Rat ein, bevor Sie den Vertrag schliessen.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Wer zahlt die Vermittlungsverguetung?

Das haengt von der Art der Vermittlung ab. Bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden gelten besondere Schutzregelungen. Pruefen Sie die aktuellen Vorgaben.

Wann ist die Verguetung faellig?

Ueblicherweise wird die Verguetung faellig, wenn die Vermittlung erfolgreich war. Die genauen Voraussetzungen sollten im Vertrag festgelegt werden.

Kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?

Ja, wenn entsprechende Regelungen vereinbart werden. Es ist sinnvoll, Laufzeit und Kuendigung ausdruecklich festzuhalten.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Vermittlungsvertrag



________

________

Tel.: ________

E-Mail: ________

Auftraggeber - nachfolgend „Arbeitssuchender" und



________

Tel.: ________

E-Mail: ________

Auftragnehmer – nachfolgend „Vermittler" genannt


§ 1 Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Arbeitsvermittlung folgender Arbeitsverhältnisse:

- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Arbeitsmarkt- und Berufsberatung


§ 2 Beginn und Dauer

Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und ist bis zum ________ befristet.


§ 3 Vermittlungsgutschein / Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (VGS / AVGS)

(2) Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, bei Ablauf des Vermittlungsgutscheins während der Vertragslaufzeit selbstständig einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen sowie dem Vermittler unverzüglich nach erfolgreicher Vermittlung den Vermittlungsgutschein im Original herauszugeben. Bei Ungültigkeit des Vermittlungsgutscheines, insbesondere durch Ende des Leistungsbezuges von Arbeitslosengeld I oder II, ist sofort der Arbeitsvermittler zu informieren.


§ 4 Vergütung

Der Vermittler hat gegenüber dem Arbeitssuchenden bei erfolgreicher Vermittlung einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung. Die Vermittlungsvergütung beträgt mindestens die Höhe der Vergütung, welche im Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein ausgezeichnet ist. Ist eine Abrechnung gegenüber der ausstellenden Behörde nicht möglich und/oder liegt kein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor, geht dem Vermittler die Vermittlungsgebühr nicht verlustig. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung obliegt dem Arbeitssuchenden gemäß dieses Vertrages.


§ 5 Vermittlung ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Hat der Arbeitssuchende keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein und/oder ist dieser nicht gegenüber einer Behörde abrechenbar, so trägt er die Kosten der Vermittlung selbst. Die Vermittlungsgebühr im Erfolgsfall beträgt ________ Euro (________). Der Erfolgsfall tritt ein, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit durch die Vermittlung des Vermittlers zustande kommt. Die Vermittlungsgebühr entsteht mit dem Tag, an dem das Anstellungsverhältnis geschlossen wird und wird gegen Rechnung innerhalb von 30 Tagen fällig.


§ 6 Rechte des Arbeitsuchenden

(1) Der Arbeitsuchende kann weitere Vermittler mit der Suche nach einer Arbeitsstelle beauftragen.

(2) Der Arbeitsuchende hat das Recht, Arbeitsangebote abzulehnen.

(3) Der Arbeitssuchende stellt dem Vermittler alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung (Bewerbungsunterlagen). Alle Bewerbungsunterlagen des Arbeitssuchenden werden Bestandteil des Vertrages.


§ 7 Pflichten des Vermittlers


§ 8 Datenschutz

Der Arbeitssuchende erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermittler die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und zum Zwecke der Arbeitsvermittlung an potenzielle Arbeitgeber weitergibt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Arbeitssuchende kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden mit Abschluss dieses Vertrages unwirksam. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Bestimmungen dieses Vertrages ist: ________.



________, den ________






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