Vermittlungsvertrag
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Auftraggeber - nachfolgend „Arbeitssuchender" und
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Auftragnehmer – nachfolgend „Vermittler" genannt
§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Arbeitsvermittlung folgender Arbeitsverhältnisse:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Arbeitsmarkt- und Berufsberatung
§ 2 Beginn und Dauer
Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und ist bis zum ________ befristet.
§ 3 Vermittlungsgutschein / Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (VGS / AVGS)
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(2) Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, bei Ablauf des Vermittlungsgutscheins während der Vertragslaufzeit selbstständig einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen sowie dem Vermittler unverzüglich nach erfolgreicher Vermittlung den Vermittlungsgutschein im Original herauszugeben. Bei Ungültigkeit des Vermittlungsgutscheines, insbesondere durch Ende des Leistungsbezuges von Arbeitslosengeld I oder II, ist sofort der Arbeitsvermittler zu informieren.
§ 4 Vergütung
Der Vermittler hat gegenüber dem Arbeitssuchenden bei erfolgreicher Vermittlung einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung. Die Vermittlungsvergütung beträgt mindestens die Höhe der Vergütung, welche im Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein ausgezeichnet ist. Ist eine Abrechnung gegenüber der ausstellenden Behörde nicht möglich und/oder liegt kein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor, geht dem Vermittler die Vermittlungsgebühr nicht verlustig. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung obliegt dem Arbeitssuchenden gemäß dieses Vertrages.
§ 5 Vermittlung ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Hat der Arbeitssuchende keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein und/oder ist dieser nicht gegenüber einer Behörde abrechenbar, so trägt er die Kosten der Vermittlung selbst. Die Vermittlungsgebühr im Erfolgsfall beträgt ________ Euro (________). Der Erfolgsfall tritt ein, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit durch die Vermittlung des Vermittlers zustande kommt. Die Vermittlungsgebühr entsteht mit dem Tag, an dem das Anstellungsverhältnis geschlossen wird und wird gegen Rechnung innerhalb von 30 Tagen fällig.
§ 6 Rechte des Arbeitsuchenden
(1) Der Arbeitsuchende kann weitere Vermittler mit der Suche nach einer Arbeitsstelle beauftragen.
(2) Der Arbeitsuchende hat das Recht, Arbeitsangebote abzulehnen.
(3) Der Arbeitssuchende stellt dem Vermittler alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung (Bewerbungsunterlagen). Alle Bewerbungsunterlagen des Arbeitssuchenden werden Bestandteil des Vertrages.
§ 7 Pflichten des Vermittlers
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§ 8 Datenschutz
Der Arbeitssuchende erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermittler die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und zum Zwecke der Arbeitsvermittlung an potenzielle Arbeitgeber weitergibt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Arbeitssuchende kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden mit Abschluss dieses Vertrages unwirksam. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Bestimmungen dieses Vertrages ist: ________.
________, den ________
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