Mankoabrede - Vorlage, Online Formular - Word und PDF

Gültig in Deutschland

Mit einer Mankoabrede vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie mit Fehlbetraegen in der Kasse, dem sogenannten Manko, umgegangen wird. Sie betrifft Beschaeftigte, die mit Bargeld oder Warenbestaenden umgehen, und regelt die Verantwortung fuer Fehlbetraege.

  • Beantworten Sie 7 einfache Fragen - das Dokument füllt sich dabei automatisch
  • Live-Vorschau: Sehen Sie zu, wie sich Ihr Dokument in Echtzeit aktualisiert
  • Als Word (.docx) und PDF herunterladen
  • Bearbeiten Sie Ihre Antworten und laden Sie jederzeit erneut herunter

So funktioniert's

  1. 1Beantworten Sie ein paar einfache Fragen
  2. 2Sehen Sie Ihr Dokument in der Live-Vorschau
  3. 3Einmal zahlen - als Word & PDF herunterladen

Diese Vorlage hilft Ihnen, die Abrede ausgewogen festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Mankoabrede?

Eine Mankoabrede regelt, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer fuer Fehlbetraege in der Kasse einstehen muss. Haeufig wird im Gegenzug ein zusaetzliches Mankogeld gezahlt.

Die Abrede betrifft vor allem Beschaeftigte, die eigenverantwortlich mit Bargeld oder Warenbestaenden arbeiten.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Eine Mankoabrede muss ausgewogen sein. Eine Haftung des Arbeitnehmers ist nur in bestimmten Grenzen zulaessig und sollte in einem angemessenen Verhaeltnis stehen.

Da die Beurteilung solcher Abreden vom Einzelfall abhaengt und sich aendern kann, ist bei der Gestaltung fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Muss der Arbeitnehmer fuer jedes Manko haften?

Nein. Eine Haftung ist nur in bestimmten Grenzen zulaessig und sollte in einem angemessenen Verhaeltnis stehen. Eine ausgewogene Abrede ist wichtig.

Was ist Mankogeld?

Mankogeld ist eine zusaetzliche Zahlung, die im Gegenzug fuer die Uebernahme der Verantwortung fuer Fehlbetraege gewaehrt werden kann.

Sollte die Kassenfuehrung dokumentiert werden?

Ja. Eine klare Abrechnung und Dokumentation erleichtern es, Fehlbetraege nachzuvollziehen und Streit zu vermeiden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Zusatzvereinbarung über eine Fehlgeldentschädigung




Zwischen

________

Anschrift: ________

und

________

Anschrift: ________

wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ________

folgende Mankoabrede getroffen:


I. Präambel

(1) Der Arbeitnehmer übernimmt den Warenbestand unserer Filiale in ________ nach einer in seiner Gegenwart durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese ist für beide Seiten verbindlich.


II. Zahlung einer Fehlgeldentschädigung

(1) Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Fehlgeldentschädigung in Höhe von ________ EUR.

(2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Entschädigungszahlung um Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts handelt, welcher aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei ist.


III. Haftung des Arbeitnehmers / Fragen der Beweislast

(1) Der Arbeitnehmer haftet für Schwund und sonstige zu vermeidende Verluste. Im Übrigen haftet er für jedes Manko, sofern er nicht beweist, dass das Manko auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Dies gilt auch, sofern das Manko durch Verschulden anderer Arbeitnehmer in der Filiale entstanden ist. Etwaige Mankobeträge werden dem Arbeitnehmer jeweils bis zur Höhe seiner Fehlgeldentschädigung zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt.

(2) Die Haftung des Arbeitnehmers ist – von Fällen vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers abgesehen - auf die ihm innerhalb der zurückliegenden 12 Monate gewährte Fehlgeldentschädigung begrenzt. In allen Fällen, in denen der Fehlbetrag 192,00 Euro übersteigt, verbleibt es bei den nach Gesetz und Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen der (beschränkten) Arbeitnehmerhaftung. In Fällen vorsätzlichen Handelns haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt.

(3) Hat der Arbeitnehmer (noch) nicht wenigstens für eine Dauer von 12 Monaten Mankogeld bezogen, so ist die Mankohaftung nach vorstehenden Absätzen 1 und 2 auf den tatsächlich durch den Arbeitnehmer erlangten Geldbetrag begrenzt; das gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers.

(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit eine Bestandsaufnahme durchzuführen.


IV. Schlussbestimmungen




_____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer




_____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.