Kommissionsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen

Gültig in Deutschland

Mit einem Kommissionsvertrag uebernimmt ein Kommissionaer es, eine Ware im eigenen Namen, aber fuer Rechnung eines anderen zu verkaufen oder einzukaufen. Der Vertrag regelt die Provision und die gegenseitigen Pflichten.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Zusammenarbeit verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was einen Kommissionsvertrag kennzeichnet, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Kommissionsvertrag?

Beim Kommissionsgeschaeft handelt der Kommissionaer im eigenen Namen, aber fuer Rechnung des Kommittenten. Er verkauft oder kauft eine Ware und erhaelt dafuer eine Provision.

Der Vertrag legt fest, welche Ware betroffen ist, wie der Verkauf erfolgt und wie der Erloes abgerechnet wird.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Klaeren Sie, wie der Erloes abgerechnet wird und was bei einem Nichtverkauf gilt. Auch der Umgang mit der Ware bis zum Verkauf sollte geregelt werden.

Da das Kommissionsgeschaeft besondere Pflichten mit sich bringt und sich Regelungen aendern koennen, ist bei groesseren Geschaeften fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

In wessen Namen handelt der Kommissionaer?

Der Kommissionaer handelt im eigenen Namen, aber fuer Rechnung des Kommittenten. Das ist ein Merkmal des Kommissionsgeschaefts.

Was gilt, wenn die Ware nicht verkauft wird?

Es ist sinnvoll, hierzu eine Regelung zu treffen, etwa zur Rueckgabe der Ware. So sind die Folgen eines Nichtverkaufs klar.

Wie wird die Provision berechnet?

Die Provision und die Abrechnung sollten klar geregelt werden, damit fuer beide Seiten nachvollziehbar ist, wie der Erloes verteilt wird.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Kommissionsvertrag


Zwischen

________

________

- nachfolgend Kommittent genannt -

und

________

________

- nachfolgend Kommissionär genannt -

wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Kommissionär übernimmt es, die in der Anlage 1 näher bezeichneten Waren für den Kommittenten zu verkaufen.

1.2. Die Übernahme weiterer Kommissionswaren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.

1.3. Der Kommissionär erhält die Kommissionsware nicht übereignet. Die Vertragsprodukte, die der Kommissionär vom Kommittenten erhält, verbleiben vielmehr bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Kommittenten.

1.4. Der Kommittent versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der aufgeführten Kommissionsgüter ist.


§ 2 Übergabe und Verwahrung

2.1. Die Übergabe des aufgeführten Kommissionsguts an den Kommissionär erfolgt am ________ durch den Kommittenten an folgende Adresse:

________

2.2. Die Kommissionsware ist getrennt von den Waren anderer Kommittenten zu verwahren.

2.3. Der Kommissionär wird Kommissionsgüter, die sich in seinem Besitz befinden, ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.

2.4. Der Kommissionär wird den Kommittenten im Fall eines Zugriffs Dritter auf die Kommissionsware unverzüglich unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe unterstützen.


§ 3 Pflichten des Kommissionärs

3.1. Der Kommissionär wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten verkaufen. Er wird das Kommissionsgut dabei ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen.

3.2. Der Kommissionär wird gemäß den Weisungen des Kommittenten handeln, der bestimmen kann, zu welchen Preisen die einzelnen Kommissionswaren verkauft werden sollen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Folgende Nachlässe (Rabatte, Diskont usw.) sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:

________

3.3. Der Kommissionär tritt dem Kommittenten hiermit bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus den Ausführungsgeschäften zustehen. Der Kommissionär bleibt zur Einziehung der Forderungen im Rahmen eines üblichen Geschäfts ermächtigt.

3.4. Der Kommissionär ist berechtigt, dem Käufer den Umständen nach angemessene Stundung zu gewähren. In derartigen Fällen hat der Kommissionär die bestehenden Forderungen gegen den Käufer unverzüglich an den Kommittenten abzutreten.

3.6. Im Rahmen des Verkaufs wird der Kommissionär den Käufern keine günstigeren Gewährleistungsrechte einräumen als vom Kommittenten vorgesehen.

3.7. Nachbestellungen auf das Kommissionsgut sind frühzeitig vorzunehmen.


§ 4 Pflichten des Kommittenten

4.1. Der Kommittent stellt dem Kommissionär die in der Anlage 1 bezeichneten Kommissionswaren in einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand zur Verfügung. Er stellt dem Kommissionär darüber hinaus alle für den Verkauf erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

4.2. Der Kommittent ist verpflichtet, die vom Kommissionär ordnungsgemäß abgerechneten Provisionen sowie die ersatzfähigen Aufwendungen zu erstatten. Im Übrigen trägt der Kommittent die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kommissionsware, soweit dies nicht vom Kommissionär zu vertreten ist.


§ 5 Vertragsdauer

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.


§ 6 Kommission und ersatzfähige Aufwendungen

6.1. Der Kommissionär hat für jedes zustande gekommene Geschäft ein Anspruch auf eine Provision in Höhe von ________ %. Die Provision berechnet sich auf Grundlage des gegenüber dem Käufer erzielten und diesem in Rechnung gestellten (Brutto-)Verkaufspreis. Abgezogen werden gewährte Rabatte oder Nachlässe. In der Provision bereits inbegriffen sind auch die Kosten für eine Abholung der Kommissionsgüter sowie für die Verwahrung dieser beim Kommissionär.

6.2. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.3. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Es sei denn, dass der Kommittent dies selbst zu verschulden hat. Nicht zur Ausführung ist die Kommission unter anderem auch dann gelangt, wenn der Käufer von ihm einem kraft Gesetzes zustehenden Rücktritts- oder Widerrufsrecht Gebrauch macht.

6.4. Ersatzfähige Aufwendungen des Kommissionärs sind Folgende:

  • ________

6.5. Der Kommissionär wird die Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Kommittenten abrechnen und auf den Kaufpreis unter Abzug der Kommission und den ersatzfähigen Aufwendungen innerhalb von 7 Tagen weiterleiten.


§ 7 Haftung

7.1. Der Kommissionär haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2. Für Sach- und Rechtsmängel gelten in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Kaufrechts.


§ 8 Selbsteintritt

Der Kommissionär darf die Kommissionsware selbst erwerben.


§ 9 Sonstige Bestimmungen

9.1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

9.3. Dieser Vertrag wurde in ________ Exemplaren ausgefertigt.


§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren ________ als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.





______________, den ______________





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(Unterschrift)





_________________________

(Unterschrift)

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