Diese Vorlage hilft Ihnen, den Verkauf vollstaendig zu regeln. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen solchen Vertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient der Kaufvertrag?
Der Vertrag dokumentiert den Verkauf der Kueche samt ihrer Bestandteile, etwa Schraenke, Arbeitsplatten und Elektrogeraete. Eine genaue Auflistung ist sinnvoll, damit klar ist, was verkauft wird.
Er schafft Klarheit ueber Preis, Zustand und Uebergabe und beugt spaeteren Meinungsverschiedenheiten vor.
Welche Angaben gehoeren hinein?
- die Angaben zu Verkaeufer und Kaeufer,
- eine Beschreibung der Kueche und ihrer Bestandteile,
- Angaben zu enthaltenen Elektrogeraeten,
- den Kaufpreis und die Zahlungsweise,
- den Zeitpunkt der Uebergabe und Fragen des Abbaus,
- Angaben zum Zustand und zu bekannten Maengeln.
Worauf sollten Sie achten?
Halten Sie fest, welche Geraete und Teile enthalten sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Klaeren Sie auch, wer den Abbau und den Transport uebernimmt.
Im Privatverkauf ist ein Ausschluss der Gewaehrleistung in bestimmten Grenzen ueblich, gilt aber nicht uneingeschraenkt. Dokumentieren Sie Zustand und Uebergabe.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Bestandteile der Kueche ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie den Vertrag als Word- und PDF-Datei herunter.
- Unterschreiben Sie ihn bei der Uebergabe in zwei Exemplaren.
Haeufige Fragen
Wer uebernimmt den Abbau der Kueche?
Das sollte im Vertrag geregelt werden. Klaeren Sie, wer Abbau und Transport uebernimmt und wann die Uebergabe erfolgt.
Sollten die Elektrogeraete einzeln aufgefuehrt werden?
Ja. Eine genaue Auflistung der enthaltenen Geraete und ihres Zustands schafft Klarheit ueber den Umfang des Verkaufs.
Kann die Gewaehrleistung ausgeschlossen werden?
Im Privatverkauf ist ein Ausschluss in bestimmten Grenzen ueblich. Er gilt nicht uneingeschraenkt, etwa bei arglistig verschwiegenen Maengeln.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.