Hausverwaltungsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen

Gültig in Deutschland

Mit einem Hausverwaltungsvertrag beauftragt ein Eigentuemer oder eine Gemeinschaft eine Verwaltung mit der Betreuung einer Immobilie. Der Vertrag regelt die Aufgaben, die Befugnisse und die Verguetung der Verwaltung.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Zusammenarbeit verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen solchen Vertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Hausverwaltungsvertrag?

Der Vertrag legt fest, welche Aufgaben die Verwaltung uebernimmt, etwa die kaufmaennische und technische Betreuung der Immobilie, und in welchem Umfang sie dabei handeln darf.

Er schafft Klarheit ueber die Verantwortlichkeiten und die Verguetung und bildet die Grundlage der Zusammenarbeit.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie den Aufgaben- und Befugnisumfang klar fest, damit deutlich ist, was die Verwaltung selbststaendig erledigen darf und wofuer eine Zustimmung erforderlich ist.

Bei Wohnungseigentum koennen besondere Anforderungen an die Verwaltung gelten. Diese koennen sich aendern, weshalb eine vorherige Pruefung sinnvoll ist.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Welche Aufgaben uebernimmt eine Hausverwaltung?

Je nach Vertrag gehoeren dazu etwa die kaufmaennische und technische Betreuung der Immobilie. Der genaue Umfang sollte festgelegt werden.

Wofuer braucht die Verwaltung eine Zustimmung?

Es ist sinnvoll, festzulegen, welche Massnahmen die Verwaltung selbststaendig vornehmen darf und wofuer eine Zustimmung erforderlich ist.

Wie lange laeuft der Vertrag?

Laufzeit und Kuendigung sollten klar geregelt werden. Bei Wohnungseigentum koennen dabei besondere Vorgaben zu beachten sein.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

H A U S V E R W A L T U N G S V E R T R A G


Zwischen


________

- nachfolgend „Auftraggeber" genannt -


und


________, vertreten durch ________

- nachfolgend „Auftragnehmer" genannt -



§ 1 Gegenstand und Dauer des Vertrages

1.1. Der Auftraggeber überträgt der Hausverwaltung die Verwaltung des Mietobjektes:

________

in ________.

1.2. Der Vertrag beginnt am ________ und endet am ________.


§ 2 Aufgaben der Hausverwaltung

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Verwaltung des Objektes gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Sie ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten. Zum Aufgabenbereich der Hausverwaltung gehören insbesondere:

1. Erfassung aller Stammdaten des Objektes

2. Erfassung aller Stammdaten der Mieter

3. Vertragsabwicklungen mit den Mietern

4. Prüfung und Zahlung aller finanzieller Ausgaben

5. Vorschläge zur Anpassung des Mietzinses

6. Erstellung und Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge

7. Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung

8. Erstellung der Nebenkostenabrechung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung

9. Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs

10. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern

11. Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden

12. Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen

13. Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z. B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen); Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt

14. Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.


§ 3 Rechte und Pflichten der Hausverwaltung

3.1. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, das zu verwaltende Grundstück bzw. Mietobjekt im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bewirtschaften und die Interessen des Vermieters bzw. Eigentümers als Auftraggeber zu vertreten. Die Hausverwaltung hat alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Verwaltungsobjekt in seinem Bestand zu erhalten und es wirtschaftlich optimal zu nutzen.

3.2. Gegenüber der Mietpartei ist die Hausverwaltung verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und des Mietvertrages über die Nebenkosten abzurechnen sowie Nachzahlungsbeträge einzuziehen und Guthaben auszuzahlen.

3.3. Die Hausverwaltung hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Verwaltungsobjektes zu sorgen bzw. diese zu überwachen, soweit sie vertraglich der Mietpartei obliegt. Hierzu sind namens des Auftraggebers notwendige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie Lieferungsaufträge zu erteilen. Die Hausverwaltung überwacht und nimmt diese Arbeiten und Lieferungen ab. Ihr obliegt die Rechnungsüberprüfung unter Ausnutzung erreichbarer Rabatte und Vergünstigungen.

Darüber hinaus hat die Hausverwaltung die Erklärungen abzugeben, die zur Herstellung einer Fernsprech-, Rundfunk-, Fernseh- oder Energieversorgungsanlage erforderlich sind.

3.6. Die Hausverwaltung hat für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ist sie nicht befreit.


§ 4 Vergütung und Auslagen

4.1. Vergütung der Hausverwaltung beträgt jährlich ________ Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2. Mit der Vergütung der Hausverwaltung werden deren im Verlaufe einer normalen Verwaltertätigkeit anfallenden Auslagen abgegolten.


§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, welche für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind.

5.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Hausverwaltung über alle das Verwaltungsobjekt maßgeblichen Dinge, wie z. B. Mietrückstände, Mieterwechsel etc., unverzüglich unterrichtet zu werden.


§ 6 Kündigung

Der Vertrag kann vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alle Kündigungen der Vertragsparteien sind durch eingeschriebenen Brief auszusprechen.


§ 7 Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.





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Ort, Datum





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________





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________, vertreten durch ________

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