Hausordnung - Mietrecht - Formular Online zum Ausfüllen

Gültig in Deutschland

Mit einer Hausordnung legen Vermieter oder Eigentuemer Regeln fuer das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus fest. Sie betrifft etwa Ruhezeiten, die Nutzung gemeinsamer Flaechen und die Sauberkeit und traegt zu einem geordneten Miteinander bei.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Regeln verstaendlich zusammenzustellen. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer eine Hausordnung dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient eine Hausordnung?

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Bewohner und den Umgang mit gemeinsamen Bereichen. Sie soll Konflikte vermeiden und ein ruecksichtsvolles Miteinander foerdern.

Wie weit sie bindet, haengt davon ab, wie sie in das Mietverhaeltnis einbezogen ist. Sie sollte sich im Rahmen des rechtlich Zulaessigen halten.

Welche Themen werden typischerweise geregelt?

Worauf sollten Sie achten?

Die Hausordnung darf die Rechte der Mieter nicht unangemessen einschraenken. Regelungen sollten sachlich begruendet und verhaeltnismaessig sein.

Ob einzelne Vorgaben verbindlich sind, haengt von der Einbeziehung und dem Inhalt ab und kann sich aendern. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Ist eine Hausordnung fuer Mieter verbindlich?

Das haengt davon ab, wie sie in das Mietverhaeltnis einbezogen ist und ob ihr Inhalt zulaessig ist. Eine sachlich begruendete Hausordnung kann verbindlich sein.

Darf die Hausordnung beliebige Regeln enthalten?

Nein. Sie darf die Rechte der Mieter nicht unangemessen einschraenken. Regelungen sollten verhaeltnismaessig und sachlich begruendet sein.

Wer erstellt die Hausordnung?

Sie wird ueblicherweise vom Vermieter oder Eigentuemer aufgestellt. Bei Eigentumsanlagen kann auch ein gemeinsames Gremium zustaendig sein.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

H A U S O R D N U N G



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Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.


A. Rücksichtnahme

I. Lärm

1. Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere zu folgenden Uhrzeiten, gilt es Rücksicht zu nehmen:

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Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.

2. Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.

3. Instrumente dürfen zu folgenden Uhrzeit nicht gespielt werden:

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Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.


B. Sicherheit

1. Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten.

2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zum Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Bewohner behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.

3. Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.

4. Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechenden Flächen in der Nähe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.

5. Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z. B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.

6. Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.

7. Bei Verlassen der Wohnung sind die Fenster – insbesondere bei Sturm, Regen, Frost und Schneefall – geschlossen zu halten. Kellerfenster sind während der kalten Jahreszeit ebenfalls geschlossen zu halten, um Frostschäden an den Wasserleitungen zu vermeiden.

8. Wird ein Schaden am Gebäude oder an den gemeinschaftlichen Einrichtungen festgestellt, ist dieser unverzüglich der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter zu melden.

9. Garagentüren sind geschlossen zu halten, solange kein Fahrzeug am ein- oder ausparken ist.

10. Zufahrten und Stellplätze sind freizuhalten.


C. Reinigung / Ordnung

2. Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Sie Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll, beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.

3. Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.

4. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.


I. Waschkeller

1. Die Nutzung des Waschkellers ist den Bewohnern gestattet.

2. Die Nutzung des Waschkellers erfolgt durch Eintrag in einem Nutzungsplan.


II. Schnee- und Glatteisbeseitigung


III. Lüften

Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.


IV. Fahrzeuge

1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

2. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.

3. Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.


V. Hauseingangstüren, Briefkasten und Klingelanlage

1. Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.

2. Das Anbringen von Hinweisschildern ist gestattet.


VI. Haustiere

1. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.

2. Ohne Aufsicht dürfen Haustiere sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlagen aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.