Hausmeistervertrag
für das Objekt:
________
Zwischen
________
________
- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -
und
________
________
- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Hausmeistertätigkeiten im unter § 2 näher beschriebenen Umfang in folgendem Objekt:
________
1.2. Der vorliegende Vertrag ist ausschließlich objektbezogen. Mithin führt ein Wechsel des/der Eigentümers/Eigentümer der Immobilie oder der Verwaltung der Immobilie nicht zur Beendigung des vorliegenden Vertrages.
§ 2 Leistungen des Hausmeisters
2.1. Der Auftragnehmer hat alle nachfolgend genannten Leistungen gewissenhaft und ordentlich zu erbringen.
2.2. Der Auftragnehmer hat für die Ordnung, Sauberkeit und Ruhe innerhalb des Objekts zu sorgen.
2.3. Zu dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers zählen insbesondere folgende Leistungen:
2.3.1. Reinigungsarbeiten in folgendem Umfang: Reinigung des Treppenhauses, der Flure und der Gemeinschaftsräume unter Einschluss der dortigen Fensterflächen. Reinigung der Außenanlagen, Tiefgarage, Vorplätze und Garten.
2.3.2. In den Wintermonaten Schnee räumen und bei Glatteis streuen nach den Vorgaben der örtlichen Verordnung auf allen Gehwegen vor und auf dem Grundstück sowie den Einfahrten. Außerdem ständiges Kontrollieren ob Dachlawinen oder Eisbildungen an der Fassade die Sicherheit gefährden.
2.3.3. Notfallmaßnahmen bei Brand, Rohrbruch, Einbruch, etc.
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat duis aute irure.
2.3.5. Darauf achten, dass alle Fenster im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen bei Regen, Sturm, Hagel und Frost geschlossen sind.
2.3.6. Weitere Aufgaben können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übertragen werden. Diese sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
2.4. Der Auftragnehmer hat die Hausordnung einzuhalten.
§ 3 Arbeitszeit des Auftragnehmers
3.1. Die Arbeitszeit des Auftragnehmers beträgt durchschnittlich ________ Stunden pro Woche.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Arbeitszeit nach eigenem Ermessen einzuteilen, um die in § 2 beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Arbeitsleistung darf jedoch ausschließlich montags bis freitags in folgendem Zeitraum erfolgen:
________
3.3. Die Arbeitszeitenregelung betrifft nicht den Winterdienst und etwaige Notfallmaßnahmen.
§ 4 Beschaffung der Arbeitsmittel
4.1. Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Arbeitsmittel (Geräte, Reinigungsmaterial) werden vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt.
4.2. Wasser und Strom können vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an besonders bezeichneten Entnahmestellen entnommen werden.
§ 5 Vergütung
5.1. Für die Hausmeistertätigkeit erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine monatliche Pauschalvergütung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2. Die Vergütung ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.
5.3. Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: ________
Bankinstitut: ________
IBAN: ________
BIC: ________
§ 6 Vertragsdauer
6.1. Der Vertrag beginnt am ________ und gilt unbefristet.
§ 7 Kündigung
7.1. Die ordentliche Kündigung kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen erklärt werden.
7.2. Die ordentliche Kündigung hat folgende Kündigungsfrist zu wahren: ________.
7.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden die von ihm bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden.
8.2. Der Auftragnehmer unterhält folgende Berufshaftpflichtversicherung: ________.
§ 9 Rechtliche Einordnung des Vertrages
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer als selbstständig Gewerbetreibender diesen Auftrag annimmt und dass mit diesem Vertrag kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Regelungen begründet wird.
9.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, monatlich eine Rechnung zu erstellen, und diese dem Auftraggeber am Ende jeden Monats zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat duis aute irure dolor in reprehenderit voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut.
10.4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Objekts.
10.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
10.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.10.7. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
________, den ________
...........................
________
________, den ________
...........................
________