FORTBILDUNGSVEREINBARUNG
zwischen
________
________
– nachfolgend „Arbeitgeber“ –
und
________
________
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ –
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam auch die „Parteien“ –
Präambel
Die Parteien verbindet ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber beabsichtigt, dem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme zu ermöglichen und sich an deren Kosten zu beteiligen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, dem Betrieb für einen angemessenen Zeitraum verbunden zu bleiben oder andernfalls die getragenen Kosten anteilig zu erstatten. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1 Gegenstand der Fortbildung
(1) Der Arbeitnehmer nimmt in der Zeit vom ________ bis zum ________ auf Veranlassung und im Interesse des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:
________
(2) Die Fortbildungsmaßnahme wird durch folgenden Veranstalter durchgeführt: ________.
(3) Die Teilnahme dient der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers und vermittelt diesem berufliche Qualifikationen, die auch über das Arbeitsverhältnis hinaus von Vorteil sind und seine Stellung auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
(4) Die näheren Einzelheiten zu Inhalt, Ablauf und Dauer der Maßnahme ergeben sich aus dem dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten Fortbildungs- bzw. Lehrplan, der wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
(5) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an der Fortbildungsmaßnahme regelmäßig und mit der gebotenen Sorgfalt teilzunehmen, die vorgesehenen Prüfungen abzulegen und die Maßnahme nach besten Kräften erfolgreich abzuschließen.
§ 2 Freistellung und Kostenübernahme
(1) Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme im erforderlichen Umfang unter Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung von der Arbeitsleistung frei.
(2) Der Arbeitgeber trägt die mit der Maßnahme verbundenen Fortbildungskosten. Hierzu zählen insbesondere Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Lehr- und Lernmittel, erforderliche Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die während der Freistellung fortgezahlte Vergütung.
(3) Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist der Höhe nach auf einen Gesamtbetrag von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Arbeitnehmer selbst.
(4) Soweit für die Fortbildungsmaßnahme Förderleistungen Dritter, etwa der Bundesagentur für Arbeit oder sonstiger Sozialversicherungsträger, in Betracht kommen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen des Arbeitgebers nach dieser Vereinbarung verringern sich um die Höhe der tatsächlich gewährten Förderleistungen.
§ 3 Rückzahlungsverpflichtung
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vom Arbeitgeber nach § 2 getragenen Fortbildungskosten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in Absatz 3 genannten Bindungsdauer aus einem in der Sphäre des Arbeitnehmers liegenden Grund endet, insbesondere durch:
- eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die nicht durch ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers veranlasst ist;
- eine vom Arbeitnehmer durch sein Verhalten veranlasste verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers;
- einen vom Arbeitnehmer veranlassten Aufhebungsvertrag.
Xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx.
(3) Die Bindungsdauer, nach deren Ablauf eine Rückzahlungsverpflichtung vollständig entfällt, bemisst sich nach Dauer, Kosten und dem beruflichen Vorteil der Fortbildung und ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angemessen zu bestimmen. Sie beträgt vorliegend ________ Monate, gerechnet ab dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsmaßnahme.
(4) Der zu erstattende Betrag verringert sich anteilig (pro rata temporis) für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Fortbildung um den auf einen Monat der Bindungsdauer entfallenden Anteil des Gesamtbetrages. Nach Ablauf der vollen Bindungsdauer entfällt die Rückzahlungsverpflichtung vollständig.
(5) Der Rückzahlungsbetrag wird mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Rückzahlungsanspruch mit pfändbaren Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers im Rahmen der §§ 850 ff. ZPO und § 394 BGB zu verrechnen.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx xxxxxxx xxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxx xxxxxxxx xxxx xx xxxxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxx xx xxx xxxxxxx xxxxx xxxx xx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxx xx.
(3) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Arbeitsgerichte zuständig.
________________________________
Ort, Datum
________________________________
Arbeitgeber
________
________________________________
Arbeitnehmer
________