Diese Vorlage hilft Ihnen, die gesicherte Forderung und die Bedingungen der Ausfallhaftung festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was eine Ausfallbuergschaft kennzeichnet, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Was ist eine Ausfallbuergschaft?
Bei der Ausfallbuergschaft haftet der Buerge erst, wenn feststeht, dass die Bank beim Hauptschuldner ausgefallen ist. Die Bank muss also zunaechst versuchen, ihre Forderung beim Schuldner durchzusetzen.
Damit unterscheidet sich die Ausfallbuergschaft von einer einfachen Buergschaft, bei der die Haftung frueher greifen kann. Die Voraussetzungen des Ausfalls sollten klar vereinbart werden.
Welche Punkte sollte die Buergschaft regeln?
- die Bezeichnung von Buerge, Bank und Hauptschuldner,
- die genaue Angabe der gesicherten Forderung,
- die Voraussetzungen, unter denen der Ausfall feststeht,
- eine etwaige betragsmaessige Begrenzung,
- Ort, Datum und die Unterschrift des Buergen.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Buergschaft kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Achten Sie genau darauf, wann der Ausfall als eingetreten gilt und in welcher Hoehe Sie haften.
Fuer Buergschaften gelten besondere Formanforderungen, die vom Einzelfall abhaengen koennen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die gesicherte Forderung ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie die Buergschaftserklaerung als Word- und PDF-Datei herunter.
- Unterschreiben Sie das Dokument und uebergeben Sie es der Bank.
Haeufige Fragen
Wann haftet der Ausfallbuerge?
Der Ausfallbuerge haftet erst, wenn feststeht, dass die Bank beim Hauptschuldner ausgefallen ist. Die Voraussetzungen des Ausfalls sollten genau vereinbart werden.
Worin liegt der Unterschied zur einfachen Buergschaft?
Bei der Ausfallbuergschaft ist die Haftung nachrangig: Sie greift erst nach dem feststehenden Ausfall des Hauptschuldners. Bei der einfachen Buergschaft kann die Haftung frueher greifen.
Kann ich meine Haftung begrenzen?
Ja. Eine betragsmaessige Begrenzung kann vereinbart werden. Sie sollte ausdruecklich in der Buergschaftserklaerung festgehalten werden.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.