Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht - Musterformular

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei einer Kündigung beruht die Beendigung auf einer Einigung beider Seiten und kann flexibel ausgestaltet werden.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Beendigung und ihre Modalitäten klar zu regeln. Nachfolgend erklären wir, wofür ein Aufhebungsvertrag dient, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Die Parteien können den Beendigungszeitpunkt und weitere Punkte gemeinsam festlegen.

Im Unterschied zur Kündigung ist keine einseitige Erklärung erforderlich. Der Vertrag wird wirksam, wenn beide Seiten zustimmen.

Welche Punkte sollte er regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Ein Aufhebungsvertrag kann sich auf sozialrechtliche Ansprüche auswirken. Da die Folgen vom Einzelfall abhängen und sich Regelungen ändern können, sollten Sie diese vor der Unterschrift prüfen.

Unterschreiben Sie erst, wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind. In Zweifelsfällen ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag von der Kündigung?

Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Der Aufhebungsvertrag beruht auf der Einigung beider Seiten und kann den Beendigungszeitpunkt flexibel gestalten.

Muss eine Abfindung vereinbart werden?

Nein. Eine Abfindung ist nicht zwingend, kann aber vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit sollten dann klar geregelt werden.

Hat ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf Sozialleistungen?

Das ist möglich. Weil die Folgen vom Einzelfall abhängen, sollten Sie Ihre Situation vor der Unterschrift fachkundig prüfen lassen.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

A U F H E B U N G S V E R T R A G

(Vertrag über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses)



zwischen

________

Sitz: ________

vertreten durch ________

– nachfolgend „Arbeitgeber“ –

und

Herrn/Frau ________

Anschrift: ________

geboren am ________

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ –

– Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ –


Die Parteien sind sich darüber einig, das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, und schließen hierzu den folgenden Aufhebungsvertrag:


§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen aufgrund des Arbeitsvertrages vom ________ begründete Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen einvernehmlich mit Ablauf des ________, ________ Uhr, endet (Beendigungstermin).

1.2. Bis zum Beendigungstermin wird das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.


§ 2 Abfindung

2.1. Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) brutto.

2.2. Der Anspruch auf die Abfindung entsteht bereits mit Abschluss dieses Vertrages und ist vererblich. Die Abfindung wird mit der letzten Entgeltabrechnung, spätestens jedoch mit dem auf den Beendigungstermin folgenden Monatsende, zur Zahlung fällig.

2.3. Die Abfindung wird als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG gezahlt. Die Parteien gehen davon aus, dass die Abfindung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG unterliegt. Die steuerliche Behandlung obliegt allein dem Arbeitnehmer; eine Gewähr für eine bestimmte steuerliche Behandlung wird vom Arbeitgeber nicht übernommen.

2.4. Mit der Abfindung sind etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes abgegolten.


§ 3 Vergütung, Freistellung und Urlaub

3.1. Der Arbeitgeber rechnet das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungstermin ordnungsgemäß ab und zahlt die vereinbarte Vergütung unter Abzug der gesetzlichen Abgaben.

3.2. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem ________ bis zum Beendigungstermin unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt.

3.3. Mit der Freistellung werden zunächst die dem Arbeitnehmer noch zustehenden gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsansprüche sowie etwaige Ansprüche auf Freizeitausgleich erfüllt; im Übrigen erfolgt die Freistellung als sonstige bezahlte Freistellung. Der noch bestehende Urlaubsanspruch beträgt ________ Tage und ist mit der Freistellung in natura gewährt und abgegolten.

3.4. Es steht dem Arbeitnehmer frei, während der Freistellung ein anderweitiges Arbeits- oder Dienstverhältnis aufzunehmen. Ein während der Freistellung erzielter anderweitiger Verdienst wird auf die fortzuzahlende Vergütung nicht angerechnet (§ 615 Satz 2 BGB findet insoweit keine Anwendung).


§ 4 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

4.1. Das im Arbeitsvertrag vereinbarte vertragliche Wettbewerbsverbot gilt bis zum Beendigungstermin fort. Während der Dauer der Freistellung bedarf die Aufnahme einer Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers (§ 60 HGB analog).

4.2. Soweit zwischen den Parteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gemäß §§ 74 ff. HGB vereinbart ist, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen Dauer eine Karenzentschädigung in Höhe von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen. Die Parteien können auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot durch gesonderte schriftliche Vereinbarung verzichten.


§ 5 Ordnungsgemäße Abwicklung und Rückgabe

5.1. Bis zum Beendigungstermin wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordnungsgemäß abgewickelt.

5.2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Beginn der Freistellung sämtliche im Eigentum oder Besitz des Arbeitgebers stehenden oder ihm überlassenen Gegenstände vollständig herauszugeben. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Hard- und Software, Mobilfunkgeräte, Schlüssel, Unterlagen, Aufzeichnungen, Kopien sowie sämtliche Zugangsdaten, Passwörter und sonstige digitale Zugriffsmittel.

5.3. Im Einzelnen sind folgende Gegenstände herauszugeben:

________

5.4. Ein dem Arbeitnehmer überlassenes Dienstfahrzeug ist spätestens am ________ nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren zurückzugeben. Über die Rückgabe wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt.

5.5. Ein Zurückbehaltungsrecht an den herauszugebenden Gegenständen steht dem Arbeitnehmer nicht zu.


§ 6 Arbeitszeugnis, betriebliche Altersversorgung, Verschwiegenheit

6.1. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis im Sinne des § 109 GewO, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, auf den letzten Leistungsbeurteilungen beruht und den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert.

6.2. Eine etwaige unverfallbare Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung gemäß § 1b BetrAVG bleibt von diesem Vertrag unberührt.

6.3. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

6.4. Ein noch bestehendes Arbeitgeberdarlehen wird nach Maßgabe der Darlehensvereinbarung vom ________ fortgeführt; die dortigen Regelungen bleiben unberührt.

6.5. Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, die für ihn unterhaltenen Versicherungen (insbesondere ________) ab dem Beendigungstermin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortzuführen.


§ 7 Hinweise zu sozialversicherungsrechtlichen Folgen

7.1. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass der Abschluss dieses Aufhebungsvertrages sozialversicherungsrechtliche Nachteile zur Folge haben kann. Insbesondere kann die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 159 SGB III eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen sowie das Ruhen des Anspruchs nach § 158 SGB III feststellen.

7.3. Der Arbeitgeber empfiehlt dem Arbeitnehmer ausdrücklich, sich vor Unterzeichnung dieses Vertrages rechtlich, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich beraten zu lassen. Der Arbeitnehmer hatte ausreichend Gelegenheit, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.

7.4. Den Parteien ist bekannt, dass für diesen Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (vgl. BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18); ein Widerrufsrecht wird auch nicht vertraglich eingeräumt.


§ 8 Ausgleichsklausel (Generalquittung)

8.1. Mit der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Aufhebungsvertrag sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, aus dessen Beendigung sowie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt – erledigt und abgegolten.

8.2. Von dieser Ausgleichsklausel ausgenommen sind unverzichtbare Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn (§ 3 MiLoG), Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sowie die Ansprüche aus diesem Aufhebungsvertrag selbst.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform gemäß § 623 BGB. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jede Partei erhält eine von beiden Parteien unterzeichnete Ausfertigung dieses Vertrages.



Ort: ________, Datum: ________



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Unterschrift Arbeitgeber




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Unterschrift Arbeitnehmer

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