Diese Vorlage hilft Ihnen, den Mangel anzuzeigen und die Minderung sachlich darzustellen. Nachfolgend erklären wir, worauf bei einer Mietminderung zu achten ist, welche Angaben hineingehören und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was ist eine Mietminderung?
Eine Mietminderung bedeutet, dass die Miete für die Zeit herabgesetzt ist, in der die Wohnung einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Sie soll das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wahren.
Voraussetzung ist meist, dass der Vermieter über den Mangel informiert wurde und Gelegenheit zur Beseitigung hatte. Das Schreiben dient der Anzeige und der Ankündigung der Minderung.
Wann kommt eine Minderung in Betracht?
- bei Mängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen,
- wenn der Mangel nicht nur unerheblich ist,
- wenn der Mangel nicht vom Mieter zu vertreten ist,
- nachdem der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde.
Welche Angaben gehören hinein?
- die Bezeichnung von Mieter, Vermieter und Wohnung,
- eine genaue Beschreibung des Mangels,
- den Zeitpunkt, seit dem der Mangel besteht,
- die Aufforderung zur Beseitigung,
- den Hinweis auf die Minderung der Miete,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Beschreiben Sie den Mangel genau und dokumentieren Sie ihn, etwa mit Fotos. Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter an und geben Sie ihm Gelegenheit zur Beseitigung.
Ob und in welcher Höhe eine Minderung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Da eine zu hohe Minderung Risiken birgt, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und den Mangel in das Formular ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie es nachweisbar an Ihren Vermieter.
Häufige Fragen
Muss ich den Mangel zuerst anzeigen?
In der Regel ja. Der Vermieter muss von dem Mangel erfahren und Gelegenheit zur Beseitigung erhalten. Die Anzeige ist daher ein wichtiger Schritt.
Wie hoch darf ich die Miete mindern?
Die angemessene Höhe hängt von Art und Ausmaß des Mangels ab. Eine zu hohe Minderung kann Risiken bergen. Im Zweifel sollten Sie sich beraten lassen.
Kann jeder kleine Mangel zur Minderung führen?
Nur unerhebliche Beeinträchtigungen rechtfertigen in der Regel keine Minderung. Der Mangel muss den vertragsgemäßen Gebrauch spürbar beeinträchtigen.
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