Diese Vorlage hilft Ihnen, das Anliegen sachlich und nachvollziehbar darzustellen. Nachfolgend erklären wir, in welchen Fällen ein solcher Antrag in Betracht kommt, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Worum geht es bei der Entlassung aus der Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Fällt der Grund weg oder soll die betreuende Person gewechselt werden, kann eine Aufhebung oder Entlassung angeregt werden.
Über die Aufhebung oder den Wechsel entscheidet das Betreuungsgericht. Der Antrag gibt den Anstoß und legt die Gründe dar.
Wann kommt der Antrag in Betracht?
- wenn die Betreuung nicht mehr erforderlich ist,
- wenn sich die Situation der betreuten Person verbessert hat,
- wenn ein Wechsel der betreuenden Person gewünscht wird,
- wenn Gründe gegen die bisherige Betreuung vorliegen.
Welche Angaben gehören hinein?
- die Angaben zur betreuten Person,
- die Bezeichnung der bestehenden Betreuung,
- die Gründe für die Entlassung oder Aufhebung,
- den gewünschten Umfang der Änderung,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Schildern Sie die Gründe sachlich und nachvollziehbar, damit das Gericht das Anliegen prüfen kann. Belege oder Stellungnahmen können hilfreich sein.
Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, die sich ändern können. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Angaben zur Person und die Gründe ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht ein.
Häufige Fragen
Wer kann die Entlassung aus der Betreuung anregen?
Die Anregung kann unter anderem von der betreuten Person selbst ausgehen. Auch nahestehende Personen können ein entsprechendes Anliegen an das Gericht herantragen.
Entscheidet das Gericht über die Aufhebung?
Ja. Über die Aufhebung der Betreuung oder einen Wechsel der betreuenden Person entscheidet das Betreuungsgericht nach Prüfung der Umstände.
Kann ich einen Wechsel des Betreuers verlangen?
Ein Wechsel kann angeregt werden, wenn dafür Gründe vorliegen. Das Gericht berücksichtigt dabei das Wohl und die Wünsche der betreuten Person.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.