Diese Vorlage hilft Ihnen, das Anliegen sachlich und nachvollziehbar darzustellen. Nachfolgend erklaeren wir, in welchen Faellen ein solcher Antrag in Betracht kommt, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Worum geht es bei der Entlassung aus der Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Faellt der Grund weg oder soll die betreuende Person gewechselt werden, kann eine Aufhebung oder Entlassung angeregt werden.
Ueber die Aufhebung oder den Wechsel entscheidet das Betreuungsgericht. Der Antrag gibt den Anstoss und legt die Gruende dar.
Wann kommt der Antrag in Betracht?
- wenn die Betreuung nicht mehr erforderlich ist,
- wenn sich die Situation der betreuten Person verbessert hat,
- wenn ein Wechsel der betreuenden Person gewuenscht wird,
- wenn Gruende gegen die bisherige Betreuung vorliegen.
Welche Angaben gehoeren hinein?
- die Angaben zur betreuten Person,
- die Bezeichnung der bestehenden Betreuung,
- die Gruende fuer die Entlassung oder Aufhebung,
- den gewuenschten Umfang der Aenderung,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Schildern Sie die Gruende sachlich und nachvollziehbar, damit das Gericht das Anliegen pruefen kann. Belege oder Stellungnahmen koennen hilfreich sein.
Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, die sich aendern koennen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Angaben zur Person und die Gruende ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Reichen Sie den Antrag beim zustaendigen Betreuungsgericht ein.
Haeufige Fragen
Wer kann die Entlassung aus der Betreuung anregen?
Die Anregung kann unter anderem von der betreuten Person selbst ausgehen. Auch nahestehende Personen koennen ein entsprechendes Anliegen an das Gericht herantragen.
Entscheidet das Gericht ueber die Aufhebung?
Ja. Ueber die Aufhebung der Betreuung oder einen Wechsel der betreuenden Person entscheidet das Betreuungsgericht nach Pruefung der Umstaende.
Kann ich einen Wechsel des Betreuers verlangen?
Ein Wechsel kann angeregt werden, wenn dafuer Gruende vorliegen. Das Gericht beruecksichtigt dabei das Wohl und die Wuensche der betreuten Person.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.