Abtretung einer Forderung - Muster Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Abtretung uebertraegt der bisherige Glaeubiger eine Forderung auf einen neuen Glaeubiger. Der neue Glaeubiger tritt an die Stelle des alten und kann die Forderung kuenftig selbst geltend machen. Das Dokument haelt diese Uebertragung schriftlich fest.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage fuehrt Sie durch die wesentlichen Angaben einer Abtretung. Nachfolgend erklaeren wir, wann eine Abtretung sinnvoll ist, welche Inhalte hineingehoeren und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Abtretung?

Die Abtretung, auch Zession genannt, ist die Uebertragung einer Forderung von einem Glaeubiger auf einen anderen. Der bisherige Glaeubiger wird als Zedent, der neue als Zessionar bezeichnet.

Mit der Abtretung wechselt die Forderung den Inhaber, ohne dass sich ihr Inhalt aendert. Der Schuldner bleibt verpflichtet, muss aber kuenftig an den neuen Glaeubiger leisten.

Wann wird eine Abtretung genutzt?

Was sollte die Abtretung enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Die abgetretene Forderung muss genau bestimmbar sein. Beschreiben Sie daher Hoehe, Grund und Schuldner so genau wie moeglich, damit kein Zweifel am Umfang der Uebertragung entsteht.

Manche Forderungen sind nicht oder nur eingeschraenkt abtretbar. Da dies vom Einzelfall abhaengt und sich Regelungen aendern koennen, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Muss der Schuldner der Abtretung zustimmen?

In der Regel ist die Zustimmung des Schuldners nicht erforderlich. Eine Mitteilung ist jedoch sinnvoll, damit der Schuldner an den richtigen Glaeubiger zahlt.

Was passiert, wenn der Schuldner nichts von der Abtretung weiss?

Zahlt der Schuldner in Unkenntnis an den alten Glaeubiger, kann dies befreiende Wirkung haben. Deshalb sollte der Schuldner ueber die Abtretung informiert werden.

Kann jede Forderung abgetreten werden?

Nicht jede Forderung ist abtretbar. Es kann gesetzliche oder vertragliche Abtretungsverbote geben. Pruefen Sie im Zweifel, ob die Forderung uebertragen werden darf.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

F O R D E R U N G S A B T R E T U N G S V E R T R A G

(Abtretung gemäß §§ 398 ff. BGB)

zwischen

Herrn/Frau ________
geboren am: ________
wohnhaft: ________

– nachfolgend „Zedent“ genannt –

und

Herrn/Frau ________
geboren am: ________
wohnhaft: ________

– nachfolgend „Zessionar“ genannt –

– Zedent und Zessionar nachfolgend gemeinsam auch die „Parteien“ genannt –

wird der nachfolgende Forderungsabtretungsvertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand der Forderung

(1) Dem Zedenten steht gegen den nachfolgend bezeichneten Schuldner (nachfolgend „Schuldner“) eine Forderung zu:

Name: ________

Anschrift: ________

Familienstand: ledig

(2) Die Forderung beläuft sich auf:

Höhe der Forderung: ________ Euro (zuzüglich Zinsen in Höhe von ________ % pro Jahr).

(3) Rechtsgrund der Forderung sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus folgender genauer Beschreibung:

________

(4) Etwaige weitere Einzelheiten zur Forderung ergeben sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.

§ 2 Abtretung

(2) Der Zessionar nimmt die Abtretung an.

(3) Es handelt sich um eine Gesamtforderung; eine Teilabtretung erfolgt nicht.

(4) Die Abtretung erfolgt zu folgendem Zweck: ________.

§ 3 Anzeige an den Schuldner

(1) Der Zessionar ist berechtigt, die Abtretung dem Schuldner gegenüber in geeigneter Form gemäß §§ 409, 410 BGB anzuzeigen.

(2) Der Zedent verpflichtet sich, dem Zessionar auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung der Abtretung sowie die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. herauszugeben (§ 402 BGB).

§ 4 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Zedent versichert, dass ihm die abgetretene Forderung in voller Höhe zusteht, dass sie nicht bereits anderweitig abgetreten oder verpfändet ist und dass kein Abtretungsverbot entgegensteht.

(2) Der Zedent haftet dem Zessionar gemäß § 311a BGB für den rechtlichen Bestand (Verität) der abgetretenen Forderung, nicht jedoch für die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Schuldners.

(3) Der Zedent sichert dem Zessionar die Echtheit der die Forderung betreffenden Urkunden zu.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


________, den ________




.................................................
Zedent




.................................................
Zessionar

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.