Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihr Anliegen sachlich darzustellen. Nachfolgend erklären wir, wann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht kommt, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich an die vorgesetzte Stelle und betrifft das persönliche Verhalten eines Amtsträgers. Sie ist von der Sachbeschwerde zu unterscheiden, die sich gegen eine Entscheidung in der Sache richtet.
Mit ihr regen Sie an, das beanstandete Verhalten zu prüfen. Sie ist an keine besondere Frist gebunden und kann formlos erhoben werden.
Wann kommt sie in Betracht?
- bei unhöflicher oder unangemessener Behandlung,
- bei einer aus Ihrer Sicht fehlerhaften Bearbeitung,
- bei einer überlangen oder ausbleibenden Reaktion,
- bei einem Verhalten, das Sie als pflichtwidrig empfinden.
Was sollte die Beschwerde enthalten?
- Ihre Angaben und die Bezeichnung der Behörde,
- die betroffene Person oder Stelle, soweit bekannt,
- eine sachliche Schilderung des Vorfalls mit Datum,
- Ihr konkretes Anliegen,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Bleiben Sie sachlich und schildern Sie den Vorfall nachvollziehbar. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ändert eine getroffene Entscheidung nicht; dafür sind die jeweils vorgesehenen Rechtsbehelfe einschlägig.
Wollen Sie zugleich eine Entscheidung angreifen, sollten Sie die dafür geltenden Fristen und Rechtsbehelfe prüfen.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie Ihre Daten und die Schilderung des Vorfalls ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie es an die vorgesetzte Stelle der Behörde.
Häufige Fragen
Ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Entscheidung?
Nein. Sie betrifft das Verhalten einer Amtsperson. Um eine Entscheidung anzugreifen, sind die jeweils vorgesehenen Rechtsbehelfe einschlägig.
Gibt es eine Frist?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine besondere Frist gebunden. Eine zeitnahe Erhebung ist dennoch sinnvoll, solange der Vorfall gut belegbar ist.
Muss ich eine Form einhalten?
Die Beschwerde kann formlos erhoben werden. Eine schriftliche, sachliche Darstellung ist aber zu empfehlen.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.