Zusatzvereinbarung über Trinkgelder - Arbeitsrecht - Formular Vorlage Word & PDF Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Zusatzvereinbarung ueber Trinkgelder regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie mit Trinkgeldern umgegangen wird, etwa ob und wie sie unter den Beschaeftigten verteilt werden. Sie schafft Klarheit und beugt Streit vor.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, den Umgang mit Trinkgeldern verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Zusatzvereinbarung?

In Betrieben, in denen Trinkgelder anfallen, kann es sinnvoll sein, den Umgang damit klar zu regeln, etwa die Verteilung unter den Beschaeftigten. Die Vereinbarung schafft hierfuer eine nachvollziehbare Grundlage.

Sie kann insbesondere festlegen, ob Trinkgelder gesammelt und nach einem bestimmten Schluessel verteilt werden.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie die Verteilung nachvollziehbar fest, damit sie als gerecht empfunden wird und Streit vermieden wird. Eine transparente Dokumentation ist hilfreich.

Im Zusammenhang mit Trinkgeldern koennen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, die sich aendern koennen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Warum sollte der Umgang mit Trinkgeldern geregelt werden?

Eine klare Regelung, etwa zur Verteilung, schafft Transparenz und beugt Streit unter den Beschaeftigten vor.

Wie kann die Verteilung erfolgen?

Trinkgelder koennen etwa gesammelt und nach einem vereinbarten Schluessel verteilt werden. Der Schluessel sollte nachvollziehbar sein.

Sind steuerliche Aspekte zu beachten?

Im Zusammenhang mit Trinkgeldern koennen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Pruefen Sie die aktuellen Regelungen.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

über die Behandlung und Verteilung von Trinkgeldern


zwischen

________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Arbeitnehmer" -


und


________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Arbeitgeber" -

- Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" -


Präambel

Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________. Den Parteien ist bekannt, dass der Arbeitnehmer im Servicebereich des Betriebes von Kunden des Arbeitgebers Trinkgelder in unregelmäßiger und nicht vorhersehbarer Höhe erlangt. Diese werden dem jeweiligen Arbeitnehmer in der Regel unmittelbar vom Kunden zugewandt. Trinkgeld im Sinne dieser Vereinbarung ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung gibt.

Ziel dieser Vereinbarung ist es insbesondere, eine transparente, nachvollziehbare und gerechte Erfassung und Verteilung der erhaltenen Trinkgelder sicherzustellen und hierbei auch dasjenige Personal des Arbeitgebers anteilig zu beteiligen, das nicht unmittelbar mit dem Kassier- oder Servicevorgang betraut ist. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

§ 1 Erfassung der Trinkgelder

(1) Sämtliche Trinkgelder, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, werden am Ende einer jeden Schicht beziehungsweise am Ende der Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitstages zusammengeführt.

(2) Die zusammengeführten Trinkgelder werden ordnungsgemäß und vollständig in einer fortlaufenden, schriftlich oder elektronisch zu führenden Liste verbucht. Die Liste ist nachvollziehbar zu gestalten und so aufzubewahren, dass sie jederzeit eine Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit ermöglicht.

§ 2 Verteilung der Trinkgelder

(1) Am Ende eines jeden Arbeitstages wird die Gesamtsumme aller an diesem Tag erfassten Trinkgelder ermittelt.

(2) Die ermittelte Gesamtsumme wird rechnerisch nach folgendem Verteilungsschlüssel auf die berechtigten Beschäftigten verteilt:

  • ________ % der Trinkgelder entfallen auf die Arbeitnehmer im Service.
  • ________ % der Trinkgelder entfallen auf das Küchen- und Vorbereitungspersonal.
  • ________ % der Trinkgelder entfallen auf sonstige beteiligte Beschäftigte gemäß ________.

(3) Die Summe der vorstehenden Anteile muss stets 100 % betragen. Maßgeblich für die individuelle Verteilung innerhalb einer Gruppe ist, soweit nicht abweichend geregelt, die jeweils geleistete Arbeitszeit am betreffenden Arbeitstag.

§ 3 Auszahlung und Dokumentation

(1) Die Auszahlung der nach § 2 ermittelten Anteile erfolgt am Ende eines jeden Arbeitstages an die jeweils berechtigten Arbeitnehmer.

(2) Über die Verteilung und Auszahlung wird eine entsprechende Liste geführt, die von den beteiligten Arbeitnehmern gegengezeichnet wird. Die Unterzeichnung gilt als Bestätigung des ordnungsgemäßen Empfangs des jeweiligen Anteils.

§ 4 Rechtsnatur der Trinkgelder

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Trinkgeldern um freiwillige Zuwendungen Dritter im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt, auf die gegenüber dem Arbeitgeber kein Rechtsanspruch besteht.

(2) Trinkgelder stellen keinen Bestandteil des arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelts dar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe der Trinkgelder oder auf die Fortzahlung von Trinkgeldern wird durch diese Vereinbarung weder begründet noch gewährleistet.

(3) Die vorliegende Vereinbarung regelt ausschließlich die Erfassung und Verteilung tatsächlich angefallener Trinkgelder. Eine über die Verteilung hinausgehende Garantie- oder Zahlungspflicht des Arbeitgebers wird hierdurch nicht begründet.

§ 5 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

(1) Die steuerliche Behandlung der Trinkgelder richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Soweit die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind, sind die freiwillig von Dritten gewährten Trinkgelder einkommensteuerfrei.

(2) Jeder Arbeitnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der ihm zufließenden Trinkgelder verantwortlich, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 6 Datenschutz

§ 7 Laufzeit und Beendigung

(1) Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist Bestandteil des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

(2) Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von ________ zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Beendigung dieser Vereinbarung lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses im Übrigen unberührt.

§ 8 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 9 Salvatorische Klausel




______________________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer




______________________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber

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