Diese Vorlage hilft Ihnen, den Widerspruch sachlich darzustellen. Nachfolgend erklären wir, worauf zu achten ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wozu dient der Widerspruch?
Mit dem Widerspruch wenden Sie sich gegen eine Kündigung des Vermieters und machen geltend, dass die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte wäre. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzung verlangen.
Der Widerspruch setzt voraus, dass Härtegründe vorliegen, die das Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses überwiegen lassen.
Was sollte der Widerspruch enthalten?
- die Bezeichnung von Mieter und Vermieter sowie der Wohnung,
- den Bezug auf die erhaltene Kündigung,
- die Erklärung des Widerspruchs,
- die Darlegung der Härtegründe,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Legen Sie die Härtegründe nachvollziehbar dar, etwa besondere persönliche Umstände. Beachten Sie, dass der Widerspruch in der Regel form- und fristgebunden ist.
Da die Voraussetzungen vom Einzelfall abhängen und sich ändern können, ist fachkundiger Rat sinnvoll, gerade wenn die Kündigung insgesamt in Frage steht.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Härtegründe ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Stellen Sie den Widerspruch fristgerecht und nachweisbar zu.
Häufige Fragen
Wann kann ich einer Kündigung widersprechen?
Ein Widerspruch kommt in Betracht, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Härtegründe sind darzulegen.
Ist der Widerspruch fristgebunden?
Der Widerspruch ist in der Regel form- und fristgebunden. Prüfen Sie die geltenden Voraussetzungen und handeln Sie rechtzeitig.
Was gilt, wenn die Kündigung insgesamt fehlerhaft ist?
Steht die Wirksamkeit der Kündigung insgesamt in Frage, können weitere Schritte in Betracht kommen. Hier ist fachkundiger Rat besonders sinnvoll.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.