Werkvertrag - Vorlage, Online Formular - Word und PDF Pro · DE-law
✓ Valid in Germany · drafted to comply with local law
Create your Werkvertrag - Vorlage, Online Formular - Word und PDF for use in Germany. Answer a few plain-English questions and the document fills in automatically as you go — then download it in Word and PDF, ready to sign or share. This version has been professionally rewritten to comply with local law.
- Answer 13 simple questions — the document fills in as you go
- Live preview: watch your document update in real time
- Download as Word (.docx) and PDF
- Edit your answers and re-download anytime
Fill in the details
0/13Type below — the document on the right updates as you go.
WERKVERTRAG
gemäß §§ 631 ff. BGB
zwischen
________
Anschrift: ________
– nachfolgend „Besteller" genannt –
und
________
Anschrift: ________
– nachfolgend „Unternehmer" genannt –
– Besteller und Unternehmer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt –
wird der nachfolgende Werkvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung eines vom Unternehmer geschuldeten Werkes im Sinne des § 631 BGB. Der Unternehmer schuldet die Herbeiführung des nachstehend näher bestimmten Erfolges.
(2) Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind neben dem vorliegenden Vertragstext die nachstehend bezeichneten Unterlagen, die diesem Vertrag als Anlagen beigefügt sind:
________
(3) Bei Widersprüchen zwischen dem Vertragstext und den Anlagen gehen die Regelungen dieses Vertragstextes vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Unternehmer erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen (nachfolgend „Leistungen" genannt). Geschuldet ist der vertraglich vereinbarte Werkerfolg gemäß § 631 Abs. 2 BGB.
(2) Die Leistungen sind wie folgt bestimmt:
________
(3) Gehen die Parteien bei der Bemessung der Leistung gemeinsam davon aus, dass der Aufgabenumfang gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung des Aufgabenumfangs treffen die Parteien eine ergänzende schriftliche Vereinbarung über Umfang und Vergütung der geänderten Leistung.
§ 3 Ausführung und Fertigstellung
(1) Das geschuldete Werk ist spätestens bis zum folgenden Datum fertigzustellen: ________.
(2) Der Unternehmer erbringt die Werkleistung grundsätzlich höchstpersönlich. Zur Erfüllung darf er sich Erfüllungsgehilfen bedienen; in diesem Fall bleibt er dem Besteller gegenüber allein für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich. Dieser Vertrag begründet keine Verpflichtungen des Bestellers gegenüber Dritten. Der Unternehmer stellt den Besteller von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Der Unternehmer gestaltet die Ausführung der Leistungen sowie die Einteilung seiner Arbeitszeit nach freiem, jedoch pflichtgemäßem Ermessen. Er unterliegt keinem Weisungsrecht im Sinne eines Arbeitsverhältnisses; ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
(4) Der Unternehmer wahrt bei der Ausführung die berechtigten Interessen des Bestellers in angemessener Weise.
§ 4 Pflichten des Unternehmers
(1) Die Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik sowie unter Beachtung aller einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu erbringen.
(2) Über wesentliche im Zusammenhang mit dem Vertrag geführte Gespräche und Verhandlungen ist der Besteller zu unterrichten. Von dem in diesem Zusammenhang geführten Schriftwechsel erhält der Besteller auf Verlangen Abschriften.
(3) Der Unternehmer hat sich bei der Leistungserbringung an die vom Besteller festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei drohenden Kostenabweichungen hat er den Besteller unverzüglich zu unterrichten, die Abweichungen zu begründen und im Falle von Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
(4) Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, ist der Unternehmer zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen befugt und kann den Besteller gegenüber Dritten vertreten. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht wird gesondert erteilt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Bestellers
(1) Der Besteller stellt dem Unternehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Besteller diese selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.
(2) Der Besteller gewährt dem Unternehmer den für die Vertragserfüllung erforderlichen Zugriff auf alle relevanten Daten und Informationen.
(3) Kommt der Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gelten die §§ 642, 643 BGB.
§ 6 Vergütung
(1) Der Unternehmer erhält für die Erbringung der unter § 2 beschriebenen Leistungen eine Pauschalvergütung. Die Vergütung beträgt: ________ Euro (netto).
(2) Der Besteller leistet bei Auftragserteilung einen Vorschuss in folgender Höhe: ________ Euro.
(3) Abschlagszahlungen werden nach Maßgabe des § 632a BGB wie folgt geleistet:
________
(4) Der Unternehmer trägt selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung sämtlicher unter diesem Vertrag anfallenden Zahlungen Sorge.
(5) Erforderliche Aufträge an Dritte werden aus der vereinbarten Vergütung abgegolten. Mit der gezahlten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Unternehmers aus diesem Vertrag abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(6) Sämtliche in diesem Vertrag genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Rechnungslegung und Fälligkeit
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Besteller. Die Vergütung wird gemäß § 641 Abs. 1 BGB mit der Abnahme des Werkes fällig.
(2) Die Zahlung durch den Besteller hat spätestens innerhalb von ________ nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu erfolgen.
§ 8 Fristen und Abnahme
(1) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen kann ein Terminplan vereinbart werden. Die darin ausgewiesenen Fristen sind verbindlich und können nur mit Zustimmung des Bestellers geändert werden.
(2) Der Unternehmer hat die ordnungsgemäß erbrachten Leistungsergebnisse dem Besteller zur Abnahme vorzulegen.
(3) Der Besteller hat das vom Unternehmer erstellte Werk unverzüglich nach Mitteilung der Abnahmereife auf Mängelfreiheit zu prüfen und das vertragsgemäß hergestellte Werk gemäß § 640 BGB abzunehmen.
(4) Die Abnahme erfolgt durch: ________.
(5) Werden vereinbarte Fristen überschritten, hat der Unternehmer dies dem Besteller unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und alles Zumutbare zu unternehmen, um Terminverzögerungen aufzuholen.
(6) Terminverzögerungen, die auf einem vom Besteller oder von ihm beauftragten Dritten zu vertretenden Umstand beruhen, hat der Besteller zu verantworten. Dem Unternehmer dürfen hieraus keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.
§ 9 Mängelrechte / Gewährleistung
(1) Die Rechte des Bestellers bei Mängeln des Werkes richten sich nach den werkvertraglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere §§ 633 bis 639 BGB.
(2) Bei einem Mangel ist der Besteller zunächst zur Geltendmachung der Nacherfüllung gemäß § 635 BGB berechtigt. Im Übrigen stehen ihm die gesetzlichen Mängelrechte gemäß § 634 BGB zu.
(3) Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB.
(4) Eine etwaige Beschränkung der Mängelrechte gilt nicht für Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Unternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt oder die der Unternehmer arglistig verschwiegen hat.
§ 10 Haftung
(1) Der Unternehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Unternehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung zu unterhalten und deren Bestehen dem Besteller auf Verlangen nachzuweisen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am ________ und endet mit der Abnahme des Werkes, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Das Recht des Bestellers zur jederzeitigen Kündigung gemäß § 648 BGB sowie das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- nachhaltigem Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages;
- Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei;
- erheblichem Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht;
- Leistungsverzug nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
(3) Im Falle einer Kündigung richten sich die Vergütungsansprüche des Unternehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 Satz 2 und 3 BGB sowie § 648a Abs. 5 BGB.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12 Nutzungsrechte und Veröffentlichungen
(2) Dem Unternehmer ist die Auswertung der Leistungen gemäß § 2 oder Teilen davon untersagt, sofern und soweit der Besteller dem nicht ausdrücklich zustimmt.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte zur freien und uneingeschränkten Verwendung weiterzugeben.
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers.
(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden vertraulichen Vorgänge und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers; deren Verpflichtung hat der Unternehmer durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
(3) Soweit der Unternehmer im Auftrag des Bestellers personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet er sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Erforderlichenfalls schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 14 Höhere Gewalt
(2) Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines Falles höherer Gewalt unter Mitteilung aller Einzelheiten zu unterrichten. Die Parteien beraten sodann über angemessene zu ergreifende Maßnahmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen der Parteien sind in diesem Vertrag vollständig niedergelegt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz bzw. Wohnort des Bestellers.
(2) Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz bzw. Wohnort des Bestellers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ort:.............................., den:..............................
............................................................
Unterschrift Besteller
............................................................
Unterschrift Unternehmer
Fields you complete are inserted into the document live. This template is general guidance only — not legal advice.