Wartungsvertrag - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen

Gültig in Deutschland

Mit einem Wartungsvertrag beauftragt ein Kunde einen Dienstleister mit der regelmaessigen Wartung von Anlagen, Geraeten oder Systemen. Der Vertrag regelt den Umfang der Wartung, die Verguetung und die gegenseitigen Pflichten.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Wartung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Wartungsvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Wartungsvertrag?

Der Vertrag legt fest, welche Wartungsleistungen in welchem Umfang und in welchem Rhythmus erbracht werden und welche Verguetung dafuer anfaellt. Er soll die Funktionsfaehigkeit der Anlagen oder Geraete erhalten.

Eine klare Vereinbarung beugt Missverstaendnissen ueber Umfang und Haeufigkeit der Wartung vor.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Beschreiben Sie den Umfang der Wartung genau und klaeren Sie, ob Ersatzteile und Reparaturen enthalten sind oder gesondert berechnet werden. So vermeiden Sie Unklarheiten.

Regeln Sie auch die Reaktionszeiten bei Stoerungen, damit der Kunde sich auf eine zeitnahe Bearbeitung verlassen kann.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Sind Ersatzteile in der Wartung enthalten?

Das sollte im Vertrag geregelt werden. So ist klar, ob Ersatzteile und Reparaturen enthalten sind oder gesondert berechnet werden.

Wie werden Stoerungen behandelt?

Es ist sinnvoll, Reaktionszeiten bei Stoerungen zu vereinbaren, damit der Kunde sich auf eine zeitnahe Bearbeitung verlassen kann.

Wie ist die Laufzeit zu beurteilen?

Laufzeit und Kuendigung sollten klar geregelt werden und zum Bedarf passen, da der Vertrag eine laufende Bindung bedeutet.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Wartungsvertrag



Zwischen

________

Anschrift: ________

– Auftraggeber –

und


________

Anschrift: ________

– Auftragnehmer –


wird der folgende Wartungsvertrag geschlossen:



1. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

1.1. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Maschinen/Geräte:

________

1.2. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Arbeiten:

________

1.3. Von der Wartung ausgeschlossen werden folgende Anlagen bzw. Anlagenteile:

________

1.4. Die Wartung wird in folgenden Intervallen durchgeführt:

________.


2. Vertragsbeginn/-dauer

2.1. Die erste Wartung findet statt: ________.

2.2. Der Auftragnehmer soll den Wartungstermin mit einer Frist von ________ Tagen schriftlich oder mündlich/telefonisch ankündigen.

2.3. Der Vertrag hat ab Vertragsunterzeichnung eine Mindestlaufzeit von: ________.

2.4. ie Laufzeit verlängert sich jeweils um ________, sofern der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird.


3. Durchführung der Wartung

3.1. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer spätestens zum Vertragsbeginn sämtliche die Anlage betreffenden Unterlagen. Er erteilt alle notwendigen Auskünfte.

3.2. Die Wartung findet an folgenden Arbeitstagen statt:

________

3.3. Andere Zeiträume sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Etwaige Hinderungsgründe muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitteilen. Kosten, die dem Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten entstehen, trägt der Auftraggeber.

3.4. Werden Funktionsmängel festgestellt, müssen diese dem Auftraggeber gemeldet werden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Behebung der Funktionsmängel verpflichtet.

3.5. Bei Durchführung der Wartungsarbeiten sind Reinigungsarbeiten auszuführen.


4. Vergütung

4.1. Der Auftragnehmer erhält für seine im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Wartungsleistungen eine Vergütung von ________ € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Wartungsintervall.

4.2. Von der vorgenannten Vergütung sind neben der Wartung erfasst:

________

4.3. Die Beseitigung von Störungen, Instandsetzungsarbeiten sowie Ersatz- und Verschleißteile sind (vorbehaltlich der § 4 Nr. 2 dieses Vertrags) in der Vergütung nicht eingeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer die Ursache für diese Leistungen zu vertreten hat.

4.4. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten für alle Leistungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter bedingt sind. Diese zusätzlichen Leistungen werden nach dem anfallenden Aufwand berechnet.

4.5. Die Vergütung für Wartungs- und Zusatzarbeiten ist einschließlich der Mehrwertsteuer zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.


5. Fernmündliche Beratung

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Beratung durch den telefonischen Hilfedienst des Auftragnehmers, welcher zu folgenden Tagen und Uhrzeiten erreichbar ist:

________


6. Haftung

6.2. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf Schäden, mit denen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt im unternehmerischen Verkehr auch für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von einfachen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den Geschäftsführern oder den leitenden Angestellten des Auftragnehmers gehören, verursacht werden.

6.4. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


7. Kündigung

7.1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Maßgabe des § 2 dieses Vertrags bleibt unberührt.


8. Schriftform/Rechtswahl/Gerichtsstand

8.1. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

8.2. Es gilt deutsches Recht.

8.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.





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Ort, Datum





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Auftraggeber





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Auftragnehmer

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.