Vollmacht für Immobilienverwaltung - Musterformular

Gültig in Deutschland

Mit einer Vollmacht fuer die Immobilienverwaltung bevollmaechtigen Sie eine Person, Ihre Immobilie in Ihrem Namen zu verwalten, etwa gegenueber Mietern, Dienstleistern oder Behoerden. Sie schafft die Grundlage dafuer, dass die bevollmaechtigte Person fuer Sie handeln kann.

  • Beantworten Sie 15 einfache Fragen - das Dokument füllt sich dabei automatisch
  • Live-Vorschau: Sehen Sie zu, wie sich Ihr Dokument in Echtzeit aktualisiert
  • Als Word (.docx) und PDF herunterladen
  • Bearbeiten Sie Ihre Antworten und laden Sie jederzeit erneut herunter

So funktioniert's

  1. 1Beantworten Sie ein paar einfache Fragen
  2. 2Sehen Sie Ihr Dokument in der Live-Vorschau
  3. 3Einmal zahlen - als Word & PDF herunterladen

Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht und ihren Umfang festzulegen. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Vollmacht?

Die Vollmacht ermaechtigt die bevollmaechtigte Person, die mit der Verwaltung der Immobilie verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Das kann etwa die Kommunikation mit Mietern oder die Beauftragung von Handwerkern umfassen.

Der Umfang der Vollmacht bestimmt, welche Handlungen die bevollmaechtigte Person vornehmen darf.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie den Umfang der Vollmacht klar fest, damit deutlich ist, was die bevollmaechtigte Person selbststaendig erledigen darf und wofuer eine gesonderte Zustimmung erforderlich ist.

Fuer bestimmte Geschaefte koennen besondere Anforderungen gelten. Pruefen Sie, welche Befugnisse die jeweiligen Beteiligten verlangen.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Welche Aufgaben umfasst die Vollmacht?

Das richtet sich nach dem festgelegten Umfang, etwa die Kommunikation mit Mietern oder die Beauftragung von Dienstleistern. Der Umfang sollte klar beschrieben werden.

Kann ich die Vollmacht begrenzen?

Ja. Sie koennen den Umfang der Befugnisse beschraenken. Solche Beschraenkungen sollten ausdruecklich festgehalten werden.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

In der Regel ja. Eine Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf sollte der bevollmaechtigten Person und betroffenen Stellen mitgeteilt werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Vollmacht für Immobilienverwaltung


Hiermit erteilt der Immobilieneigentümer


________,

Geboren am ________ in ________,

Wohnhaft in: ________,

- nachfolgend „Vollmachtgeber" genannt -


der Vollmachtnehmer

________,

Geboren am ________ in ________,

Wohnhaft in: ________,

Personalausweisnummer: ________

- nachfolgend „Vollmachtnehmer" genannt -



für das Verwaltungsobjekt folgender Immobilie:

________

folgende Vollmacht:

- Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Vollmachtnehmer, alle notwendigen Rechtsgeschäfte vorzunehmen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, die das Verwaltungsobjekt betreffen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend aufgeführten Befugnisse:

- Der Vollmachtnehmer vertritt den Vollmachtgeber gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern, Versorgern, Versicherungen und sonstigen Dritten hinsichtlich sämtlicher das Verwaltungsobjekt betreffender Ansprüche und Forderungen. Insbesondere ist der Vollmachtnehmer berechtigt zur Regelung von:

- Beginn und Beendigung von Mietverhältnissen, einschließlich Kündigungen, Abschluss und Änderungen von Mietverträgen;

- Verwaltung von Mietverträgen, Erstellung und Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten sowie Heizkosten;

- Abmahnung von Mietern bei Pflichtverletzungen;

- Durchführung von Hausmeistertätigkeiten und Beauftragung von Hausmeistern; bis zu einem Wert von: ________ Euro pro Einzelmaßnahme;

- Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern für Reparaturen und Wartungsarbeiten; bis zu einem Wert von: ________ Euro pro Einzelmaßnahme;

- Planung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Modernisierungen; bis zu einem Wert von: ________ Euro pro Einzelmaßnahme;

- Annahme und Abgabe von Haus-/Wohnungsschlüsseln;

- Abwicklung von Kautionsangelegenheiten, einschließlich der Anlage und Freigabe von Mietkautionen;

- Entgegennahme, Einsichtnahme und Bearbeitung von Unterlagen bezüglich Immobilienangelegenheiten;

- Geltendmachung und Durchsetzung von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie gegebenenfalls die Durchführung von Mieterhöhungsverfahren.

- Diese Vollmacht umfasst auch die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen im Sinne des § 174 BGB, insbesondere die Änderung und Kündigungen von Versicherungsverträgen, Werk- und Dienstleistungsverträgen im Zusammenhang mit den verwalteten Objekten.

- Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, Zahlungen für Rechnung des Vollmachtgebers entgegenzunehmen und zu leisten, insbesondere Mieteinnahmen, Nebenkostenvorauszahlungen und sonstige Forderungen einzuziehen sowie fällige Verbindlichkeiten wie Versicherungsbeiträge, Versorgerentgelte, öffentliche Abgaben und Handwerkerrechnungen zu begleichen. Über die vereinnahmten und verausgabten Beträge ist dem Vollmachtgeber regelmäßig Rechnung zu legen.

- Der Vollmachtnehmer ist ermächtigt und verpflichtet, für das Verwaltungsobjekt getrennte Bankkonten im Namen des Vollmachtgebers zu führen und über diese zu verfügen.

- Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, Einblick in alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere in das Grundbuch, die Grundakte, die steuerlichen Akten des Finanzamts, in Bauakten und in Schuldurkunden zu nehmen. Er ist ferner berechtigt, Abschriften und Auszüge zu beantragen.

- Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, hinsichtlich einzelner Aufgaben oder des gesamten Umfangs dieser Vollmacht Untervollmacht zu erteilen. Die Erteilung einer Untervollmacht ist dem Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen.

- Von der Vollmacht ausgeschlossen ist die Begründung von Darlehensverträgen sowie Insichgeschäfte im Sinn von § 181 BGB. Dies schließt auch die Vertretung bei Geschäften ein, bei denen der Vollmachtnehmer als Partei auf der Gegenseite agiert.

- Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, den Vollmachtgeber in steuerlichen Angelegenheiten bezüglich der Immobilie gegenüber Finanzämtern und anderen Steuerbehörden zu vertreten, insbesondere Steuererklärungen einzureichen, Steuerbescheide entgegenzunehmen und Rechtsbehelfe einzulegen.

Diese Vollmacht ist vom ________ bis einschließlich zum ________ gültig. Sie ist jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufbar. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist wirksam mit Zugang beim Vollmachtnehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir der Inhalte und Konsequenzen meiner Entscheidungen in der vorliegenden Vollmacht bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diese Vollmacht eigenverantwortlich und ohne äußeren Druck erstellt.

Hinweis zum Datenschutz: Der Vollmachtgeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieser Vollmacht erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Vollmachtgebers vom Vollmachtnehmer zum Zwecke der Immobilienverwaltung verarbeitet werden dürfen. Der Vollmachtnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.




__________________________________

(Ort der Unterzeichnung, Datum)




__________________________________

(Unterschrift Vollmachtgeber)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.