Vollmacht für einen Anwalt - Formular, Mustervorlage

Für die Verwendung in Deutschland konzipiert

Mit einer Vollmacht für einen Anwalt bevollmächtigen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Sie in einer Angelegenheit zu vertreten. Die Vollmacht ist die Grundlage dafür, dass der Anwalt für Sie tätig werden und Sie nach außen vertreten kann.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht klar zu erteilen. Nachfolgend erklären wir, wofür sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.

Wozu dient die Anwaltsvollmacht?

Die Vollmacht ermächtigt den Anwalt, Sie in der genannten Angelegenheit zu vertreten, etwa gegenüber der Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Sie ist Grundlage der Mandatsbeziehung.

Der Umfang der Vollmacht kann sich auf eine bestimmte Angelegenheit beziehen oder weiter gefasst sein.

Welche Angaben gehören hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Geben Sie an, für welche Angelegenheit die Vollmacht gelten soll. Klären Sie die Mandatsbedingungen, etwa die Vergütung, gesondert mit dem Anwalt.

Die Vollmacht regelt die Vertretung nach außen. Die innere Beauftragung und die Konditionen sollten zusätzlich festgehalten werden.

So füllen Sie die Vorlage aus

Häufige Fragen

Wofür wird die Anwaltsvollmacht benötigt?

Sie ist die Grundlage dafür, dass der Anwalt Sie in der genannten Angelegenheit nach außen vertreten kann, etwa gegenüber Behörden oder Gerichten.

Regelt die Vollmacht auch die Vergütung?

Nein. Die Vollmacht betrifft die Vertretung nach außen. Die Vergütung und die Mandatsbedingungen sollten gesondert mit dem Anwalt geklärt werden.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

In der Regel ja. Eine Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Anwalt mitgeteilt werden.

Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

VOLLMACHT

(Anwaltliche Prozess- und Verfahrensvollmacht gemäß §§ 80 ff. ZPO)

Vollmachtgeber/in:

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– nachfolgend „Vollmachtgeber“ –

erteilt hiermit der/dem nachstehend bezeichneten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwaltskanzlei

Bevollmächtigte/r:

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– nachfolgend „Bevollmächtigte“ –

in folgender Angelegenheit:

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nachstehend bezeichnete Vollmacht.

§ 1 Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Befugnisse:

1. zur Prozessführung (§§ 80 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung, Änderung und Zurücknahme von Klagen und Widerklagen sowie zur Stellung und Zurücknahme von Anträgen jeder Art;

2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, insbesondere in Verkehrsunfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer;

5. zur Begründung, Änderung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen sowie zur Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Mahnungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen (§§ 164 ff. BGB);

6. zur Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden sowie vor den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten;

7. zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten;

8. zur Vornahme folgender weiterer Aufgaben:

________

§ 2 Reichweite, Fortbestand und Erlöschen

(1) Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art, insbesondere auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest und einstweilige Verfügung), Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie auf Insolvenzverfahren.

(2) Die Vollmacht erlischt gemäß § 86 ZPO weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Geschäftsfähigkeit oder in seiner gesetzlichen Vertretung.

(3) Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, sowie das Recht, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht, § 81 ZPO).

§ 3 Datenschutz

Der Vollmachtgeber willigt ein, dass die Bevollmächtigte die im Rahmen des Mandats erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.




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Ort, Datum




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(Unterschrift Vollmachtgeber)




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Ort, Datum




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(Unterschrift Bevollmächtigte/r)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.