Vertrag über die Übertragung einer Marke - Formular
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V E R T R A G - Ü B E R - D I E - Ü B E R T R A G U N G - E I N E R - M A R K E
Zwischen
________
________
- nachfolgend Verkäufer genannt -
und
________
________
- nachfolgend Käufer genannt -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Die Marke
Der Verkäufer ist Inhaber folgender beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke:
Name der Marke: ________
Registernummer: ________
Anmeldetag: ________
Eintragungstag: ________
Tag des Schutzendes: ________
Waren/Dienstleistungen: ________
§ 2 Kauf und Rechtsübertragung
Der Verkäufer verkauft und überträgt die Marke an den Käufer. Somit werden alle Rechte an der Vertragsmarke an den Käufer abgetreten. Dies umfasst alle angemeldeten bzw. eingetragenen Waren und Dienstleistungen der Marke. Der Käufer nimmt die Rechtsübertragung an.
§ 3 Kaufpreis
Die Übertragung der Marke erfolgt unentgeltlich.
§ 4 Zusicherungen und Gewährleistungen
4.1. Der Verkäufer sichert zu, uneingeschränktes Eigentum an der Marke zu haben.
4.2. Der Verkäufer hat die Marke benutzt.
4.3. Dem Verkäufer ist kein Widerspruch oder Löschungsantrag gegen die Marke bekannt.
4.4. Der Verkäufer sichert zu, dass die Marke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder verpfändet, noch Gegenstand von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder eines Konkursverfahrens ist. Es gibt auch keine anderweitigen möglicherweise entgegenstehenden Rechte Dritter, die die Marke belasten könnten.
§ 5 § 5 Haftung des Verkäufers
5.1. Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die dem Käufer aufgrund der Verletzung einer der in § 4 dieses Vertrages genannten Zusicherungen und Gewährleistungen entstehen.
5.2. Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Übertragung der Marke gegen den Käufer geltend gemacht werden und auf einer Verletzung der vorgenannten Zusicherungen und Gewährleistungen beruhen.
§ 6 Pflichten des Verkäufers
6.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jederzeit Auskünfte über Art, Zeitraum und Umfang der Benutzung der Marke zu erteilen, sowie entsprechende Beweismittel herauszugeben.
6.3. Der Verkäufer hat den Käufer bei sämtlichen Formalitäten, Anträgen, etc. hinsichtlich der Übertragung der Marke vollumfänglich und nach besten Kräften zu unterstützen und mitzuwirken.
6.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, in der Zukunft keine weiteren Marken anzumelden, zu erwerben oder zu benutzen, die der Marke im Sinne des § 1 dieses Vertrages ähneln. Der Verkäufer darf auch nicht Dritte dazu veranlassen.
§ 7 Gewährleistungsausschluss
Der Verkäufer haftet nicht für den Bestand oder die Benutzbarkeit der Marke.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
8.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
8.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.
________, den ________
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