Vereinbarung einer Erfüllungsübernahme - Musterformular Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Erfuellungsuebernahme verpflichtet sich ein Uebernehmer gegenueber dem Schuldner, dessen Verbindlichkeit zu erfuellen. Anders als bei der Schulduebernahme tritt der Uebernehmer nicht nach aussen an die Stelle des Schuldners, sondern verpflichtet sich diesem gegenueber zur Erfuellung.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Erfuellungsuebernahme klar festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Erfuellungsuebernahme?

Bei der Erfuellungsuebernahme verspricht der Uebernehmer dem Schuldner, dessen Verbindlichkeit zu erfuellen. Das Verhaeltnis zum Glaeubiger bleibt davon zunaechst unberuehrt.

Der Schuldner bleibt gegenueber dem Glaeubiger verpflichtet, kann sich aber im Innenverhaeltnis an den Uebernehmer halten.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Beachten Sie, dass der Schuldner gegenueber dem Glaeubiger zunaechst verpflichtet bleibt. Die Erfuellungsuebernahme wirkt vor allem im Innenverhaeltnis.

Da die genaue Wirkung von der Ausgestaltung abhaengt, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Worin unterscheidet sich die Erfuellungsuebernahme von der Schulduebernahme?

Bei der Erfuellungsuebernahme verpflichtet sich der Uebernehmer dem Schuldner gegenueber zur Erfuellung. Bei der Schulduebernahme tritt er nach aussen an die Stelle des Schuldners.

Bleibt der Schuldner gegenueber dem Glaeubiger verpflichtet?

In der Regel ja. Die Erfuellungsuebernahme wirkt vor allem im Innenverhaeltnis zwischen Schuldner und Uebernehmer.

Braucht es die Zustimmung des Glaeubigers?

Da das Verhaeltnis zum Glaeubiger zunaechst unberuehrt bleibt, ist dessen Zustimmung nicht in gleicher Weise erforderlich wie bei der Schulduebernahme. Die Einzelheiten haengen vom Einzelfall ab.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

VEREINBARUNG ÜBER EINE ERFÜLLUNGSÜBERNAHME

(Erfüllungsübernahme im Sinne des § 329 BGB)


zwischen


________
wohnhaft / geschäftsansässig: ________

- nachfolgend „Schuldner" genannt -


und


________
wohnhaft / geschäftsansässig: ________

- nachfolgend „Übernehmer" genannt -


- die vorgenannten Parteien nachfolgend einzeln auch „Partei" und gemeinsam „Parteien" genannt -


Präambel


§ 1 Gegenstand der Erfüllungsübernahme

(1) Der Schuldner schuldet dem Gläubiger

________, wohnhaft in: ________

(nachfolgend „Gläubiger") die Erfüllung folgender Verbindlichkeit:

________

(2) Die Verbindlichkeit beruht auf der diesem Vertrag als Anlage ________ beigefügten Vereinbarung, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Höhe der übernommenen Verbindlichkeit beläuft sich auf ________ EUR.

(3) Der Übernehmer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Schuldner, den Gläubiger hinsichtlich der in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeit rechtzeitig und vollständig zu befriedigen, ohne dass der Gläubiger hierdurch das Recht erwirbt, die Befriedigung unmittelbar von dem Übernehmer zu fordern (§ 329 BGB).


§ 2 Innenverhältnis und Wirkung der Erfüllungsübernahme

(1) Die Erfüllungsübernahme wirkt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Übernehmer. Eine befreiende oder kumulative Schuldübernahme im Verhältnis zum Gläubiger (§§ 414 ff. BGB) wird hierdurch nicht begründet.

(2) Der Übernehmer ist verpflichtet, den Gläubiger so rechtzeitig zu befriedigen, dass der Schuldner aus seiner gegenüber dem Gläubiger bestehenden Verbindlichkeit nicht in Anspruch genommen wird und von dieser im wirtschaftlichen Ergebnis freigestellt ist.

(3) Ein eigenes Forderungsrecht des Gläubigers gegen den Übernehmer wird durch diese Vereinbarung nicht begründet (§ 329 BGB). Die zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger bestehende Verbindlichkeit bleibt unverändert bestehen.


§ 3 Leistungszeit und Nachweis

(1) Der Übernehmer hat die Befriedigung des Gläubigers bis zum ________ bzw. zu dem in der Anlage gemäß § 1 Abs. 2 bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu bewirken.

(2) Der Übernehmer hat dem Schuldner die erfolgte Befriedigung des Gläubigers unverzüglich in geeigneter Form (insbesondere durch Vorlage einer Quittung oder eines Zahlungsnachweises) nachzuweisen.


§ 4 Haftung bei Nichterfüllung

(1) Kommt der Übernehmer seiner Verpflichtung aus § 1 Abs. 3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so haftet er dem Schuldner für den hierdurch entstehenden Schaden nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§§ 280 ff. BGB).

(2) Wird der Schuldner vom Gläubiger in Anspruch genommen, weil der Übernehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, so hat der Übernehmer den Schuldner von sämtlichen daraus resultierenden Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen freizustellen.


§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

(3) Sofern die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ________.



________, den ________




_____________________________        _____________________________

Schuldner                                         Übernehmer

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