Unternehmertestament - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Unternehmertestament regelt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer die Nachfolge im Unternehmen fuer den Todesfall. Es soll sicherstellen, dass das Unternehmen fortgefuehrt werden kann und die Beteiligungen geordnet uebergehen.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen zu strukturieren. Nachfolgend erklaeren wir, worauf bei einem Unternehmertestament besonders zu achten ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Unternehmertestament?

Ein Unternehmertestament beruecksichtigt die Besonderheiten, die sich aus einer Unternehmensbeteiligung ergeben. Es soll die Fortfuehrung des Unternehmens sichern und die Nachfolge geordnet regeln.

Dabei ist auf das Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsvertrag zu achten, da dieser Vorgaben fuer die Nachfolge enthalten kann.

Worauf ist besonders zu achten?

Welche Punkte koennen geregelt werden?

So fuellen Sie die Vorlage aus

Wegen der erheblichen Tragweite und der Wechselwirkungen mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Steuerrecht ist eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen. Diese Vorlage dient der Vorbereitung Ihrer Vorstellungen.

Haeufige Fragen

Warum ist ein Unternehmertestament besonders?

Es muss die Besonderheiten einer Unternehmensbeteiligung beruecksichtigen, etwa die Fortfuehrung des Unternehmens und das Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsvertrag.

Was ist mit dem Gesellschaftsvertrag zu beachten?

Der Gesellschaftsvertrag kann Vorgaben fuer die Nachfolge enthalten. Testament und Gesellschaftsvertrag sollten aufeinander abgestimmt sein.

Sollte ich mich beraten lassen?

Ja. Wegen der erheblichen Tragweite und der steuerlichen Aspekte ist eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau



UNTERNEHMERTESTAMENT


Ich, ________, geboren am ________ in ________, mit folgender Staatsangehörigkeit: ________, wohnhaft in ________, errichte hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und nach reiflicher Überlegung mein nachstehendes eigenhändiges Testament. An der Errichtung dieser letztwilligen Verfügung bin ich durch frühere Verfügungen von Todes wegen oder durch vertragliche oder gemeinschaftliche Bindungen im Sinne der §§ 2271, 2289 BGB nicht gehindert.


§ 1 Widerruf früherer Verfügungen

(1) Rein vorsorglich widerrufe ich hiermit gemäß § 2253 BGB sämtliche von mir bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen, gleich welcher Form, in vollem Umfang.

(2) Soweit ich an gemeinschaftliche oder erbvertragliche Verfügungen gebunden bin, gilt der Widerruf nur insoweit, als mir dies rechtlich zulässig möglich ist.


§ 2 Erbeinsetzung

(1) Zu meiner alleinigen und unbeschränkten Erbin bzw. meinem alleinigen und unbeschränkten Erben (Alleinerbe) setze ich gemäß § 1937 BGB folgende Person ein:

________, geboren am ________, wohnhaft in ________.

(2) Sollte die vorgenannte Person vor oder gleichzeitig mit mir versterben oder die Erbschaft aus sonstigen Gründen nicht erwerben, so setze ich gemäß § 2096 BGB ersatzweise folgende Person als Ersatzerben ein:

________, geboren am ________.


§ 3 Unternehmerische Beteiligung

(1) Zu meinem Nachlass gehört insbesondere meine unternehmerische Beteiligung an folgendem Unternehmen:

Bezeichnung des Unternehmens: ________, Rechtsform: ________, Sitz: ________, Umfang meiner Beteiligung: ________.

(3) Es ist mein ausdrücklicher Wille, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die genannte unternehmerische Beteiligung soll bis zur endgültigen Übertragung auf die berechtigte Person ordnungsgemäß und werterhaltend fortgeführt und verwaltet werden.


§ 4 Vermächtnisse

(1) Ich ordne im Wege des Vermächtnisses gemäß §§ 1939, 2147 ff. BGB folgende Zuwendung an:

Vermächtnisnehmer: ________, geboren am ________; Gegenstand des Vermächtnisses: ________.

(2) Das Vermächtnis ist von dem mit der Erbschaft beschwerten Alleinerben zu erfüllen. Die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses trägt der beschwerte Erbe, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist.


§ 5 Testamentsvollstreckung

(1) Ich ordne gemäß § 2197 BGB Testamentsvollstreckung an und ernenne zum Testamentsvollstrecker:

________, geboren am ________, wohnhaft in ________.

(2) Dem Testamentsvollstrecker obliegt es, die in diesem Testament angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen, den Nachlass gemäß §§ 2203 ff. BGB zu verwalten und die Auseinandersetzung entsprechend den hier getroffenen Verfügungen durchzuführen. Ihm steht insoweit die volle Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände zu (§ 2205 BGB).

(3) Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen (§ 2206 BGB); insoweit hebe ich die Beschränkung des § 2206 BGB auf und erweitere seine Befugnis nach § 2207 BGB. Ferner befreie ich den Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts).

(4) Bis zur vollständigen Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse und zur Sicherung des Unternehmensfortbestands hat der Testamentsvollstrecker die in § 3 dieses Testaments konkretisierte unternehmerische Beteiligung als Verwaltungsvollstrecker im Sinne des § 2209 BGB zu verwalten. Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit der vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses und der Erfüllung sämtlicher angeordneter Vermächtnisse.

(5) Kann der ernannte Testamentsvollstrecker das Amt nicht antreten, fällt es weg oder wird es niedergelegt, so ernenne ich zum Ersatztestamentsvollstrecker:

________, geboren am ________, wohnhaft in ________.

(6) Kann auch der Ersatztestamentsvollstrecker das Amt nicht antreten oder fällt es weg, so ist der jeweilige Amtsinhaber gemäß § 2199 Abs. 2 BGB ermächtigt, einen geeigneten Nachfolger als Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Dies gilt auch, wenn der berufene Testamentsvollstrecker das Amt nach Annahme niederlegt oder nicht mehr ausüben kann. Ist eine solche Bestimmung nicht möglich, so soll das Nachlassgericht gemäß § 2200 BGB einen geeigneten Testamentsvollstrecker ernennen.

(7) Der Testamentsvollstrecker kann gemäß § 2218 i. V. m. §§ 670, 257 BGB Ersatz seiner Aufwendungen und Auslagen verlangen. Erben und Vermächtnisnehmer tragen diese Aufwendungen und Auslagen im Verhältnis ihrer Begünstigung.

(8) Der Testamentsvollstrecker erhält gemäß § 2221 BGB eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Neuen Rheinischen Tabelle in ihrer jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch für alle im Rahmen der Auseinandersetzung und der Verwaltung des Nachlasses, insbesondere der unternehmerischen Beteiligung, entstehenden zusätzlichen Kosten und Zuschläge.


§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Testaments ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die meinem mutmaßlichen Willen wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Testaments.

(2) Mir ist bekannt, dass nahe Angehörige im Sinne des § 2303 BGB im Falle ihrer Enterbung pflichtteilsberechtigt sein können; etwaige Pflichtteilsansprüche sind aus dem Nachlass zu erfüllen.

(3) Dieses Testament habe ich vollständig eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben (§ 2247 BGB).




________, den ________






_______________________

________
(eigenhändige Unterschrift des Erblassers)

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