Sponsoringvertrag - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Sponsoringvertrag vereinbaren ein Sponsor und ein Gesponserter, etwa ein Verein oder eine Veranstaltung, die Bedingungen einer Foerderung gegen bestimmte Gegenleistungen. Der Sponsor stellt Mittel oder Leistungen bereit und erhaelt dafuer etwa Werbemoeglichkeiten.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Partnerschaft verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Sponsoringvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Sponsoringvertrag?

Der Vertrag regelt, welche Leistungen der Sponsor erbringt und welche Gegenleistungen der Gesponserte bietet, etwa die Nennung des Sponsors oder Werbeflaechen. Er schafft Klarheit ueber die gegenseitigen Erwartungen.

Anders als eine Spende ist Sponsoring auf eine Gegenleistung ausgerichtet. Diese sollte klar beschrieben werden.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Beschreiben Sie Leistungen und Gegenleistungen genau, damit beide Seiten dieselben Erwartungen haben. Klaeren Sie auch, wie Namen und Zeichen genutzt werden duerfen.

Sponsoring kann steuerliche Aspekte beruehren, die vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen. Bei groesseren Partnerschaften ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Worin unterscheidet sich Sponsoring von einer Spende?

Sponsoring ist auf eine Gegenleistung ausgerichtet, etwa Werbemoeglichkeiten. Eine Spende erfolgt unentgeltlich ohne konkrete Gegenleistung.

Wie sollten die Gegenleistungen beschrieben werden?

Moeglichst genau, damit klar ist, was der Gesponserte bietet, etwa die Nennung des Sponsors oder bestimmte Werbeflaechen.

Sind steuerliche Aspekte zu beachten?

Sponsoring kann steuerliche Aspekte beruehren. Pruefen Sie die aktuellen Regelungen oder holen Sie bei groesseren Partnerschaften Rat ein.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

SPONSORINGVERTRAG



zwischen

________

________

gesetzlich vertreten durch: ________

– nachfolgend „Veranstalter“ genannt –


und

________

________

gesetzlich vertreten durch: ________

– nachfolgend „Sponsor“ genannt –

– Veranstalter und Sponsor nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder einzeln „Vertragspartei“ genannt –


Präambel

Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ (nachfolgend „Veranstaltung“) und ist Inhaber sämtlicher mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing-, Kennzeichen- und Vermarktungsrechte. Der Sponsor beabsichtigt, die Veranstaltung im Wege des Sponsorings zu fördern und im Gegenzug die nachstehend geregelten werblichen Gegenleistungen zu erhalten. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsponsor auf. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der nachfolgend bezeichneten Sponsoringrechte an den Sponsor sowie dessen Autorisierung zum Hauptsponsor der ________.

1.2. Der Sponsor ist berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.


§ 2 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter räumt dem Sponsor für die Dauer dieses Vertrages folgende Rechte ein und erbringt folgende Leistungen:

  • Recht, sich als „Offizieller Hauptsponsor“ der ________ zu bezeichnen und diese Bezeichnung im Rahmen der Marktkommunikation, etwa auf Geschäftspapieren, in Anzeigen, in Pressemitteilungen, in Geschäftsberichten, in Fernseh- und Hörfunkspots sowie in Kundenmitteilungen zu nutzen. Zur Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos und sonstiger offizieller Embleme ist der Sponsor nach Maßgabe des § 6 ebenfalls berechtigt.
  • Bereitstellung von ________ Eintrittskarten. Der Veranstalter gewährt dem Sponsor einen Preisnachlass von ________ % auf den regulären Kartenpreis.
  • Bereitstellung von ________ Parkscheinen für den VIP-Parkplatz.
  • Anzeige auf einer Umschlagseite im Programmheft der Veranstaltung: ________.
  • Anzeige im Innenteil des Programmheftes.
  • Anzeige auf den Werbebanden. Der Veranstalter teilt dem Sponsor die genauen, ihm zustehenden Werbeflächen durch Bereitstellung eines Bandenplanes mit.
  • Bereitstellung von ________ Bannerfahnen in der Veranstaltungsstätte.
  • Einbindung des Unternehmenslogos des Sponsors in sämtlichen Drucksachen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingesetzt werden (z. B. Handzettel/Flyer, Veranstaltungsplakate, Pressemitteilungen, Eintrittskarten, Ergebnisinformationen, Broschüren, Anzeigen, Briefpapier, Media Guide, Startnummern).
  • Integration des Unternehmenslogos auf den offiziellen Sponsorenboards im Hospitalitybereich sowie auf den Hintergrundwänden bei Interviews.
  • Nennung des Sponsors als „Offizieller Hauptsponsor der Veranstaltung“ in Radiospots, in denen die Veranstaltung beworben wird.
  • Bereitstellung eines Informations-/Promotionstandes am Veranstaltungsort zur Eigenpräsentation.
  • Einbindung des Sponsorenlogos auf den Internetseiten des Veranstalters in der Rubrik „Sponsoren“, mit der Möglichkeit, einen Link auf die Homepage des Sponsors zu setzen.
  • Einbindung des Sponsors in sämtliche Presseaktivitäten im Zusammenhang mit der gesponserten Veranstaltung (Nennung bei Pressekonferenzen, Einbindung des Sponsorenlogos in Pressemitteilungen etc.).
  • Schaltung von ________ Videospots von max. ________ Sekunden pro Veranstaltungstag.
  • Übergabe einer Dokumentationsmappe nach der Veranstaltung mit allen vom Veranstalter umgesetzten Werbe- und PR-Maßnahmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Vertragsparteien, bei denen der Name bzw. Wort-/Bildmarken des Sponsors verwendet werden, sind durch diesen vorab freizugeben.

Neben den vorgenannten Rechten werden folgende weitere Rechte eingeräumt:

________

Eine nähere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Leistungsverzeichnis, das wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.


§ 3 Leistungen des Sponsors

3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Rate.

3.3. Die Raten werden monatlich abgerechnet und sind jeweils am 1. Werktag des Monats zur Zahlung fällig.

3.4. Gerät der Sponsor mit einer Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen (§§ 286, 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Sämtliche Werbemittel sind dem Veranstalter rechtzeitig zu einem von diesem vorgegebenen Termin zu übergeben.

3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto des Veranstalters:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________


§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

4.1. Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst fest bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.

4.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.

4.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB.


§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit

Der Sponsor ist Hauptsponsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnliches mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.


§ 6 Rechteübertragung/Nutzungsrechte

6.1. Der Veranstalter räumt dem Sponsor für die Dauer dieses Vertrages die zur Wahrnehmung der in § 2 genannten Rechte erforderlichen, einfachen und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Rechte auf Dritte sowie eine Unterlizenzierung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

6.2. Der Sponsor ist berechtigt, das Vereins- bzw. Veranstaltungslogo sowie sonstige offizielle Embleme des Veranstalters ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte und nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Die Nutzung hat in der vom Veranstalter vorgegebenen Form und Gestaltung zu erfolgen.

6.3. Mit Beendigung dieses Vertrages enden sämtliche dem Sponsor eingeräumten Rechte. Der Sponsor ist verpflichtet, die Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos sowie sämtlicher offizieller Embleme und Bezeichnungen unverzüglich einzustellen und entsprechende Werbemittel nicht weiter zu verwenden.


§ 7 Ausfall der Veranstaltung

7.1. Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder vergleichbarer Umstände, so haftet der Veranstalter nicht für hieraus entstehende Schäden.

7.2. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Weitergehende Ansprüche des Sponsors sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 8 Vertragsstrafe

Verstößt eine Vertragspartei schuldhaft gegen die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, so verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro je Einzelfall an die andere Vertragspartei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen.


§ 9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten


§ 10 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verarbeitet.


§ 11 Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.


§ 12 Salvatorische Klausel


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort ist ________.

13.2. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters vereinbart (§ 38 ZPO).

13.3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.




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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters




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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.