Schuldanerkenntnis - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law
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ABSTRAKTES SCHULDANERKENNTNIS
(§§ 780, 781 BGB i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)
zwischen
dem Forderungsinhaber (Anerkenntnisempfänger):
Name/Firma: ________
Anschrift: ________
vertreten durch: ________
– nachfolgend „Gläubiger“ genannt –
und
dem Schuldner (Anerkennender):
Name/Firma: ________
Anschrift: ________
vertreten durch: ________
– nachfolgend „Schuldner“ genannt –
– Gläubiger und Schuldner nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –
Präambel
Die nachstehende Forderung beruht auf folgendem Rechtsverhältnis bzw. wird wie folgt bezeichnet:
________
Eine detaillierte Aufstellung über die genannte Forderung ist diesem Schuldanerkenntnis als Anlage beigefügt und bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Urkunde.
§ 1 Anerkenntnis der Schuld
(1) Der Schuldner erkennt hiermit gegenüber dem Gläubiger das Bestehen einer fälligen Forderung in Höhe von ________ EUR (in Worten: ________ Euro) an.
(2) Die Forderung ist mit ________ % Zinsen p.a. seit dem ________ zu verzinsen.
§ 2 Abstraktheit des Schuldanerkenntnisses
(1) Mit diesem Anerkenntnis wird im Sinne der §§ 780, 781 BGB ein von dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis losgelöstes, neues und selbständiges (abstraktes) Schuldverhältnis begründet, das die Forderung unabhängig von ihrem ursprünglichen Rechtsgrund trägt.
(2) Den Parteien ist die rechtliche Tragweite eines abstrakten Schuldanerkenntnisses, insbesondere der Umstand, dass der Schuldner mit Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen ist und diese gegebenenfalls im Wege der Bereicherungseinrede (§ 812 Abs. 2 BGB) geltend machen muss, ausdrücklich bekannt.
(3) Der Schuldner verzichtet hinsichtlich der anerkannten Forderung auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Der Verzicht gilt im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen; eine Verjährung wird durch das Anerkenntnis gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu in Lauf gesetzt.
§ 3 Fälligkeit und Rückzahlung
(1) Der Schuldner verpflichtet sich, den anerkannten Betrag nebst Zinsen bis spätestens zum ________ an den Gläubiger zu zahlen.
(2) Die Zahlung erfolgt kosten- und gebührenfrei für den Gläubiger auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC / Kreditinstitut: ________
(3) Der Schuldner ist berechtigt, bereits vor dem in Absatz 1 genannten Datum jederzeit Teil- oder Vollzahlungen zu leisten, ohne dass hierdurch ein Vorfälligkeitsentgelt anfällt.
(4) Gerät der Schuldner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen nach Maßgabe der §§ 286, 288 BGB.
§ 4 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
(1) Wegen der vorstehend anerkannten Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen.
(2) Der beurkundende Notar wird ermächtigt, dem Gläubiger auf dessen Verlangen jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde ohne Nachweis der die Vollstreckung begründenden Tatsachen zu erteilen. Die Kosten der Erteilung trägt der Schuldner.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Urkunde bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Die vorstehende Niederschrift wurde dem Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:
.............................................................
Unterschrift Notar
..............................................................
Ort, Datum
.............................................................
Unterschrift des Schuldners
.............................................................
Unterschrift des Gläubigers
Gesonderte Einwilligung zur Abtretung und Datenweitergabe
(1) Der Gläubiger ist berechtigt, die Forderung aus diesem Schuldanerkenntnis gemäß § 398 BGB ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.
..............................................................
Ort, Datum
.............................................................
Unterschrift des Schuldners
.............................................................
Unterschrift des Gläubigers
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